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   BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03   

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https://dejure.org/2003,19449
BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03 (https://dejure.org/2003,19449)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03 (https://dejure.org/2003,19449)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2003 - 2 BvR 1828/03 (https://dejure.org/2003,19449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter Telefonnummern bei fehlender Beantragung bei der Justizvollzugsanstalt; Einlegung der Verfassungsbeschwerde als Missbrauch; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03
    Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt.
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 - und vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1418 und S. 1419, sowie vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.1994 - 2 BvR 1626/94

    Mißbrauchsgebühr bei leichtfertig erhobener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 - und vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1418 und S. 1419, sowie vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 - und vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1418 und S. 1419, sowie vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.).
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