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   BVerfG, 10.11.2011 - 1 BvR 611/07   

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https://dejure.org/2011,79601
BVerfG, 10.11.2011 - 1 BvR 611/07 (https://dejure.org/2011,79601)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2011 - 1 BvR 611/07 (https://dejure.org/2011,79601)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2011 - 1 BvR 611/07 (https://dejure.org/2011,79601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 ErbStG, § 16 Abs 1 Nr 1 ErbStG, § 17 ErbStG, § 19 ErbStG, § 14 Abs 1 RVG
    Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur der subjektiven Bedeutung entsprechenden objektiven Bedeutung trotz Relevanz für lediglich geringe Zahl von Erbfällen und bereits außer Kraft getretenes Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 ErbStG, § 16 Abs 1 Nr 1 ErbStG, § 17 ErbStG, § 19 ErbStG, § 14 Abs 1 RVG
    Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur der subjektiven Bedeutung entsprechenden objektiven Bedeutung trotz Relevanz für lediglich geringe Zahl von Erbfällen und bereits außer Kraft getretenes Recht

  • rewis.io

    Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur der subjektiven Bedeutung entsprechenden objektiven Bedeutung trotz Relevanz für lediglich geringe Zahl von Erbfällen und bereits außer Kraft getretenes Recht

  • rewis.io

    Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur der subjektiven Bedeutung entsprechenden objektiven Bedeutung trotz Relevanz für lediglich geringe Zahl von Erbfällen und bereits außer Kraft getretenes Recht

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur der subjektiven Bedeutung entsprechenden objektiven Bedeutung trotz Relevanz für lediglich geringe Zahl von Erbfällen und bereits außer Kraft getretenes Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2011 - 1 BvR 611/07
    Bei der von ihm daher nach billigem Ermessen vorzunehmenden Bestimmung des Gegenstandswerts hat der Senat die in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 (BVerfGE 79, 357 sowie 365 ) entwickelten Gesichtspunkte berücksichtigt:.
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. August 2010 - 1 BvR 2192/05 -, juris; Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2011 - 1 BvR 611/07 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 774/10 -, juris, Rn. 27, insofern in NJW 2012, S. 2420 ff. nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 3236/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. August 2010 - 1 BvR 2192/05 -, juris; Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2011 - 1 BvR 611/07 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 774/10 -, juris, Rn. 27, insofern in NJW 2012, S. 2420 ff. nicht abgedruckt).
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