Rechtsprechung
BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01 |
Zitiervorschläge
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Wildes Plakatieren
Verbot wilden Plakatierens mit Parteienwerbung (Anm.: vgl. auch § 303 StGB) verstößt nicht gegen Art. 21 GG
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zum Schutzbereich der Parteienfreiheit bei Plakatwerbung einer politischen Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 21 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung wilden Plakatierens durch eine politische Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.06.2000 - 3 O 147/00
- OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 U 106/00
- BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2025 (Ls.)
- NVwZ 2002, 467
- DVBl 2002, 409
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; stRspr, vgl. in neuerer Zeit 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217 [218]). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248 ff.]). - BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"
Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; stRspr, vgl. in neuerer Zeit 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217 [218]). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248 ff.]). - OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 U 106/00
Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), vertreten durch das Zentralkomitee, vertreten durch den Parteigeschäftsführer, Herrn G ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Roland Meister und Koll., Am Zehnthof 219, 45307 Essen - gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Dezember 2000 - 4 U 106/00 -, b) das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. Juni 2000 - 3 O 147/00 - hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 10. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2014 - 11 A 2020/12
Ansprechen von Passanten im Straßenwahlkampf
vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 2 BvR 408/01 -, NVwZ 2002, 467. - VG München, 24.10.2007 - M 22 S 07.4730
CSU-Bezirksverband als Antragsteller; Aufstellen von Plakatständern mit …
Im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 GG und die Funktion der politischen Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG, § 1 PartG muss in Verordnungen nach Art. 28 Abs. 1 LStVG daher der Werbung für politische Parteien und Wählergruppen genügend Raum gegeben werden, insbesondere während einer angemessenen Zeit vor Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfG v. 10.12.2001 NVwZ 2002, 467 [BVerfG 10.12.2001 - 2 BvR 408/01]). - VG München, 12.08.2008 - M 2 E 08.3874
Sondernutzungserlaubnis; Info-Stand politischer Partei
Im Rahmen der Ermessensausübung hat dabei die Behörde neben den straßenrechtlichen Belangen auch die grundgesetzlich geschützten Interessen sowie das Recht politischer Parteien zur Werbung für ihre Ziele aus Art. 21 GG zu berücksichtigen (BVerfG v. 10.12.2001, NVwZ 2002, 467); die politische Werbung mit Plakaten wie auch mit Informationsständen ist dabei nicht auf Wahlkampfzeiten beschränkt, sondern generell ein Teil der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und damit von der Betätigungsfreiheit der politischen Parteien umfasst.