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   BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02   

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BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02 (https://dejure.org/2003,1664)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02 (https://dejure.org/2003,1664)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 (https://dejure.org/2003,1664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit einer nächtlichen Hausdurchsuchung bei Besitz einer lediglich geringen Menge von Cannabis

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung zur Nachtzeit ohne richterliche Anordnung; Richterlicher Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 176
  • NJW 2004, 1442
  • NVwZ 2004, 981 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
    Amtsgericht und Landgericht haben die Eilanordnung der Staatsanwaltschaft aufgrund hinreichender Dokumentation der Eingriffssituation kontrolliert (vgl. zur Dokumentationspflicht der Strafverfolgungsbehörden BVerfGE 103, 142 ).

    Allerdings folgt aus der Regelzuständigkeit des Richters gemäß Art. 13 Abs. 2 Halbsatz 1 GG die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters gegebenenfalls auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes zu sichern (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Erreichbarkeit des Haftrichters bedeutet dies jedoch nicht, dass auch zur Nachtzeit im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO unabhängig vom konkreten Bedarf stets ein richterlicher Eildienst zur Verfügung stehen müsste (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 3161 unter Hinweis auf BVerfGE 103, 142 ).

    Die angegriffenen Beschlüsse haben bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ohne Verfassungsverstoß die situationsbedingten Grenzen in Rechnung gestellt, die den Erkenntnismöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Wahrnehmung ihrer Eilkompetenz gesetzt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
    Nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Erreichbarkeit des Haftrichters bedeutet dies jedoch nicht, dass auch zur Nachtzeit im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO unabhängig vom konkreten Bedarf stets ein richterlicher Eildienst zur Verfügung stehen müsste (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 3161 unter Hinweis auf BVerfGE 103, 142 ).

    Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. für den richterlichen Haftdienst BVerfG, NJW 2002, S. 3161 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
    Deshalb stand der Eingriff noch in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat (vgl. BVerfGE 59, 95 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
    Demzufolge war zwar Durchsuchungsanlass eine Bagatelltat, an deren Verfolgung für sich genommen im Regelfall kein öffentliches Interesse besteht (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

    Dem Eilrichter müssen die notwendigen Hilfsmittel für eine effektive Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug setzt voraus, dass die handelnden Beamten, möglichst der - vorrangig verantwortliche - Staatsanwalt (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ), vor oder jedenfalls unmittelbar nach der Durchsuchung ihre für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten dokumentieren.

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der Eilrichter auf die Unterstützung durch den nichtrichterlichen Dienst zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

    Ein plausibler Erfahrungswert kann der Umstand sein, dass in Großstädten zur Abend- und Nachtzeit signifikant mehr eilbedürftige Anträge auf Erlass von Durchsuchungsanordnungen anfallen als in ländlichen Gerichtsbezirken (vgl. einerseits BVerfGK 9, 287 zur Großstadt München und andererseits BVerfGK 2, 176 zum Land Brandenburg).

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Dazu gehört die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters - bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden, uneingeschränkt und während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem praktischen, nicht auf Ausnahmefälle beschränkten Bedarf (vgl. BVerfGE 103, 142 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    Eine solche Darlegung in der Dokumentation kann entbehrlich sein, wenn allein die Beschreibung der tatsächlichen Umstände den Tatverdacht, die Zielrichtung der Durchsuchung und deren Dringlichkeit als evident erscheinen lassen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes zur Nachtzeit betrifft den in Art. 13 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankerten Richtervorbehalt bei der Wohnungsdurchsuchung (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 176 ).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit ist demgegenüber von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Aus der Regelzuständigkeit des Richters gemäß Art. 13 Abs. 2 GG folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Not- oder Eildienstes, zu sichern (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02 - BeckRS 2004, 20405).

    Vielmehr ist ein nächtlicher Bereitschaftsdienst des Ermittlungsrichters von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (BVerfG a.a.O., BeckRS 2004, 20405).

    Zwar hat das Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02 - nach Aussage des Zeugen L durch Erlass vom 22.06.2004 bei den Generalstaatsanwälten in Köln, Düsseldorf und Hamm um Berichterstattung darüber gebeten, wie viele Fälle bei allen Staatsanwaltschaften in der Zeit vom 01.08.

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; vgl. für den richterlichen Haftdienst: BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 iVm Art 19 Abs 4 GG durch Wohnungsdurchsuchung

    Dazu gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage (vgl. § 104 Abs. 3 StPO) - auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    Eine solche Darlegung in der Dokumentation war hier auch nicht deshalb entbehrlich, weil allein die Beschreibung der tatsächlichen Umstände die Dringlichkeit der Durchsuchung als evident hätte erscheinen lassen (vgl. zur Frage der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur Nachtzeit: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Zwar hat der 3. Strafsenat des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 18.08.2009, NJW 2009, 3109 für den Fall einer polizeilich angeordneten Wohnungsdurchsuchung unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG vom 10. Dezember 2003 (NJW 2004, 1442) entschieden, dass das Fehlen eines richterlichen Notdienstes zur Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) ein Organisationsverschulden der Justiz darstellen und ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen könne.

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt selbst für den verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt nach Art. 13 GG bei Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in der durch § 104 Abs. 3 StPO definierten Nachtzeit nicht die Einrichtung eines richterlichen Nachtdienstes (vgl. BVerfG NJW 2004, 1442) und es drängt sich keinerlei Gesichtspunkt auf, wonach die Rechtslage bei dem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt des § 81 a StPO sich anders darstellen sollte (i. E. ebenso OLG Köln und der 4. Strafsenat des OLG Hamm, jeweils a. a. O.).

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

    Soweit das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz die Verpflichtung hergeleitet hat, die Erreichbarkeit des Richters gegebenenfalls durch die Errichtung eines Eildienstes zu sichern, gilt dies zum einen gerade nicht schrankenlos, sondern in erster Linie für die Tageszeit während und außerhalb der üblichen Dienstzeiten (BVerfG, NJW 2004, 1442; NJW 2002, 3161; vgl. LG Krefeld, NZV 2010, 307).

    Insbesondere muss zur Nachtzeit i.S.d. § 104 Abs. 3 StPO nicht ohne weiteres ein richterlicher Eildienst eingerichtet werden (BVerfG, NJW 2004, 1442; OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3110), sondern lediglich dann, wenn ein praktischer Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht, sich konkret ankündigt (vom Landgericht Zweibrücken etwa angenommen für Fälle wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 und für Demonstrationen etc. (VRS 116, 448, 449), aA OLG Hamm, NJW 2009, 3109; Fickenscher / Dingelstadt, NStZ 2009, 124, 128; dies., NJW 2009, 3473, 3475 f.).

    Zum anderen haben das Bundesverfassungsgericht und Teile der Fachgerichtsbarkeit die Erforderlichkeit der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes in den Fällen der Freiheitsentziehung und der Wohnungsdurchsuchung aus den Art. 104 Abs. 2, 13 Abs. 2 GG hergeleitet (NJW 2004, 1442; NJW 2002, 3161; OLG Hamm, NJW 2009, 3109, 3110), mithin aus Verfassungsnormen, die den Richtervorbehalt in diesen Fällen vorsehen.

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 530/09

    Durchsuchung von Wohnräumen (Gefahr im Verzuge; Anordnung durch die Polizei);

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme;

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

  • LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09

    Vorliegen eines Verwertungsverbots einer ohne Richteranordnung entnommenen

  • LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs 171/09

    Befugnis eines Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutprobeentnahme aufgrund des

  • LG Tübingen, 01.10.2007 - 1 Qs 38/07
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

  • OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10

    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen

  • BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen verwehrte Einreise in die Bundesrepublik

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2010 - 1 SsBs 6/10

    Richtervorbehalt: Notwendigkeit eins richterlichen Notdienstes auch zur Nachtzeit

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

  • OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der

  • LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08

    Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des

  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2021 - 14 K 4872/16
  • VG München, 29.02.2016 - M 7 K0 15.1383

    Arztkosten für Überprüfung der Haftfähigkeit

  • LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11

    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

  • VG Aachen, 05.10.2009 - 6 K 1802/08

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung eines Platzverweises;

  • AG Neuruppin, 12.11.2004 - 7 K 76/03

    Erinnerung gegen die Festsetzung eines Termins zur Zwangsversteigerung;

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