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   BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12   

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https://dejure.org/2014,42836
BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12 (https://dejure.org/2014,42836)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2014 - 2 BvR 514/12 (https://dejure.org/2014,42836)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 (https://dejure.org/2014,42836)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht in seiner Entscheidung erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Sachvortrag zugrundelegt und zuvor ausreichend deutlich gemacht wurde, dass ein Prozessbeteiligter sich die Möglichkeit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 139 Abs 1 S 2 ZPO, § 283 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherige Gewährung von Schriftsatznachlass trotz auslegungsfähiger Protokollerklärung verletzt betroffene Prozesspartei in Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)

  • Wolters Kluwer

    Verkennng der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch das Gericht; Verkürzung des unabdingbaren Maßes verfassungsrechtlich verbürgten Gehörs

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherige Gewährung von Schriftsatznachlass trotz auslegungsfähiger Protokollerklärung verletzt betroffene Prozesspartei in Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkennng der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch das Gericht; Verkürzung des unabdingbaren Maßes verfassungsrechtlich verbürgten Gehörs

  • rechtsportal.de

    Verkennng der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch das Gericht; Verkürzung des unabdingbaren Maßes verfassungsrechtlich verbürgten Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Gifhorn, 29.12.2011 - 13 C 13/10
    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Das Urteil des Amtsgerichts Gifhorn vom 29. Dezember 2011 - 13 C 13/10 (XIX) - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes folgenden Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn vom 31. Januar 2012 - 13 C 13/10 (XVIII) - wird gegenstandslos.

  • BVerfG, 10.02.1992 - 1 BvR 784/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtgewähren einer

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Es darf ferner nicht über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggehen, ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist im Sinne des § 283 ZPO rechtfertigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 1992 - 1 BvR 784/91 -, juris, Rn. 7).

    Das stellt das Gericht aber nicht fest; es ist auch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, diese einfachrechtliche Frage anstelle des Fachgerichts zu entscheiden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 1992 - 1 BvR 784/91 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvR 1249/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Oktober 1995 - 1 BvR 1249/95 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Das Urteil setzt sich mit der gebührenrechtlichen Frage, ob die Beschwerdeführerin zu Recht mehrere Gebührenangelegenheiten zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 -, juris, Rn. 27 ff.; Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 15. November 2012 - 28 U 32/12 -, juris, Rn. 76 ff.), nicht auseinander.
  • OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12

    Begriff mehrerer Angelegenheiten im Sinne von § 13 BRAGO

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Das Urteil setzt sich mit der gebührenrechtlichen Frage, ob die Beschwerdeführerin zu Recht mehrere Gebührenangelegenheiten zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 -, juris, Rn. 27 ff.; Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 15. November 2012 - 28 U 32/12 -, juris, Rn. 76 ff.), nicht auseinander.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    a) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    a) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 ).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Es hat indes weder gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgeklärt, ob die protokollierte Erklärung als Antrag auf Schriftsatznachlass zu verstehen sei (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 1985 - VIII ZR 95/84 -, juris, Rn. 61), noch eine Auslegung der Erklärung als Antrag auf Schriftsatznachlass in Betracht gezogen.
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12
    Das Urteil setzt sich mit der gebührenrechtlichen Frage, ob die Beschwerdeführerin zu Recht mehrere Gebührenangelegenheiten zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00 -, juris, Rn. 27 ff.; Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 15. November 2012 - 28 U 32/12 -, juris, Rn. 76 ff.), nicht auseinander.
  • VG Schwerin, 14.12.2023 - 2 A 1508/19

    Nachbarklage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    Ungeachtet dessen ist eine Ablehnung des Antrages auf Schriftsatznachlass auch gerechtfertigt (vgl. zur Möglichkeit: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 -, juris Rn. 13).
  • OLG München, 17.03.2015 - 9 U 2856/11

    Bauvertrag: Abrechnungsverhältnis bei Kündigung des Auftragnehmers wegen

    Für diesen Fall bedarf es der Gewährung einer Gelegenheit zur Stellungnahme für die Klägerin nicht, auch nicht nach dem im Schriftsatz vom 5.3.2015 erwähnten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2014 (2 BvR 514/12), abrufbar bei juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Das Gericht darf nicht über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggehen, ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist im Sinne des § 283 ZPO rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der

    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - NJW 2015, 1166 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - NJW 2015, 1166 m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 2/14

    Errichtung eines Hotelgebäudes und dessen Innenausstattung als einheitliches

    Das Gericht darf daher über einen Antrag auf Schriftsatznachlass nicht ohne ausreichende Begründung hinweggehen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2014  2 BvR 514/12, Neue Juristische Wochenschrift 2015, 1166, Rz 13).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2023 - 3 Sa 85 öD/23

    Rechtswidrige Weisung wegen Verstoßes gegen eine Dienstvereinbarung

    Es darf ferner nicht über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggehen, ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist im Sinne des § 283 ZPO rechtfertigen (BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - Rn. 13, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Das Gericht darf nicht über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggehen, ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist im Sinne des § 283 ZPO rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - juris Rn. 13).
  • OLG München, 17.03.2015 - 9 U 2586/11

    Vorzeitig Werkabnahme - Anfechtung bei Mängeln?

    Für diesen Fall bedarf es der Gewährung einer Gelegenheit zur Stellungnahme für die Klägerin nicht, auch nicht nach dem im Schriftsatz vom 5.3.2015 erwähnten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2014 (2 BvR 514/12), abrufbar bei juris.
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