Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45871
BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19 (https://dejure.org/2019,45871)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19 (https://dejure.org/2019,45871)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 (https://dejure.org/2019,45871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren sowie an die Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung - hier: ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren sowie an die Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung - hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren sowie an die Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung; hier: ...

  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung; Entziehung des Sorgerechts; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Versäumnis der Vorlage von für die verfassungsrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren sowie an die Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung - hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    c) Eine Verletzung der von der Beschwerdeführerin als beeinträchtigt geltend gemachten Grundrechte liegt auch nicht derart auf der Hand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3), dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    b) Weitere verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus, dass das Oberlandesgericht wenig konkrete Feststellungen zu den Einschränkungen, die sich aus der Intelligenzminderung der Beschwerdeführerin in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit ergeben, sowie zu Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit der befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.) getroffen hat.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Der angegriffenen Entscheidung kann aus sich heraus nicht ohne Weiteres entnommen werden, warum der Gefahr, dass die Beschwerdeführerin das Kind aus der Pflegestelle herausnimmt, nur durch einen bereits jetzt angeordneten Sorgerechtsentzug begegnet werden kann, und weder die Möglichkeit, im gegebenen Fall eine einstweilige Anordnung zu erlassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17 -, Rn. 33), noch der Erlass einer Verbleibensanordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1988 - 1 BvR 585/88 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17 -, Rn. 33) zum Schutze des Kindes ausreichend sind.
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19
    Ist dieses nicht erreicht, muss das Gericht eine weitere Sachverhaltsklärung vornehmen oder aus dieser Erkenntnis auf sonstige Weise die verfassungsrechtlich gebotenen Konsequenzen ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Eine Verletzung des Elternrechts des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG durch eine unzureichende Verfahrensgestaltung insoweit liegt dennoch nicht derart auf der Hand, dass auf die Einhaltung der Darlegungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG verzichtet werden könnte (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstem Senats vom 10.Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 -, Rn. 12 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21

    Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB

    Eine kindesschutzrechtliche Maßnahme darf das Familiengericht nach diesen Maßstäben daher nur dann anordnen, wenn nach seiner Überzeugung die tatsächlichen Voraussetzungen der Norm vorliegen, die die Anordnung gebieten oder erlauben; kann es diese Überzeugung nicht gewinnen, muss die Maßnahme unterbleiben (BVerfG FamRZ 2020, 422, Rn. 16; BeckOGK/ Burghart BGB § 1666 Rn. 167).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22

    1. Zu den Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht

    Dies verkennt, dass aufgrund der den antragstellenden Elternteil - hier die Mutter - treffenden Darlegungs- und Feststellungslast (siehe dazu nur Grüneberg/Götz, BGB, 81. Aufl., § 1618, Rz. 18 a.E. m.w.N.) die Ersetzung der Einwilligung volle richterliche Überzeugung vom Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 1618 BGB erfordert, wobei die diesbezüglichen Anforderungen an die - dem Tatrichter durch § 37 FamFG überantwortete - freie Beweiswürdigung im Beweismaß denjenigen entsprechen, welche in der Rechtsprechung zu § 286 ZPO herausgebildet worden sind (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2020, 422).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

    Die Möglichkeit einer Verletzung der Beschwerdeführerin in Grundrechten liegt auf der Grundlage der übersandten Unterlagen auch nicht derart auf der Hand (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 -, Rn. 13 m.w.N.), dass auf die weiteren Unterlagen verzichtet werden könnte.
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Entsprechendes gilt für Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32), sowie sonstige Unterlagen, ohne deren Kenntnis eine etwaige Grundrechtsverletzung nicht umfassend geprüft werden kann (vgl. z. B. BVerfG vom 29.1.2018 - 2 BvR 907/17 - juris Rn. 3; vom 19.12.2018 - 2 BvR 637/18 - juris Rn. 1; vom 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

    c) Eine Verletzung der vom Beschwerdeführer als beeinträchtigt geltend gemachten Grundrechte liegt auch nicht derart auf der Hand, dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 -, Rn. 13).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 26 UF 51/20

    Beschwerde gegen die Entziehung der elterlichen Sorge; Bestellung eines

    Bislang nicht vorhandene berufliche Pläne sind für sich genommen kein geeignetes Kriterium, dem Elternteil pauschal die Förderkompetenz für sein Kind abzusprechen (BVerfG, Beschluss vom 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19, FamRZ 2020, 422, juris Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht