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   BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19   

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https://dejure.org/2019,43802
BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2019,43802)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2019,43802)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 2 BvR 2061/19 (https://dejure.org/2019,43802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; ; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfG; § 455 Abs. 1 StPO
    Einstweilige Anordnung eines Vollstreckungsaufschubs bei einer Freiheitsstrafe (Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende gerichtliche Sachaufklärung; mögliche Haftunfähigkeit wegen schwerwiegender psychiatrischer Erkrankung; abweichende Einschätzungen eines ...

  • Burhoff online

    Einstweilige Aussetzung, Vollstreckung Freiheitsstrafe

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durch Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 455 Abs 1 StPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufschub der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Haftunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (hier: Demenz)

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.

    Im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt der Antragsteller sinngemäß, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache auszusetzen.

  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers in der Hauptsache ausgesetzt.

    Im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt der Antragsteller sinngemäß, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 8. Juni 2017 - 32 KLs 6/16 - nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17 - bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache auszusetzen.

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Damit wäre ein erheblicher, nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ), sowie gegebenenfalls ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden.
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    Damit wäre ein erheblicher, nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ), sowie gegebenenfalls ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden.
  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19
    bb) Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers ist eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Form eines Verstoßes gegen die auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Strafaufschub bestehende Pflicht zur zureichenden Sachaufklärung (siehe BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2017 - 2 BvR 2772/17 -, Rn. 12) nicht ausgeschlossen.
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