Rechtsprechung
BVerfG, 11.01.1983 - 2 BvQ 4/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundestagswahl - Recht des Wählers - Vorzeitige Auflösung - Keine Herleitung aus Grundgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 62, 397
- NJW 1983, 383
- DVBl 1983, 222
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
Nachdem der angegriffene Beschluss des Bundestages vom 30. Oktober 2002 bereits durch die Wahl der Mitglieder des Vermittlungsausschusses am 14. November 2002 vollzogen wurde, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in seiner gegenwärtigen Fassung überholt, aber keineswegs erledigt; er ist entsprechend seinem Rechtsschutzziel sinngemäß dahin auszulegen (vgl. BVerfGE 62, 397 [398]), dem Vermittlungsausschuss (von Amts wegen) aufzugeben, den Einberufungsbeschluss des Bundesrates vom 29. November 2002 nicht, wie beabsichtigt, beginnend ab dem 5. Dezember 2002 zu vollziehen und den auf der Grundlage des Beschlusses vom 30. Oktober 2002 gewählten Mitgliedern des Bundestages die Teilnahme an den Sitzungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen.