Rechtsprechung
   BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11, 1 BvR 2812/11, 1 BvR 2815/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3511
BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11, 1 BvR 2812/11, 1 BvR 2815/11 (https://dejure.org/2012,3511)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11, 1 BvR 2812/11, 1 BvR 2815/11 (https://dejure.org/2012,3511)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 1 BvR 2642/11, 1 BvR 2812/11, 1 BvR 2815/11 (https://dejure.org/2012,3511)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen - hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen - hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen - hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Verfahrensbevollmächtigten wegen grober Verletzung der Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde betreffend einer nach dem Einspielergebnis von Geldspielgeräten bemessenen Vergnügungsteuer; Folgen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen - hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Verfahrensbevollmächtigten wegen grober Verletzung der Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde betreffend einer nach dem Einspielergebnis von Geldspielgeräten bemessenen Vergnügungsteuer; Folgen ...

  • datenbank.nwb.de

    Missbrauchsgebühr i.H.v. 1000 Euro wegen missbräuchlicher Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (hier: Verfassungsbeschwerden gegen eine nach dem Einspielergebnis von Geldspielgeräten bemessene Vergnügungsteuer) - offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Dies gilt namentlich dann, wenn trotz mehrerer Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Dies gilt namentlich dann, wenn trotz mehrerer Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Nach den hierin enthaltenen Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 81, 347 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Nach den hierin enthaltenen Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 81, 347 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe formuliert hat, muss der Beschwerdeführer anhand dieser Maßstäbe aufzeigen, inwieweit seine Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe formuliert hat, muss der Beschwerdeführer anhand dieser Maßstäbe aufzeigen, inwieweit seine Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11
    Nach den hierin enthaltenen Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 81, 347 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.06.2023 - 1 BvR 1017/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Zuletzt wurde in Tenorbegründungen darauf hingewiesen, dass die Verfassungsbeschwerden den gesetzlichen Anforderungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG an ihre Begründung nicht genügten (vgl. zu ähnlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2012 - 1 BvR 2642/11 u.a. -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

    Zuletzt wurde in Tenorbegründungen darauf hingewiesen, dass die Verfassungsbeschwerden den gesetzlichen Anforderungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG an ihre Begründung nicht genügten (vgl. zu ähnlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2012 - 1 BvR 2642/11 u.a. -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 19.05.2023 - 1 BvR 704/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

    Zuletzt wurde in Tenorbegründungen darauf hingewiesen, dass die Verfassungsbeschwerden den gesetzlichen Anforderungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG an ihre Begründung nicht genügten (vgl. zu ähnlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2012 - 1 BvR 2642/11 u.a. -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, Rn. 6).
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