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   BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13   

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https://dejure.org/2016,1087
BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13 (https://dejure.org/2016,1087)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13 (https://dejure.org/2016,1087)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 (https://dejure.org/2016,1087)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 103 StPO; § 105 Abs. 1 StPO
    Durchsuchung zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Raubes gegen Mitglieder einer gegnerischen Ultra-Gruppierung; Durchsuchung beim Kopf der Gruppierung als unverdächtigem Dritten; besondere ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung nach § 103 StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 103 StPO, § 105 Abs 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Anfangsverdacht - hier: Durchsuchung gem § 103 StPO zur Auffindung eines entwendeten Banners einer Fussballfan-Gruppierung - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung der Wohnung eines Dritten zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins als Beweismittel

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Anfangsverdacht - hier: Durchsuchung gem § 103 StPO zur Auffindung eines entwendeten Banners einer Fussballfan-Gruppierung - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung der Wohnung eines Dritten zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins als Beweismittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fanbanner geklaut - Wohnungsdurchsuchung bei einem Dritten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung wegen eines Fußballbanners - in der Wohnung eines Dritten

  • rot-schwarze-hilfe.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung wegen geklauter Fahne war rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei einer nicht verdächtigen Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1645
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfGK 1, 126 ).

    An eine Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdächtigen Person, die durch ihr Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, sind besondere Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass besteht (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).

  • LG München I, 21.05.2013 - 8 Qs 14/12
    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Der Beschluss des Landgerichts München I vom 21. Mai 2013 - 8 Qs 14/12 - und der Beschluss des Amtsgerichts München vom 21. März 2012 - I Gs 2605/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts München I vom 21. Mai 2013 - 8 Qs 14/12 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht München I zurückverwiesen.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10 -, juris, Rn. 56).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass besteht (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfGK 1, 126 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10 -, juris, Rn. 56).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10 -, juris, Rn. 56).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13
    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 1844/21 -, Rn. 46).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Nach dem Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschlüsse rechtfertigten konkrete Gründe aufgrund bewiesener Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 9) die Erwartung, dass sich in den Räumen und Kraftfahrzeugen des Beschwerdeführers elektronische Dateien, Kommunikationsmittel oder schriftliche Unterlagen befinden, die Hinweise auf eine verfahrensrelevante Kommunikation des Zeugen mit dem Beschuldigten oder anderen Personen enthalten.
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Zum anderen muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2015 - 1 BvR 1951/13 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 -, juris, Rn. 12).
  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    An eine Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdächtigen Person, die durch ihr Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, sind besondere Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13 -, Rn. 13).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21 -, Rn. 46).

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Die nach der Lebenserfahrung begründete Vermutung, bei dem Beschuldigten könnten die gesuchten Beweisgegenstände grundsätzlich aufzufinden sein (vgl. BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 -, Rn. 13), wurde vorliegend nicht entkräftet.
  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645 Rn. 13).
  • BGH, 05.06.2019 - StB 6/19

    Anfangsverdacht als Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsanordnung

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645 f.).
  • LG Regensburg, 29.11.2016 - 5 Qs 116/16

    Durchsuchung bei Dritten und Beschlagnahme eines privaten Laptops

    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016, 2 BvR 1361/13).

    Insoweit müssen - insbesondere bei einer Durchsuchung in Wohnräumen Dritter - konkrete Erkenntnisse vorliegen, die den vertretbaren Schluss zulassen, dass die gesuchten Beweismittel in den zu durchsuchenden Räumen aufgefunden werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016, 2 BvR 1361/13).

    Der angegriffene ermittlungsrichterliche Beschluss hält sich in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, da ebenso erfolgversprechende, aber weniger einschneidende und den Ermittlungszweck nicht gefährdende Maßnahmen nicht verfügbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016, 2 BvR 1361/13).

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Zwar sind konkrete Gründe, die dafür sprechen müssen, dass der zu suchende Beweisgegenstand in den zu suchenden Räumlichkeiten gefunden werden kann, regelmäßig nur bei der Durchsuchung beim Unverdächtigen erforderlich (BVerfGK 1, 126 ; 15, 225 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

    Dies unterscheidet die Durchsuchung beim Unverdächtigen nach § 103 StPO von einer Durchsuchung bei einer verdächtigen Person nach § 102 StPO, bei der es bereits nach der Lebenserfahrung in gewissem Grade wahrscheinlich ist, dass Beweisgegenstände zu finden sind, die zur Prüfung des Tatverdachts beitragen können, und bei der durch die Verknüpfung des personenbezogenen Tatverdachts mit einem eher abstrakten Auffindeverdacht ein hinreichender Eingriffsanlass besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645 Rn. 13).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer

  • LG Dresden, 02.06.2021 - 1 Qs 3/21

    Durchsuchung beim Dritten, Auffindevermutung

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