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   BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91   

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BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91 (https://dejure.org/1992,992)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91 (https://dejure.org/1992,992)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 (https://dejure.org/1992,992)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Weiter rügt der Beschwerdeführer, das Verwaltungsgericht habe die Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) verkannt.

    Der Klarstellung halber sei allerdings erwähnt, daß der Senatsbeschluß vom 23. Januar 1991 ausschließlich die gruppengerichtete Verfolgung durch Dritte betrifft und die Voraussetzungen einer gruppengerichteten Verfolgung bei unmittelbar staatlicher Verfolgung offengelassen hat (vgl. BVerfGE 83, 216 [232]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157,166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]); hierbei ist nicht entscheidend, ob die Maßnahme der staatlichen Selbstverteidigung dient.

    Ob die vom Gericht unterstellte Rechtsverletzung von einer Intensität ist, die sich nicht nur als Beeinträchtigung, sondern als - ausgrenzende - Verfolgung darstellt (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]), läßt sich aufgrund der Feststellungen im angegriffenen Urteil nicht endgültig abschätzen.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Unter diesen Voraussetzungen liege die Annahme einer politischen Verfolgung auch dann nahe, wenn etwaige staatliche Maßnahmen unmittelbar und vordergründig einen anderen Anlaß hätten (BVerwG, InfAuslR 1983, S. 228 ff. [230]).
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Gründe, weshalb die Erhebung dieses Urkundsbeweises hier ausnahmsweise unterbleiben durfte, hat das Verwaltungsgericht nicht dargelegt (vgl. dazu den Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [165]).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Mit einer fehlenden Motivation des türkischen Staates konnte also das Verwaltungsgericht bereits für die Vergangenheit eine politische Verfolgung der Kurden nicht verneinen (vgl. auch Beschluß der erkennenden Kammer vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157,166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]); hierbei ist nicht entscheidend, ob die Maßnahme der staatlichen Selbstverteidigung dient.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157,166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]); hierbei ist nicht entscheidend, ob die Maßnahme der staatlichen Selbstverteidigung dient.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
    Sind aber keine offensichtlichen Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]), beruht die Entscheidung auch insoweit auf dem Verfassungsverstoß.
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