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   BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07   

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https://dejure.org/2008,8624
BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07 (https://dejure.org/2008,8624)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07 (https://dejure.org/2008,8624)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 1 BvR 2702/07 (https://dejure.org/2008,8624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Relevanz einer fachgerichtliche Entscheidung der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde und deren Angreifbarkeit mittels Verfassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 28.11.2000 - 8 W (pat) 135/97
    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Sie entspricht zudem der bisherigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts selbst (vgl. BPatG, Beschluss vom 28. November 2000 - 8 W (pat) 135/97 - juris).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Voraussetzung hierfür wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings das Vorliegen von Willkür; die bloß einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften genügte nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Voraussetzung hierfür wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings das Vorliegen von Willkür; die bloß einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften genügte nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Willkürlich ist ein Richterspruch vielmehr nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Willkürlich ist ein Richterspruch vielmehr nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Dies ist für sich genommen nicht zu beanstanden, weil diese Entscheidung fachgerichtlich nicht überprüfbar ist und damit keinem verfassungsrechtlichen Begründungszwang unterliegt (vgl. BVerfGE 50, 287 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    Voraussetzung hierfür wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings das Vorliegen von Willkür; die bloß einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der Zulassungsvorschriften genügte nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05 -,.
  • BPatG, 12.05.2005 - 8 W (pat) 332/02
    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 1 BvR 2702/07
    b) den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 2005 - 8 W (pat) 332/02 -.
  • BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II

    Der Widerrufsbeschluss des Bundespatentgerichts ist durch Zurückweisung einer gegen ihn gerichteten Rechtsbeschwerde durch den beschließenden Senat (Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge) rechtskräftig geworden; eine gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 11.2.2008 - 1 BvR 2702/07).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Die Entscheidung des Bundespatentgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ist fachgerichtlich nicht überprüfbar und unterliegt damit keinem verfassungsrechtlichen Begründungszwang (BVerfGE 50, 287, 289 f., BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 BvR 2702/07, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.10.2020 - I ZB 123/19

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

    Die Entscheidung des Bundespatentgerichts, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ist fachgerichtlich nicht überprüfbar und unterliegt damit keinem verfassungsrechtlichen Begründungszwang (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 BvR 2702/07, juris Rn. 5).
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