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   BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07   

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https://dejure.org/2008,3348
BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07 (https://dejure.org/2008,3348)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 2 BvR 899/07 (https://dejure.org/2008,3348)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 899/07 (https://dejure.org/2008,3348)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beeinflussung der Anfechtbarkeit einer Berufungsentscheidung mit Rechtsmitteln seitens des Gerichts durch Zurückweisung der Berufung; Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch einen objektiv willkürlichen Ausschluss des Zugangs zur ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 522
    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch einstimmigen Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Betriebskostenvereinbarung als Pauschale?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil durch Literaturmeinungen gestützt: Kein Willkür-Urteil! (IMR 2008, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1938
  • NZM 2008, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Dies begegnet weder aus Gründen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) noch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, NJW 2005, S. 1931 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Zugang zur Revisionsinstanz objektiv willkürlich ausgeschlossen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, a.a.O., S. 1931 zu Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip).

    Der Zugang zur Revisionsinstanz wird nur dann objektiv willkürlich ausgeschlossen, wenn ein Berufungsgericht das Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wählt, obwohl Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Rechtsstreit aufgrund abweichender Rechtsprechung eine grundsätzliche Bedeutung zukommt und damit die Voraussetzungen für eine Entscheidung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht (mehr) gegeben sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, a.a.O., S. 1931 ).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 10 U 96/01

    Unwirksame Nebenkosten-Vereinbarung in einem Pachtvertrag (Auslegung als

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Das Landgericht hat seine die Berufung der Beschwerdeführerin zurückweisende Entscheidung unter Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2002 - 10 U 96/01 -, NJW-RR 2002, S. 1138, die dort aufgeführten Nachweise sowie auf Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 556 BGB, Rn. 36 und die dort aufgeführten Nachweise begründet.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 23. Mai 2002 - 10 U 96/01 -, a.a.O., auf das sich das Landgericht in seinem Beschluss bezieht, ausdrücklich offengelassen, ob dem gewerblichen Mieter oder Pächter grundsätzlich ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zusteht, wenn der Vermieter hierüber vertragswidrig nicht in angemessener Zeit abgerechnet hat.

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Liegen die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO nach der Überzeugung des Berufungsgerichts vor, weist das Gericht die Berufung im Beschlussverfahren mit der Folge zurück, dass diese Entscheidung nach § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar ist, also nicht, wie grundsätzlich bei einer Entscheidung im Urteilsverfahren durch Revision (§§ 542 f. ZPO) oder durch Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO), angefochten werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281).

    Dies begegnet weder aus Gründen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) noch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, NJW 2005, S. 1931 ).

  • OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00

    Vorenthalten nach § 557 BGB durch den Mieter

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Soweit das Landgericht in seinem Beschluss die vom Oberlandesgericht Dresden im Urteil vom 20. Juni 2000 - 23 U 403/00 -, NZM 2000, S. 827 vertretene Auffassung, die auch in der Literatur geteilt wird (zum Beispiel Schmid, Nochmals: Erstattung von Nebenkostenvorauszahlungen bei unklarer Formularvertragslage, NZM 2000, S. 1041) und auf die sich die Beschwerdeführerin in ihrer Berufungsbegründung berufen hat, ablehnt, folgt daraus jedoch kein Grund zur Zulassung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Sie besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese Fehler unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Wertungen nicht mehr verständlich, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr rechtlich vertretbar sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 42, 64 ; 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese Fehler unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Wertungen nicht mehr verständlich, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr rechtlich vertretbar sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 42, 64 ; 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Sie besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese Fehler unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Wertungen nicht mehr verständlich, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr rechtlich vertretbar sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 42, 64 ; 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07
    Hinzukommen muss vielmehr, dass diese Fehler unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Wertungen nicht mehr verständlich, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr rechtlich vertretbar sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 42, 64 ; 80, 48 ; 81, 132 ).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Ob der Beschluss auch die Rechte der Beschwerdeführer aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 899/07 -, NJW 2008, S. 1938), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache

    a) Eine den Zugang zur nächsten Instanz erschwerende Auslegung und Anwendung einer Rechtsmittelzulassungsvorschrift ist mit dem sich für den Zivilprozess aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren und verletzt zugleich Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; BVerfGK 15, 127 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 899/07 -, NJW 2008, S. 1938).
  • BVerfG, 26.08.2009 - 1 BvR 2111/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Revision

    Die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Prozessrechts, die über den Zugang zur Rechtsmittelinstanz entscheiden, ist an Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats , Beschluss vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281; Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 899/07 -, NJW 2008, S. 1938).
  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 U 31/09

    Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen den Enkel einer Patientin auf Erstattung

    Der Senat ist deshalb auch mit Rücksicht auf die einschlägigen Entscheidungen des BVerfG nicht gehindert, nach § 522 ZPO zu entscheiden (vgl. hierzu etwa BVerfG in NJW 03, 281; 05, 1931; 08, 1938; 08, 504; 09, 572).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09

    Behandlung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasingnehmers

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn eine Frage klärungsbedürftig ist und eine unbestimmte Vielzahl von Fällen betrifft, wobei nicht schon jede Abweichung im Einzelfall ausreicht (vgl. BVerfG NJW 2008, 1938; Zöller/ Gummer, ZPO, 28. Aufl. [2010], § 543 Rn 11 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10

    Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus

    Die im Schrifttum vereinzelt vertretene abweichende Rechtsauffassung, deren Argumente aber nicht neu sind, ist kein hinreichender Anlass, im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2008, 1938; Senat ZIP 2010, 2212, 2214; Zöller/Gummer, aaO, § 543 Rn 11 m. w. Nachw.).
  • VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

    b) Das Oberlandesgericht hat sich auch nicht in schlechthin unvertretbarer Weise über die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 ZPO hinweggesetzt und dadurch den Beschwerdeführern willkürlich den Zugang zur Revisionsinstanz verschlossen (vgl. VerfGH vom 29.9.1989 = VerfGH 42, 122/129 f.; BVerfG vom 11.2.2008 = NJW 2008, 1938 f. jeweils m. w. N.).
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