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BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Erstattung der notwendigen Auslagen und Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 65 Abs. 2; BVerfGG § 34a Abs. 3
Ablehnung der Erstattung der notwendigen Auslagen in einem erledigten Verfassungsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 04.06.2007 - 6 K 3302/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 10 E 602/07
- BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung …
Auch hat sie bei ihrer Kostenentscheidung nicht berücksichtigt, dass die Erledigung des Rechtsschutzziels durch eine Maßnahme der Justizvollzugsanstalt eingetreten war, die dem Begehren des Beschwerdeführers entsprach (zur Bedeutung solcher Umstände für die Kostenentscheidung nach Erledigung s. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 2 Ws 537/99 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07 -, juris). - VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09 Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungsverfahren hingegen regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07, zitiert nach juris).