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   BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92   

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https://dejure.org/1992,3313
BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92 (https://dejure.org/1992,3313)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1992 - 1 BvR 303/92 (https://dejure.org/1992,3313)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1992 - 1 BvR 303/92 (https://dejure.org/1992,3313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgarantie; Teilkündigung von Nebenräumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der analogen Anwendung des § 564b Abs. 2 Nr. 4 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenbedarf - Kündigung - Nebenräume - Ausbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1498
  • NJW-RR 1992, 968 (Ls.)
  • WM 1992, 833
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92
    Sie beziehen sich dazu unter anderem auf den Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats v. 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91 - (WuM 1992, 47 ).

    Genau so wenig, wie sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ein Anspruch des Eigentümers darauf ableiten läßt, daß ihm die Teilkündigung von Nebenräumen in entsprechender Anwendung der hier in Rede stehenden Norm für den hier umstrittenen Fall gestattet wird (vgl. Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG v. 21.11.1991, WuM 1992, 47 ), genau so wenig läßt sich für den Mieter aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip folgern, die Teilkündigung sei unzulässig.

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle analoger Rechtsanwendung ist darauf beschränkt, ob das Fachgericht in vertretbarer Weise eine einfachgesetzliche Lücke angenommen und geschlossen hat und ob diese Erweiterung des Normenbereichs Wertungen der Verfassung, namentlich Grundrechten widerspricht (vgl. BVerfGE 82, 6, 13 [= WuM 1990.241]).
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92
    Die analoge Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 25, 167 [183]).
  • LG Stuttgart, 01.08.1991 - 6 S 255/91
    Auszug aus BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92
    Für die Auffassung der Beschwerdeführer folgt auch nichts aus der Tatsache, daß andere Gerichte eine ergänzende Anwendung der Vorschrift für den hier in Rede stehenden Fall nicht für möglich halten (vgl. LG Stuttgart, WuM 1992, 24 ).
  • LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95

    Räumung und Rückgabe eines Mietgrundstücks; Auf einen Grundstücksteil beschränkte

    Das Bundesverfassungsgericht hat weder die restriktive noch die erweiternde Auslegung in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet (NJW 1992, 494 - zur Entscheidung des LG Stuttgart - NJW 1992, 1498 - zu einer entgegengesetzten Vorentscheidung).
  • AG Hamburg-Blankenese, 21.06.2005 - 518 C 219/04

    Falsches Ende für Mietverhältnis angegeben: Unbeachtlich

    Diese analoge Anwendung der Vorschrift ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.1993, 1 BvR 303/92, NJW 1992, 1498).
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