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   BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95   

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https://dejure.org/1997,2432
BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95 (https://dejure.org/1997,2432)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 2 BvF 2/95 (https://dejure.org/1997,2432)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 2 BvF 2/95 (https://dejure.org/1997,2432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Restitution bei öffentlicher Trägerschaft

  • openjur.de

    Restitution bei öffentlicher Trägerschaft

  • Bundesverfassungsgericht

    Einigungsvertrag betreffend die Rückerstattung von in privatrechtlicher Rechtsform geführten Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Verteilung des öffentlichen Vermögens in der ehemaligen DDR; Regelung der Vermögensausstattung von Bund und Ländern durch das Grundgesetz; Anspruch der Länder gegen den Bund auf Ausstattung mit bestimmten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Finanzverfassung; Vermögensausstattung der Länder; Restitution; Unternehmensbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 22 Einigungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 243
  • ZIP 1997, 900
  • NJ 1997, 333
  • WM 1997, 1018
  • DVBl 1997, 786 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle wird der Prüfungsgegenstand durch den Antrag bezeichnet, der im Hinblick auf die im einzelnen vorgebrachten Beanstandungen auszulegen ist (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 93, 37 ).

    Die staatliche Selbständigkeit von Bund und Ländern stützt sich auf eine der jeweiligen Aufgabenzuweisung entsprechende Verfügungsgewalt über Geldmittel, die der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Aufgabenwahrnehmung (Art. 104a Abs. 1 GG) und Haushaltswirtschaft (Art. 109 Abs. 1 GG) eine tatsächliche Grundlage gibt (vgl. BVerfGE 86, 148 ).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle wird der Prüfungsgegenstand durch den Antrag bezeichnet, der im Hinblick auf die im einzelnen vorgebrachten Beanstandungen auszulegen ist (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 93, 37 ).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Der Bund hatte nach Art. 23 Satz 2 GG a.F. die Voraussetzungen für den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und hierfür notwendige Übergangsregelungen zu treffen, wie sie im Einigungsvertrag enthalten sind (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 84, 133 ; 85, 360 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Der Bund hatte nach Art. 23 Satz 2 GG a.F. die Voraussetzungen für den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und hierfür notwendige Übergangsregelungen zu treffen, wie sie im Einigungsvertrag enthalten sind (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 84, 133 ; 85, 360 ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Demgemäß ist festzustellen, daß die zum Prüfungsgegenstand erhobenen Rechtsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1996 - 2 BvF 2/93 -, Umdruck S. 22).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Der Bund hatte nach Art. 23 Satz 2 GG a.F. die Voraussetzungen für den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und hierfür notwendige Übergangsregelungen zu treffen, wie sie im Einigungsvertrag enthalten sind (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 84, 133 ; 85, 360 ).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Demgemäß ist festzustellen, daß die zum Prüfungsgegenstand erhobenen Rechtsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1996 - 2 BvF 2/93 -, Umdruck S. 22).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95
    Insofern wird auf den Abschnitt B. I. 1. b) des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 2 BvG 3/95 und 2 BvG 4/95 - verwiesen.
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Jedenfalls bestehe nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1997 (vgl. BVerfGE 95, 243 ) im Hinblick auf die Regelungen zur Verteilung des öffentlichen Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik und damit auch in Bezug auf die hier gegenständliche Regelung eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft Natur der Sache.
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Die Anwendung dieser Regelung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn in der Sache eine mündliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat (vgl. dazu BVerfGE 95, 1 ; 95, 243 ).
  • StGH Niedersachsen, 05.12.2008 - StGH 2/07

    Demokratieprinzip; Abstrakte Normenkontrolle; Vollzugsdefizite; Hoheitliche

    Dieser ist aber im Hinblick auf die im einzelnen vorgebrachten Beanstandungen auszulegen (BVerfG, Urteil vom 27. Mai 1992 2 BvF 1, 2/88, 1/89 und 1/90, BVerfGE 86, 148, 210 f.; Beschlüsse vom 24. Mai 1995 2 BvF 1/92, BVerfGE 93, 36, 65; vom 11. März 1997 2 BvF 2/95, BVerfGE 95, 243, 248; vom 28. Januar 1998 2 BvF 3/92, BVerfGE 97, 198, 213).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen

    Zulässig ist ebenfalls die Beschränkung des Antrags auf bestimmte Anwendungsfälle der zu überprüfenden Rechtsnormen - hier auf allgemeinbildende Ersatzschulen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 1997, BVerfGE 95, 243 [248]; Graßhof, a.a.O., § 76 Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Dementsprechend kann schon im Antrag deutlich gemacht werden, dass sich die Prüfung auf bestimmte Fallkonstellationen beziehen soll (vgl. BVerfG vom 11.3.1997 = BVerfGE 95, 243/248).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12

    Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung

    a) Prüfungsgegenstand im vorliegenden Verfahren ist nach dem gestellten Antrag § 16 Abs. 5 Satz 3 BerlBG, allerdings nicht beschränkt auf den in den Mittelpunkt der Antragsbegründung gestellten Betrachtungszeitraum konservativer Anlagen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 11. März 1997 - 2 BvF 2/95 -, BVerfGE 95, 243 = juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

    Das Grundgesetz gebietet nicht die Wiedereinweisung in bestimmte Besitzstände nach dem Beitritt der DDR (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 11. März 1997 - 2 BvF 2/95 und 2 BVG 3/95, 4/95 - ZIP 1997, 900 ff. = ZOV 97, 162 = VIZ 1997, 357).
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