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   BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08   

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BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08 (https://dejure.org/2010,2255)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08 (https://dejure.org/2010,2255)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 (https://dejure.org/2010,2255)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB 3 mit Art 3 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG im Falle von ihr Kind in den ersten Lebensjahren selber betreuenden Eltern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB 3 mit Art 3 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG im Falle von ihr Kind in den ersten Lebensjahren selber betreuenden Eltern

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an die Substanziierung einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB 3 mit Art 3 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG im Falle von ihr Kind in den ersten Lebensjahren selber betreuenden Eltern

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB 3 mit Art 3 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG im Falle von ihr Kind in den ersten Lebensjahren selber betreuenden Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an die Substanziierung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 626
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Sie setzt sich auch nicht damit auseinander, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage der hinreichenden Berücksichtigung der Erziehung und Betreuung von Kindern auf der Leistungsseite im Sozialversicherungsrecht bislang nicht an dem aus Art. 6 Abs. 1 GG folgenden Abwehrrecht gemessen hat (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 109, 96 ).

    Danach können aus Art. 6 Abs. 4 GG für Sachverhalte, die nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ).

  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat sogar entschieden, dass sich in solchen Fällen wegen der Gleichrangigkeit des durch das Grundgesetz gewährleisteten Schutzes gar keine besonderen Anforderungen an die Regelungsbefugnis des Gesetzgebers aus Art. 6 Abs. 1 GG herleiten lassen (vgl. BVerfGE 66, 84 ).
  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und -erziehungszeiten im Rahmen der

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Soweit die Beschwerdeführerin bemängelt, die arbeitsrechtlichen Regelungen über die Inanspruchnahme von Elternzeit und die Regelungen über die Bestimmung des Bemessungsentgelts als Grundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes seien nicht kohärent, setzt sie sich nicht mit der vom Bundessozialgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach Art. 3 Abs. 1 GG den Gesetzgeber, der sich im Rahmen seines Ermessens bei der Ausgestaltung von staatlichen Leistungen für eine familienpolitische Förderung durch Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub entschieden hat, nicht verpflichtet, diese Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGK 4, 215 ).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 1997/08

    Unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen um 0,25 % erhöhten

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Der Beschwerdeführer muss darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 6 Abs. 1 GG in seiner Funktion als Diskriminierungsverbot nicht einschlägig, wenn es um den Vergleich von Personengruppen geht, die gleichermaßen von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind (vgl. BVerfGE 9, 237 ; 11, 64 ; 29, 71 ; 45, 104 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1754/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 AFG

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Aus Art. 6 Abs. 4 GG folgt - außer für die hier nicht fragliche Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten - kein Schutzgebot, Personen, die Erziehungsurlaub genommen haben, hinsichtlich ihrer sozialrechtlichen Positionen so zu behandeln, wie ihre soziale Lebens- und Einkommenssituation vor der Geburt eines Kindes gewesen ist (vgl dazu BVerfG vom 28.3.2006 - 1 BvL 10/01 - BVerfGE 115, 259 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 3; BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - NZS 2010, 626) oder wie diese ohne den Erziehungsurlaub gewesen wäre .

    3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber auch nicht, die in der Gewährung von Erziehungsurlaub liegende familienpolitische Förderung auch in anderen Regelungszusammenhängen - hier bei der Gewährung sozialer Leistungen - uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl zur Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei der Berechnung von Arbeitslosengeld: BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - NZS 2010, 626; BVerfG vom 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215, 218 f).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Die Ausführungen des Bundessozialgerichts ([BSG], Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11 a AL 23/07 R -), wonach die fiktive Berechnung bei freiwilliger Unterbrechung der Erwerbsbiografie wegen Kindererziehung gerechtfertigt sei, da bei länger zurückliegenden Bemessungsentgelten typisierend nicht davon ausgegangen werden könne, dass in einer potentiellen neuen Beschäftigung noch das Entgelt erzielt werden könne, das in der Vergangenheit erzielt worden sei (sog. Entgeltausfallprinzip), seien vom Bundesverfassungsgericht ([BVerfG], Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -) nicht bestätigt worden.

    Mit Verfügung vom 11. Juli 2017 ist die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 26. November 2015 (B 11 AL 2/15 R -, Rn. 17, juris) sowie die Entscheidungen des BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 - BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 - BVerfG, Beschluss vom 14. März 2011 - 1 BvL 13/07 -, juris) darauf hingewiesen worden, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

    Ergänzend hat das BSG darauf hingewiesen, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 29. Mai 2008 (aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08) und darüber hinaus zur streitgegenständlichen Problematik Vorlagen des SG Dresden und des SG Aachen als unzulässig angesehen hat (Beschlüsse vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 - und vom 14. März 2011 - 1 BvL 13/07 -, juris).

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin verpflichtet Art. 3 Abs. 1 GG den Gesetzgeber auch nicht, die in der Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub liegende familienpolitische Förderung auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen uneingeschränkt zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2004, - 1 BvR 2303/03 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, Rn. 11, juris).

    Aus Art. 6 Abs. 4 GG kann die Klägerin die Verfassungswidrigkeit des geltenden ALG-Bemessungsrechts ebenfalls nicht ableiten, da aus Art. 6 Abs. 4 GG für Sachverhalte, die nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden können (ausdrücklich bereits BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 - , Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 BvR 609/90, 1 BvR 692/90 - [Kindererziehungszeiten] und BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 - [Trümmerfrauen, Erziehungszeiten]; BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 -, Rn. 9 [Elterngeld], juris).

    Insbesondere könnten aus Art. 6 Abs. 4 GG für Sachverhalte, die nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden (so auch BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010, - 1 BvR 2909/08 -, Rn. 6 mwN, juris).

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 19/10 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auf Antrag der Beteiligten hat der Senat mit Beschluss vom 29.10.2008 das Ruhen des Verfahrens (B 11 AL 1/08 R) bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2909/08 angeordnet.

    Er weist ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 29.5.2008 (aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08) und darüber hinaus zur streitgegenständlichen Problematik Vorlagen des SG Dresden und des SG Aachen als unzulässig angesehen hat (Beschlüsse vom 10.3.2010 - 1 BvL 11/07 - und vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07) .

    Aus Art. 6 Abs. 4 GG kann die Klägerin nach der Überzeugung des Senats ebenfalls nicht die Verfassungswidrigkeit des geltenden Alg-Bemessungsrechts ableiten, da aus Art. 6 Abs. 4 GG für Sachverhalte, die nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden können (vgl auch Beschluss des BVerfG vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08 - Juris RdNr 6, mit Hinweisen auf BVerfGE 87, 1, 42 und BVerfGE 94, 241, 259 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5; vgl ferner Beschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9, zur Berechnung der Höhe des Elterngelds) .

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