Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2701
BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08 (https://dejure.org/2010,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08 (https://dejure.org/2010,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 BvR 3031/08 (https://dejure.org/2010,2701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1603 Abs 1 BGB, § 1603 Abs 2 S 1 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag - hier: Anrechnung fiktiver, aber ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1603; GG Art. 6 Abs. 2
    Kindesunterhalt: Anforderungen an fiktive Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Erwerbsbemühungen eines Unterhaltsschuldners für die Annahme eines fiktiven Einkommens für eine Unterhaltszahlung bei Wahrung eines Selbstbehalts; Objektive Erzielbarkeit von zur Erfüllung von Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünften für den ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag - hier: Anrechnung fiktiver, aber ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag - hier: Anrechnung fiktiver, aber ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit von Erwerbsbemühungen eines Unterhaltsschuldners für die Annahme eines fiktiven Einkommens für eine Unterhaltszahlung bei Wahrung eines Selbstbehalts; Objektive Erzielbarkeit von zur Erfüllung von Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünften für den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 149
  • NJW 2010, 1658
  • FamRZ 2010, 793
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 11).

    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03

    Verletzung von Art 3 Abs 1, 20 Abs 3 GG durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 20.11.2006 - 1 BvR 346/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
    Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15

    Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des

    Auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit darf dem Unterhaltspflichtigen allerdings nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischerweise zu erzielen ist (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 39/11 - FamRZ 2013, 1378 Rn. 18; BVerfG FamRZ 2010, 793).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei

    Schließlich darf dem Unterhaltspflichtigen auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischerweise zu erzielen ist (BVerfG FamRZ 2010, 793, 794).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

    Schließlich darf dem Unterhaltspflichtigen auch bei einem Verstoß gegen seine Erwerbsobliegenheit nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischerweise zu erzielen ist (BVerfG FamRZ 2010, 793).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht