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   BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19   

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https://dejure.org/2020,6900
BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19 (https://dejure.org/2020,6900)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19 (https://dejure.org/2020,6900)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2020 - 1 BvR 2434/19 (https://dejure.org/2020,6900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Begründete Verfassungsbeschwerde wegen unzulässiger Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren betreffend eine mögliche Prüfungsunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 166 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4, Art 20 Abs 3 GG) durch unzulässige Beweisantizipation im PKH Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4, Art 20 Abs 3 GG) durch unzulässige Beweisantizipation im PKH Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 , Art. 20 Abs. 3 GG ) durch unzulässige Beweisantizipation im PKH Verfahren; Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Rechts auf Rechtsschutzgleichheit wegen unzulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4, Art 20 Abs 3 GG) durch unzulässige Beweisantizipation im PKH Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).

    Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19
    Prozesskostenhilfe darf aber von Verfassungs wegen unter anderem dann nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2020 - 1 BvR 2434/19
    Prozesskostenhilfe darf aber von Verfassungs wegen unter anderem dann nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Prozesskostenhilfe darf von Verfassungs wegen dann nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2020 - 1 BvR 2434/19 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 15.06.2020 - 1 BvR 2843/18

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Die Beschwerdeführer führen zwar zutreffend aus, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe von Verfassungs wegen unter anderem dann nicht versagt werden darf, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten, nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2020 - 1 BvR 2434/19 -, Rn. 7 m.w.N.; umfassend zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

    Eine isoliert verbleibende Grundrechtsverletzung durch die angegriffene Entscheidung des Familiengerichts ist weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2010 - 1 BvR 2392/19 -, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2020 - 1 BvR 2434/19 -, Rn. 13).
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