Rechtsprechung
BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21, 1 BvR 1287/21, 1 BvR 1291/21, 1 BvR 1312/21, 1 BvR 1313/21, 1 BvR 1318/21, 1 BvR 1320/21, 1 BvR 1322/21, 1 BvR 1327/21, 1 BvR 1357/21, 1 BvR 1362/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 72a Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten - keine Verletzung des Rechts auf ... - Wolters Kluwer
Klärung der Frage der Reichweite der Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Betriebsrats von Gründen für geplante Entlassungen i.R.d. Massenentlassungsverfahrens
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten - keine Verletzung des Rechts auf ...
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KSchG § 17 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1
Klärung der Frage der Reichweite der Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Betriebsrats von Gründen für geplante Entlassungen i.R.d. Massenentlassungsverfahrens - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV hinsichtlich der Frage, wie weit die in § 17 Abs 2 S 1 KSchG normierte Pflicht des Arbeitgebers reicht, den Betriebsrat von Gründen für geplante Entlassungen zu unterrichten - keine Verletzung des Rechts auf ...
Verfahrensgang
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 1024/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 1030/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 1037/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 1105/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 13/21
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 22/21
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 9/21
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 961/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 974/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 981/20
- BAG, 22.02.2021 - 2 AZN 983/20
- BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21, 1 BvR 1287/21, 1 BvR 1291/21, 1 BvR 1312/21, 1 BvR 1313/21, 1 BvR 1318/21, 1 BvR 1320/21, 1 BvR 1322/21, 1 BvR 1327/21, 1 BvR 1357/21, 1 BvR 1362/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
a) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
a) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).
- BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 137/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG gegeben (vgl. für § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 137/13 -, Rn. 13 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 82, 159 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).b) Die Entscheidung eines Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, und die ihr zugrundeliegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben zu messen (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ; für § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 137/13 -, Rn. 14 m.w.N.).
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
a) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
b) Die Entscheidung eines Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, und die ihr zugrundeliegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben zu messen (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ;… für § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 137/13 -, Rn. 14 m.w.N.). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG gegeben (…vgl. für § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 137/13 -, Rn. 13 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 82, 159 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
a) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat insofern bereits klargestellt, dass die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen keine Bestimmungen darüber enthält, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Massenentlassungen in Erwägung ziehen muss, und dass die Richtlinie seine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Frage, ob und wann er einen Plan für Massenentlassungen aufstellen muss, in keiner Weise einschränkt (vgl. EuGH , Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 30 ff.). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21
a) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ). - BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
- OLG Nürnberg, 01.08.2023 - 12 U 1269/20
Keine Gegenvorstellung gegen einen die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO …
e) Soweit das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung daraus hergeleitet hat, dass in einem künftigen Revisionsverfahren eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen wäre (so auch in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 11.03.2022 - 1 BvR 1268/21 u.a) stand dies ausdrücklich unter der Maßgabe, dass es sich um eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfen Frage des Unionsrechts handelt.