Rechtsprechung
   BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14156
BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17 (https://dejure.org/2017,14156)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.2017 - 1 BvR 452/17 (https://dejure.org/2017,14156)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 2017 - 1 BvR 452/17 (https://dejure.org/2017,14156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruchs auf Krankenversorgung sowie zur Ausgestaltung und Auslegung des Leistungsrechts der gKV - keine Beschwer durch tatsächliche Feststellungen in einer zugunsten des ...

  • Wolters Kluwer

    Versorgung mit einer intravenösen Immunglobulintherapie (IVIG-Therapie) zur Behandlung einer Urticariavasculitis im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen für einen sogenannten Off-Label-Use der Immunglobuline; Überspielung des gesetzgeberischen ...

  • doev.de PDF

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruchs auf Krankenversorgung sowie zur Ausgestaltung und Auslegung des Leistungsrechts der gKV - keine Beschwer durch tatsächliche Feststellungen in einer zugunsten des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung mit einer intravenösen Immunglobulintherapie (IVIG-Therapie) zur Behandlung einer Urticariavasculitis im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen für einen sogenannten Off-Label-Use der Immunglobuline; Überspielung des gesetzgeberischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage

  • raheinemann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage erforderlich für verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Verfassungs-Anspruch auf Krankenversorgung: Nicht zugelassenes Medikament nur bei naher Lebensgefahr

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf eine spezielle Krankenversorgung nur bei naher Lebensgefahr in einer notstandsähnlichen Situation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Intravenöse Immunglobulintherapie (IVIG-Therapie) - systemischer Lupus erythematodes (SLE)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.05.2017)

    Nur in Notlagen gilt GKV-Katalog nicht

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Krankenversorgung außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkasse erfordert durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage - Ausnahmecharakter darf nicht durch großzügige Auslegung erweitert werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang und Grenzen verfassungsunmittelbarer Ansprüche auf Leistungen zur Krankenbehandlung (Milad Ahmadi; ZJS 2017, 595)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Gericht rudert zurück: "Nikolaus" ohne Haus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2096
  • NZS 2017, 582
  • DÖV 2017, 682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 6. Dezember 2005 (BVerfGE 115, 25), auf den sich die Beschwerdeführerin wiederholt beruft, aus den genannten Grundrechten einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung abgeleitet, wenn in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung vom regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Behandlungsmethoden nicht vorliegen und die vom Versicherten gewählte andere Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht.

    Danach ist es nicht geboten, die Grundsätze des Beschlusses vom 6. Dezember 2005 (BVerfGE 115, 25) schon von Verfassungs wegen auf Erkrankungen zu erstrecken, die wertungsmäßig mit lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen vergleichbar sind.

    Die Ausgestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich an der grundrechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Gesetzliche oder auf Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen sind aber daraufhin zu prüfen, ob sie im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Den Versicherten steht insoweit ein Anspruch auf eine verfassungsmäßige Ausgestaltung und auf eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung zu (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Im Beschluss vom 10. November 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die enge Begrenzung dieses verfassungsunmittelbaren Anspruchs klarstellend betont (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfGE 140, 229 ).

    Die Schutzwirkungen des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vermitteln allerdings auch über diesen verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruch hinaus subjektivrechtlichen Grundrechtsschutz (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 140, 229 ).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Soweit sie rügt, das Bundessozialgericht habe keine hinreichend nachvollziehbaren und -prüfbaren Kriterien zu einem Anspruch auf Off-Label-Behandlung in einem Seltenheitsfall entwickelt, hätte dies vorausgesetzt, dass sich die Beschwerdeführerin eingehend mit der diesbezüglichen umfangreichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auseinandersetzt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R -, BSGE 93, 236 , juris, Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R -, BSGE 100, 103 , juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 2841/06

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Beschwer bei lediglich

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Grundsätzlich muss sich bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde die Beschwer, gegen die sich der Betroffene wendet, aber gerade aus dem Tenor ergeben; Rechtsausführungen begründen allein keine die Verfassungsbeschwerde eröffnende Beschwer (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Mit dieser kann der Revisionsbeklagte geltend machen, dass in der Vorinstanz tatsächliche Feststellungen fehlerhaft getroffen worden seien; damit kann er gerade der Gefahr, die sich nach Auffassung der Beschwerdeführerin im hiesigen Verfahren realisiert habe, begegnen, dass bei einer vom Vordergericht abweichenden rechtlichen Würdigung des Revisionsgerichts eine abschließende Entscheidung zu seinem Nachteil auf der Grundlage von verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen tatsächlichen Feststellungen der letzten Tatsacheninstanz ergeht, er selbst aber mangels Beschwer keine Revision einlegen konnte (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1.75 -, BVerwGE 50, 369 , juris, Rn. 34; BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, BSGE 88, 96 , juris, Rn. 13).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Soweit sie rügt, das Bundessozialgericht habe keine hinreichend nachvollziehbaren und -prüfbaren Kriterien zu einem Anspruch auf Off-Label-Behandlung in einem Seltenheitsfall entwickelt, hätte dies vorausgesetzt, dass sich die Beschwerdeführerin eingehend mit der diesbezüglichen umfangreichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auseinandersetzt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R -, BSGE 93, 236 , juris, Rn. 28 ff.; Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R -, BSGE 100, 103 , juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in den Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Grundsätzlich muss sich bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde die Beschwer, gegen die sich der Betroffene wendet, aber gerade aus dem Tenor ergeben; Rechtsausführungen begründen allein keine die Verfassungsbeschwerde eröffnende Beschwer (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ).
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in den Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17
    In der Sache ist entscheidend, dass der verfassungsunmittelbare Anspruch von der durch nahe Lebensgefahr geprägten notstandsähnlichen Lage begründet wird, also durch die Gefahr, dass eine Krankheit, die mit vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung regulär umfassten Mitteln nicht behandelt werden kann, in überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Gesichtspunkt - allerdings in etwas anderem Zusammenhang - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 3101/06 -, juris, Rn. 22) das Leben beenden kann, so dass die Versicherten nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen.
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 2415/13

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

  • GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung)

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R

    Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung

    Kann einer Lebensgefahr mit diesen Mitteln hinreichend sicher begegnet werden, besteht kein Anspruch aus grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungsrechts (vgl BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr 26) .

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (stRspr, vgl zB BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 20 - Idebenone; BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 1 KR 4/17 R - SozR 4-2500 § 2 Nr. 12 RdNr 21 - IVIG) , sodass die Versicherten nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (vgl auch BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr 25) .

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Kann einer Lebensgefahr mit diesen Mitteln hinreichend sicher begegnet werden, besteht kein Anspruch aus grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungsrechts (vgl BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr 26).

    Diese Rspr mit seinen Formulierungen hat das BVerfG aufgegriffen und am Maßstab des Verfassungsrechts nicht in Zweifel gezogen (BVerfG Beschluss vom 26.3.2014 - 1 BvR 2415/13 - Juris = NJW 2014, 2176, RdNr 14; BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096, RdNr 25 = NZS 2017, 582, RdNr 25; BVerfGE 140, 229 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 18, RdNr 17, dort nur referierend) .

    Danach muss es sich um eine durch eine nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage handeln (BVerfG BVerfGK 14, 46, 48 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 17 RdNr 10, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde, nachgehend zu BSG Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - Juris = USK 2007-25 - Polyglobin; BVerfG Beschluss vom 26.3.2014 - 1 BvR 2415/13 - Juris = NJW 2014, 2176, RdNr 14; BVerfGE 140, 229 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 18, RdNr 18; BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr 22) .

    Erforderlich ist die Gefahr, dass die betroffene Krankheit in überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben beenden kann, sodass die Versicherten nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (vgl BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582, RdNr 25).

    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig hiermit vergleichbaren Erkrankung ua verneint bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie) , bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) , bei Friedreich'scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) und bei Zungenschwellungen mit Erstickungsgefahr im Rahmen von Urtikaria-Episoden, die medikamentös mit Hilfe eines stets mitgeführten Notfallsets zu beherrschen waren (vgl BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 28, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen, RdNr 21; zustimmend BVerfG Beschluss vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - NJW 2017, 2096 = NZS 2017, 582).

  • BSG, 24.01.2023 - B 1 KR 7/22 R

    Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der

    Nach den konkreten Umständen des Falles muss bereits drohen, dass sich mit großer bzw - gleichbedeutend - hoher Wahrscheinlichkeit der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums verwirklichen wird (stRspr; vgl BVerfG vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 RdNr 25; BSG vom 20.3.2018 - B 1 KR 4/17 R - SozR 4-2500 § 2 Nr. 12 RdNr 21 mwN; BSG vom 19.3.2020 - B 1 KR 20/19 R - BSGE 130, 73 = SozR 4-2500 § 12 Nr. 18, RdNr 25; BSG vom 19.3.2020 - B 1 KR 22/18 R - juris RdNr 21 ff; BSG vom 10.3.2022 - B 1 KR 6/21 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 56 RdNr 33) .

    Charakteristikum dieser notstandsähnlichen Extremsituation ist die unmittelbare und kurzfristige Behandlungsnotwendigkeit zur Lebenserhaltung (vgl BVerfG vom 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12 - BVerfGE 140, 229, 235 f = SozR 4-2500 § 92 Nr. 18 RdNr 17 ff; BVerfG vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 RdNr 22; vgl hierzu auch BSG vom 19.3.2020 - B 1 KR 20/19 R - BSGE 130, 73 = SozR 4-2500 § 12 Nr. 18, RdNr 25) .

    Den erforderlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab für den voraussichtlich tödlichen Krankheitsverlauf haben das BSG und das BVerfG dahingehend konkretisiert, dass es sich um eine "große" bzw - gleichbedeutend - eine "hohe" Wahrscheinlichkeit handeln muss (vgl BSG vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 23; BSG vom 28.2.2008 - B 1 KR 16/07 R - BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 32; BSG vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R - BSGE 120, 170 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 18, RdNr 59; sowie die Nachweise oben in RdNr 29; BVerfG vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 RdNr 25; vgl auch schon BVerfG vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06 - juris RdNr 22; vgl ferner BVerfG vom 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12 - BVerfGE 140, 229= SozR 4-2500 § 92 Nr. 18 RdNr 17) .

    Diese Einbeziehung war nach der neueren Rspr des BVerfG verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl BVerfG vom 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12 - BVerfGE 140, 229= SozR 4-2500 § 92 Nr. 18 RdNr 17 f = KrV 2015, 236 mit insoweit zust Anm von Wallrabenstein; BVerfG vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 RdNr 22) .

    Fehlt es hieran, bestehen keine hinreichenden Gründe, um den gesetzgeberischen Spielraum bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts der GKV zu überspielen (BVerfG vom 11.4.2017 - 1 BvR 452/17 - SozR 4-2500 § 137c Nr. 8 RdNr 25) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht