Rechtsprechung
   BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10568
BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 (https://dejure.org/2018,10568)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 (https://dejure.org/2018,10568)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 (https://dejure.org/2018,10568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 230 Abs. 2 StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen Haftbefehl (Recht auf effektiven Rechtsschutz; Feststellungsinteresse bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen; Rehabilitierungsinteresse bei Freiheitsentziehungen; Überprüfung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Rechtsschutzgarantie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG, § 230 Abs 2 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzinteresse für weitere Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch gegen einen zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl (§ 230 Abs 2 StPO) gegeben - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der weiteren Beschwerde gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO in Bezug auf einen zwischen Erhebung und Entscheidung über das Rechtsmittel gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzinteresse für weitere Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch gegen einen zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl (§ 230 Abs 2 StPO) gegeben - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung der weiteren Beschwerde gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO in Bezug auf einen zwischen Erhebung und Entscheidung über das Rechtsmittel gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzinteresse für weitere Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch gegen einen zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl (§ 230 Abs 2 StPO) gegeben - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erledigte Sitzungshaftbefehl - und der Rechtsschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 m. w. N.; Kammerbeschlüsse vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 32 ff. und vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20 - juris Rn. 30 f.; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 - BVerwGE 170, 319 Rn. 15; Beschluss vom 28. Juli 2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 9 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 1899/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels ausreichender Begründung erfolglose

    Insoweit fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum schutzwürdigen Interesse an der nachträglichen Überprüfung von Maßnahmen, die in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eingreifen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 -, Rn. 19 zu Beugehaft; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -, Rn. 33 zu Sitzungshaftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne die Möglichkeit fachgerichtlicher Prüfung zu tragen hat (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    In solchen Fällen ist daher ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 m. w. N.; Kammerbeschlüsse vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20 - juris Rn. 31 und vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 33 f., jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 109-IV-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen (nicht vollstreckten) Sitzungshaftbefehl

    Die insofern vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. September 2017 - 2 BvR 1071/15 - juris Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16 - juris Rn. 37 ff.; Beschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - juris Rn. 36 ff.) betrifft erkennbar den hier.
  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18

    Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung

    Der Klägerin ist beizupflichten, dass Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.10.1975, 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272; BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018, 2 BvR 2601/17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19

    Verhältnismäßigkeit eines Haftbefehls bei Bagatelldelikten

    Der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO wegen des Erfordernisses eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) steht nicht entgegen, dass der Haftbefehl bereits anlässlich der Vorführung des Angeklagten nach seiner Festnahme und nach Zustellung des Strafbefehls - mithin noch vor seiner Invollzugsetzung - aufgehoben wurde (vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 24.08.2017 - 2 BvR 77/16 -, NStZ-RR 2017, 379 = StraFo 2017, 415 , und vom 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zulässigkeit der Haftbeschwerde nach Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung des

    Während früher generell eine nachträgliche gerichtliche Klärung schwerwiegender Grundrechtseingriffe davon abhängig gemacht wurde, dass deren direkte Belastung sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in dem von der maßgeblichen Prozessordnung vorgesehenen Verfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27; 110, 77), hängt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Gewährung von Rechtsschutz im Hinblick auf das bei Freiheitsentziehungen bestehende Rehabilitierungsinteresse weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon ab, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - BVerfGE 104, 220; BVerfGK 6, 303).

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -).

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten

    Während früher generell eine nachträgliche gerichtliche Klärung schwerwiegender Grundrechtseingriffe davon abhängig gemacht wurde, dass deren direkte Belastung sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkte, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in dem von der maßgebenden Prozessordnung vorgesehenen Verfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27; 110, 77), hängt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Gewährung von Rechtsschutz im Hinblick auf das bei Freiheitsentziehungen bestehende Rehabilitationsinteresse weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon ab, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - BVerfGE 104, 220; BVerfGK 6, 303).

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 Ws 35/19 - Rn. 5, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19

    Erfolgloser Eilantrag auf Erlass eines Vorführungsbefehls (keine Offenhaltung der

    Die von dem Antragsteller im fachgerichtlichen Verfahren in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Vorschrift des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO wegen der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht restriktiv dahingehend ausgelegt werden darf, dass über eine zulässig erhobene weitere Beschwerde nach Aufhebung eines Haftbefehls nicht mehr entschieden werden muss (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -, Rn. 36) ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

    Denn die Bewertung, ob ein Feststellungsinteresse besteht, kann sich auch nach Grundsätzen beurteilen, die allgemeine bzw. fallübergreifende Geltung beanspruchen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17, juris Rn. 33 f.; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2014 - 2 BvR 2381/13, juris Rn. 2) und daher eine Rechtsfrage zum Gegenstand haben (vgl. insoweit zur Abgrenzung zwischen Tatsachen- und Rechtsfragen (im Kontext des § 121 Abs. 2 GVG) BGH, Beschluss vom 28. Juni 1977 - 5 StR 30/77, BGHSt 27, 212, 214 f.; Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 58 ff. mwN).
  • BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21

    Recht auf rechtliches Gehör (Hinweis auf fernliegenden rechtlichen Gesichtspunkt;

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 125-IV-20
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse am Mitwirkungsentzug für eine Oberschule

  • VG Meiningen, 10.01.2019 - 7 B 70006/17

    Berufsgerichtliches Verfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht