Rechtsprechung
BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 283 Abs 3 S 2 FamFG, § 322 FamFG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren gem § 322 FamFG iVm § 283 Abs 3 S 2 FamFG
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren gem § 322 FamFG iVm § 283 Abs 3 S 2 FamFG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren gem § 322 FamFG iVm § 283 Abs 3 S 2 FamFG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringungsverfahren - und die unterbliebene Anhörung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringungsverfahren - und die Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin gegen die Untersuchungsanordnung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anhörung des Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuung: Untersuchung Betroffener zur Vorbereitung von SV-Gutachten
Verfahrensgang
- AG Soltau - 20. Februar 2018 Az: 6 XVII L 405 Beschlussvorgehend BVerfG 11. April 2018 Az: 2 BvR 328/18
- AG Soltau - 8. Februar 2018 Az: 6 XVIII L 405 Beschlussnachgehend BVerfG 20. Februar 2018 Az: 2 BvR 253/18
- AG Soltau - 8. Februar 2018 Az: 6 XVIII L 405 Beschlussvorgehend BVerfG 15. Februar 2018 Az: 2 BvR 253/18
- AG Soltau, 08.02.2018 - 6 XVII L 405
- AG Soltau, 08.02.2018 - 6 XVIII L 405
- BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
- AG Soltau, 20.02.2018 - 6 XVII L 405
- AG Soltau, 20.02.2018 - 6 XVIII L 405
- BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 253/18
- BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18
- BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
- AG Soltau, 20.04.2018 - 6 XVII L 405
- BVerfG, 27.04.2018 - 2 BvQ 35/18
- BVerfG, 19.12.2018 - 2 BvR 328/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2186
- FamRZ 2018, 1025
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ).Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt so auch vor Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
- BVerfG, 15.02.2018 - 2 BvR 253/18
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung eines Beschlusses im …
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Mit Beschluss vom 15. Februar 2018 - 2 BvR 253/18 - setzte die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag der Beschwerdeführerin den Beschluss des Amtsgerichts Soltau vom 8. Februar 2018 bis zur Entscheidung über die Hauptsache einstweilen aus.a) Die Beschwerdeführerin ist bereits aufgrund ihrer einfachrechtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser - ausnahmsweise - Rechte der Betroffenen in eigenem Namen wahrzunehmen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2018 - 2 BvR 253/18 -, juris, Rn. 10 ff.).
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Die Entscheidung beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 42, 212 ). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ). - BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
a) Der im Grundgesetz verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 74, 220 ). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 57, 250 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ). - BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im …
- BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche …
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Prozessstandschaft des Verfahrensbeistands im Interesse des Kindes im Verfahren der Verfassungsbeschwerde an, weil die Interessenlage und rechtliche Ausgestaltung derjenigen eines Verfahrenspflegers in betreuungsgerichtlichen Verfahren entspricht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2016 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 39;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2018 - 1 BvR 393/18 -, Rn. 4.), für den ebenfalls die Prozessstandschaft im verfassungsgerichtlichen Verfahren anerkannt ist (vgl. BVerfGK 20, 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2018 - 2 BvR 328/18 -, Rn. 13). - BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17
Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör als grundrechtsgleiches Recht (…vgl. hierzu nur BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 16; vom 11. April 2018 - 2 BvR 328/18, juris Rn. 11) soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben. - BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 258/20
Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör als grundrechtsgleiches Recht (…vgl. hierzu nur BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 16; vom 11. April 2018 - 2 BvR 328/18, juris Rn. 11;… Senatsbeschluss vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 229/17, WM 2019, 278 Rn. 68, insoweit in BGHZ 219, 161 nicht abgedruckt) soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.