Rechtsprechung
BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64
- BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 34
- DVBl 1964, 809
- DÖV 1965, 166
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Dabei ist nach der Wertung von Art. 21 GG - der den Parteien eine wesentliche Rolle für die politische Willensbildung des Volkes in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes zuweist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 11, 239 ; 12, 276 ; 13, 54 ; 18, 34 ; 20, 56 ; 107, 339 ; stRspr) - davon auszugehen, dass ein parteipolitisches Engagement, welches seinerseits auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, diese stärkt.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verkennt insoweit, dass nach der Wertung von Art. 21 GG - der den Parteien eine wesentliche Rolle für die politische Willensbildung des Volkes in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes zuweist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 11, 239 ; 12, 276 ; 13, 54 ; 18, 34 ; 20, 56 ; 107, 339 ; stRspr) - ein parteipolitisches Engagement, das seinerseits auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, diese stärkt.
- KG, 16.10.2003 - 1 AR 6/03
Gerichtskosten: Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Beschluss über die …
Dieser Grundsatz verbietet, wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln; er ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichstellung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die tatsächlichen Gleichheiten oder Ungleichheiten so bedeutsam sind, dass die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (vgl. BVerfGE 86, 81, 87; 82, 60, 86; 78, 104, 121; 18, 34, 46). - KG, 20.10.1998 - 1 W 509/98
Zulässigkeit der Erhebung einer Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.12.1969 - VII R 93/67
Vereinbarung mit dem Grundgesetz bei Erhöhung der Branntweinsteuer zu …
Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln; er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund sich nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BVerfGE 18, 36 [BVerfG 11.05.1964 - 2 BvR 230/64] [46], wo das als ständige Rechtsprechung bezeichnet ist).