Rechtsprechung
BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 933/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde über das Bestehen eines Pflichtteilsanspruches; Verletzung der grundrechtlich gewährleisteten Testierfreiheit durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht
- Judicialis
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 18.11.1997 - 4 O 320/97
- OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 10 U 216/97
- BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 933/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 933/02
Die mit dem Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - geklärt.Gerade bei einer Entfremdung zwischen dem Erblasser und seinem Kind, wie sie auch der Pflichtteilsentziehung im Ausgangsverfahren offensichtlich zu Grunde lag, setzt das Pflichtteilsrecht der Testierfreiheit des Erblassers und der damit für ihn eröffneten Möglichkeit, ein Kind durch Enterbung zu "bestrafen", in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Grenzen (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00; 1 BvR 188/03 - Umdruck S. 25, 33-38).