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   BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20   

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BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 (https://dejure.org/2020,11055)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 (https://dejure.org/2020,11055)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 (https://dejure.org/2020,11055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilanträge gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 8 S 1 Nr 1 IfSG
    Ablehnung eines Eilantrags gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung (§§ 20 Abs 8, Abs 9, Abs 12, Abs 3 IfSG idF vom 10.02.2020) - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Eilantrags gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung (§§ 20 Abs 8, Abs 9, Abs 12, Abs 3 IfSG idF vom 10.02.2020) - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden mit Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG ) in der Fassung des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Eilantrags gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung (§§ 20 Abs 8, Abs 9, Abs 12, Abs 3 IfSG idF vom 10.02.2020) - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Masernschutzimpfung - und die Nachweispflicht für die Kita

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Kita ohne Impfung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ist die Masern-Impfpflicht verfassungswidrig?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Masern-Impfpflicht nicht vorläufig außer Kraft gesetzt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen Masernimpfpflicht gescheitert

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Masern-Impfpflicht soll Kinder in den Kitas schützen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Masernimpfpflicht ab - Ohne Masernschutzimpfung vorerst weiter keine Kita-Betreuung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1946
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wird - wie hier - die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Wird - wie hier - die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Wird - wie hier - die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Ziel des Masernschutzgesetzes ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20
    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 12 B 1277/21

    Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation

    vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 10, m. w. N.; OVG Nds., Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 10 ME 207/20 -, juris Rn 7 ff.; auch das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 -, juris Rn. 13 ff., im Rahmen der Folgenabwägung das Interesse der antragstellenden Eltern, ihre Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen bzw. der antragstellenden Kinder, selbst dort betreut zu werden, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten lassen.
  • VG Weimar, 20.04.2021 - 8 E 416/21

    Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler

    In diesem öffentlichen Interesse verwirklicht sich der Schutzauftrag des Staates gegenüber der Gesamtbevölkerung, der in dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wurzelt und der den Antragsgegner als Träger öffentlicher Gewalt zum Handeln verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 11.05.2020, 1 BvR 470/20, Juris-Rdnr. 15).
  • OVG Thüringen, 20.10.2021 - 3 EO 805/20

    Infektionsschutz: Nachweis der medizinischen Kontraindikation gegenüber

    Rechtsgrundlage der angegriffenen Untersagung der Betreuung des Antragstellers im Schulhort der Grundschule H... ist § 20 Abs. 12 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), gegen dessen Verfassungsmäßigkeit jedenfalls keine evidenten Zweifel bestehen (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 - juris; vgl. im Übrigen zur Vereinbarkeit einer Impfpflicht und der Untersagung des Besuchs von Bildungseinrichtungen bei deren Nichtbefolgung mit Art. 8 EMRK: EuGHMR, Entscheidung vom 8. April 2021 - Beschwerden Nr. 47621/13 u. a.: Vav?i?ka u. a. ./. Tschechische Republik - ECLI:CE:ECHR:2021:0408JUD004762113, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21

    Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 - bestätige, dass die geltend gemachten Verfassungsverstöße keineswegs offensichtlich oder evident seien.

    Allerdings dürfte die Annahme des Verwaltungsgerichts für sich genommen nicht tragen, der aufgrund einer Folgenabwägung ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 in den Sachen 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20 zur Ablehnung eines Eilantrags gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung bestätige, dass die von den Antragstellern geltend gemachten Verfassungsverstöße nicht offensichtlich oder evident seien (VG-Beschlussabdruck, S. 7, erster Absatz).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20 -, juris, Rn. 10; näher zum Prüfungsmaßstab: BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1958 - 2 BvQ 1/58 -, juris, Rn. 19.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470 -, juris, Rn. 15, sowie näher zur Schutzpflicht: BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 155.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung, nach welcher die Regelungen vorläufig - mit Wirkung für die Allgemeinheit - nicht in Kraft treten würden, abgelehnt (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris).

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 (- 1 BvR 469/20 u.a. -, a.a.O.) lässt sich keine andere rechtliche Bewertung herleiten.

  • VG Ansbach, 28.05.2021 - AN 18 S 21.00932

    Nachweis einer Kontraindikation für eine Masernimpfung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der betroffenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 11. Mai 2020 (1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 - juris) nicht festgestellt, weil es im Hinblick auf die offenen Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden eine Folgenabwägung zulasten der Beschwerdeführer vorgenommen hat.

    Insoweit wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 (1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 - juris) verwiesen (so auch NdsOVG, B.v. 9.10.2020 - 10 ME 207/20 - juris).

  • VG Köln, 13.08.2021 - 7 L 538/21
    Dies wird durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.05.2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 - bestätigt.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 -, juris Rn. 13, 16.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 -, juris Rn. 16.

    Insoweit hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass die Verfahren 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20 betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes in der Jahresvorschau des Bundesverfassungsgerichts für das Jahr 2021 über wichtige Verfahren aufgeführt werden.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2020 - 10 ME 207/20

    Impfdokumentation; Impfschutz; Kindergarten; Kindertagesstätte; Masern;

    Dies ergibt sich bereits daraus, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, dass die Vorlage der genannten Unterlagen gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 11. Mai 2020 (- 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 -, juris) nicht festgestellt hat, weil es im Hinblick auf die offenen Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden eine Folgenabwägung zulasten der Beschwerdeführer vorgenommen hat.

    Insoweit wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 (- 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 -, juris) verwiesen.

    Auch insoweit wird auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 (- 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 -, juris Rn. 13 bis 16) verwiesen.

  • VG Meiningen, 10.11.2020 - 2 E 1144/20

    Gesundheitsrecht; hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Ziel des Masernschutzgesetzes ist der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz angehalten ist (BVerfG, B. v. 11.05.2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 - juris).
  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01884

    Eilantrag gegen behördliche Aufforderung zum Nachweis der Masern-Impfung

    Auch das Bundesverfassungsgericht (B.v. 11.5.2020 - 1 BvR 469/20 - NJW 2020, 1946) hat die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zum Nachweis einer Masernschutzimpfung als offen angesehen und die von den dortigen Beschwerdeführern gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG im Rahmen einer Folgenabwägung abgelehnt.

    Gesetzesziel ist dabei namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist (BVerfG, B.v. 11.5.2020 - 1 BvR 469/20 - NJW 2020, 1946 Rn. 15).

  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01891

    Vollstreckung der Pflicht zur Masernschutzimpfung

  • VG Kassel, 12.08.2020 - 3 L 1302/20

    Erfordernis des Nachweises nach dem Masernschutzgesetz bei Wechsel von der

  • VG Weimar, 20.05.2020 - 8 E 665/20

    Corona-Virus; Thüringen; Mund-Nasen-Bedeckung in Gaststätten

  • VG Weimar, 22.04.2021 - 8 E 491/21

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

  • VG Weimar, 15.12.2021 - 8 E 1643/21

    Untersagung von Weihnachtsmärkten in Thüringen

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