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   BVerfG, 11.05.2023 - 2 BvR 852/20   

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https://dejure.org/2023,11448
BVerfG, 11.05.2023 - 2 BvR 852/20 (https://dejure.org/2023,11448)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2023 - 2 BvR 852/20 (https://dejure.org/2023,11448)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 2 BvR 852/20 (https://dejure.org/2023,11448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; Art. 6 Abs. 3 EMRK; § 84 IRG; § 84b IRG; § 222 StGB; § 306d StGB
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die im Exequaturverfahren für zulässig erklärte Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe (Menschenwürdegarantie; Schuldprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; Recht auf rechtliches Gehör; verfassungsgerichtliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde betreffend Exequaturverfahren, im Rahmen dessen die Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe für zulässig erklärt wurde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Exequaturentscheidungen bzgl eines italienischen Strafurteils - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Prüfungsmaßstab für Exequaturentscheidungen kann daher offenbleiben

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe wegen nicht substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung; Nichtdurchdringen mit dem Vortrag einer ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Exequaturentscheidungen bzgl eines italienischen Strafurteils - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Prüfungsmaßstab für Exequaturentscheidungen kann daher offenbleiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Vollstreckung einer in Italien verhängten Freiheitsstrafe wegen nicht substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung; Nichtdurchdringen mit dem Vortrag einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Exequaturentscheidungen bzgl eines italienischen Strafurteils - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Prüfungsmaßstab für Exequaturentscheidungen kann daher offenbleiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2023 - 2 BvR 852/20
    Ausnahmen sind nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ; 109, 13 ; 109, 38 ; 140, 317 ).

    Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens kann daher nur so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ; 140, 317 ).

    Dies ist der Fall, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die unverzichtbaren Anforderungen an den Schutz der Menschenwürde nicht eingehalten wurden (vgl. BVerfGE 140, 317 ).

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn ein zu vollstreckendes ausländisches Strafurteil in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; 140, 317 ).

    Zwar darf der Verfolgte nicht zum bloßen Objekt eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden, sondern muss die Möglichkeit haben, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen sowie deren Nachprüfung und Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 140, 317 ).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2023 - 2 BvR 852/20
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gehört, dass der die Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit gerade durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 130, 1 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2023 - 2 BvR 852/20
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gehört, dass der die Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit gerade durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 130, 1 ; 140, 229 ).

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