Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6814
BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04 (https://dejure.org/2004,6814)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2004 - 2 BvR 473/04 (https://dejure.org/2004,6814)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 2 BvR 473/04 (https://dejure.org/2004,6814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsrechtlich geschützter Anspruch auf Ersatz der im Ermittlungsverfahren entstandenen Auslagen; Versagung der Auslagenerstattung bei einer Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung als Verstoß gegen den allgemeinen ...

  • Judicialis

    StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 a; ; StPO § 467 a Abs. 1; ; StPO § 467 a Abs. 2; ; StPO § 170 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BRAGO § 84 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467a Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor Anklageerhebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Die Vorschrift ist nach verbreiteter Meinung eng auszulegen, so dass eine analoge Anwendung auf Verfahrenseinstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO vor Anklageerhebung ausscheidet (BGHSt 30, 152 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 467 a Rn. 2; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 a Rn. 1; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Stand: 1. April 2000, § 467 a Rn. 23 f.; Paulus, in: KMR, StPO, Stand: 25. Oktober 2000, § 467 a Rn. 3 f.; a.A.: AG Heidelberg, NZV 1993, S. 85 mit ablehnender Besprechung von Schmehl).
  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    a) Es besteht kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf, dass demjenigen, der von einem Ermittlungsverfahren betroffen worden ist, seine Auslagen auf jeden Fall ersetzt werden müssen, gleichgültig in welchem Stadium das Verfahren geendet hat (Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1979 - 2 BvR 968/79 -, EuGRZ 1979, S. 638 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, JURIS; Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257 f.).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Auch bei vergleichbaren Tatbeständen verbietet der allgemeine Gleichheitssatz nicht jegliche Differenzierung; er ist erst dann verletzt, wenn für die gesetzliche Unterscheidung keine sachlich einleuchtenden Gründe vorliegen; die Unterschiede müssen gewichtig genug sein, um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (BVerfGE 35, 263 ; 92, 277 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 126 ).
  • AG Heidelberg, 14.10.1992 - 16 OWi 489/92

    Bußgeldverfahren; Auslagen des Betroffenen; Kostentragung; Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Die Vorschrift ist nach verbreiteter Meinung eng auszulegen, so dass eine analoge Anwendung auf Verfahrenseinstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO vor Anklageerhebung ausscheidet (BGHSt 30, 152 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 467 a Rn. 2; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 a Rn. 1; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Stand: 1. April 2000, § 467 a Rn. 23 f.; Paulus, in: KMR, StPO, Stand: 25. Oktober 2000, § 467 a Rn. 3 f.; a.A.: AG Heidelberg, NZV 1993, S. 85 mit ablehnender Besprechung von Schmehl).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 9/02

    Zur Versagung einer Auslagenerstattung nach StPO § 467 Abs 4 bei

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    a) Es besteht kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf, dass demjenigen, der von einem Ermittlungsverfahren betroffen worden ist, seine Auslagen auf jeden Fall ersetzt werden müssen, gleichgültig in welchem Stadium das Verfahren geendet hat (Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1979 - 2 BvR 968/79 -, EuGRZ 1979, S. 638 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, JURIS; Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257 f.).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Ein Erstattungsanspruch besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45).
  • BVerfG, 07.10.1979 - 2 BvR 968/79
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    a) Es besteht kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf, dass demjenigen, der von einem Ermittlungsverfahren betroffen worden ist, seine Auslagen auf jeden Fall ersetzt werden müssen, gleichgültig in welchem Stadium das Verfahren geendet hat (Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1979 - 2 BvR 968/79 -, EuGRZ 1979, S. 638 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, JURIS; Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257 f.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Auch bei vergleichbaren Tatbeständen verbietet der allgemeine Gleichheitssatz nicht jegliche Differenzierung; er ist erst dann verletzt, wenn für die gesetzliche Unterscheidung keine sachlich einleuchtenden Gründe vorliegen; die Unterschiede müssen gewichtig genug sein, um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (BVerfGE 35, 263 ; 92, 277 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 126 ).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04
    Auch bei vergleichbaren Tatbeständen verbietet der allgemeine Gleichheitssatz nicht jegliche Differenzierung; er ist erst dann verletzt, wenn für die gesetzliche Unterscheidung keine sachlich einleuchtenden Gründe vorliegen; die Unterschiede müssen gewichtig genug sein, um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (BVerfGE 35, 263 ; 92, 277 unter Hinweis auf BVerfGE 82, 126 ).
  • BVerfG, 16.11.2009 - 1 BvR 3229/06

    Auslagenerstattung (Verteidigungskosten; erfolgreicher Antrag auf gerichtliche

    Eine Erstattung von Auslagen findet in einem Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung grundsätzlich nicht statt; dies gilt auch für den Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (vgl. BVerfGK 3, 256; BGHSt 30, 152 ; BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - III ZR 298/08 -, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2023 - 19 U 120/22

    Kein "Maklerprovision" ohne vergütungspflichtige Maklertätigkeit

    Die Versagung der Auslagenerstattung bei einer Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Juni 2004 - 2 BvR 473/04 -, BVerfGK 3, 256-259 und juris).

    Dieses - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.06.2004 - 2 BvR 473/04 Rz. 10) - Ergebnis mag im Einzelfall unbillig erscheinen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15

    Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch

    Gegen den Gleichheitssatz wird verstoßen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2004 - 2 BvR 473/04 -).
  • VG Münster, 05.12.2011 - 4 K 521/11

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2004 - 2 BvR 473/04 - (juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht