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   BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06   

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https://dejure.org/2006,9276
BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06 (https://dejure.org/2006,9276)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 2 BvR 386/06 (https://dejure.org/2006,9276)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 (https://dejure.org/2006,9276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 93 Abs. 2 BVerfGG; § 145a Abs. 1 StPO
    Frist für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Fall des Beginns mit formloser Übermittlung an den Verteidiger gem. § 145a Abs. 1 StPO); inhaltliche Anforderung an die Begründung (Wiedergabe wesentlicher Inhalte der angegriffenen Entscheidung); keine Wiedereinsetzung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nicht fristgerechte Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei verspäteter Vorlage der angegriffenen Entscheidungen - Fristbeginn mit Zustellung an Strafverteidiger (§ 145a Abs 1 StPO)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde ; Wiedergabe einzelner Passagen der angegriffenen Entscheidungen als ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Heilung eines Begründungsmangels durch die verspätete Vorlage der angegriffenen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; InsO § 97 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 145 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 2; StPO § 145a Abs. 1
    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Für die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde kann es genügen, dass der wesentliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung in einer Weise wiedergegeben wird, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, veröffentlicht NJW 2002, S. 955; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, veröffentlicht NJW 2000, S. 3413).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Für die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde kann es genügen, dass der wesentliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung in einer Weise wiedergegeben wird, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, veröffentlicht NJW 2002, S. 955; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, veröffentlicht NJW 2000, S. 3413).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90

    Fristbeginn für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde - Formlose Bekanntgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Durch die formlose Übersendung an den Verteidiger begann die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu laufen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2623).
  • BVerfG, 06.03.1989 - 2 BvR 247/89
    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Durch die formlose Übersendung an den Verteidiger begann die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu laufen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1989 - 2 BvR 247/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2623).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01

    Unzureichend und unrichtig begründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Für die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde kann es genügen, dass der wesentliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung in einer Weise wiedergegeben wird, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, veröffentlicht NJW 2002, S. 955; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, veröffentlicht NJW 2000, S. 3413).
  • BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Substantiierung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06
    Für die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde kann es genügen, dass der wesentliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung in einer Weise wiedergegeben wird, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, veröffentlicht NJW 2002, S. 955; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, veröffentlicht NJW 2000, S. 3413).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Im Strafprozess gelten gemäß § 145a Abs. 1 StPO der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger kraft Gesetzes als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Angeklagten in Empfang zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, juris, Rn. 7).

    Da diese Unterrichtung von Amts wegen vorzunehmen ist (vgl. auch Nr. 108 RiStBV) und der Verteidiger eine Abschrift der Entscheidung enthält, stellt sie eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Gemäß § 145a Abs. 1 StPO gelten der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger kraft Gesetzes als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7).

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9).

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    Gemäß § 145a Abs. 1 StPO gelten der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger kraft Gesetzes als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7).

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 496/18

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen

    Gemäß § 145a Abs. 1 StPO, der gemäß § 428 Abs. 1 Satz 2 StPO für die Vertretung des Einziehungsberechtigten entsprechend anzuwenden ist, gelten der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger kraft Gesetzes als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7).

    Auch dies stellt eine formlose Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG dar und ist daher geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 1990 - 2 BvR 1378/90 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1351/03 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 27/20

    Verfassungsbeschwerde gegen hunderechtliche Maßnahmen und Gerichtsentscheidungen

    Ist nach dem einschlägigen Verfahrensrecht des Ausgangsverfahrens eine Zustellung oder sonstige Bekanntgabe an den Bevollmächtigten des Betroffenen erforderlich oder zumindest möglich, ist der Zugang bei diesem maßgeblich (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06, juris, Rn. 7; Peters, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 93 Rn. 33, jeweils zur wortgleichen Vorschrift des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 77/22

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einer

    Eine spätere Ergänzung der Begründung ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, setzt aber voraus, dass die Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt des Ablaufs der Begründungsfrist zulässig war (so BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 386/06, juris, Rn. 5, zu § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 31. Mai 2022 - VerfGH 124/21.VB-2, juris, Rn. 6), woran es hier - wie ausgeführt - fehlt.
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