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   BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06   

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BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06 (https://dejure.org/2008,12612)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06 (https://dejure.org/2008,12612)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 (https://dejure.org/2008,12612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen Ermittlungsverfahren - Anfechtung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; StPO § 53; StPO § 97 Abs. 1
    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen Ermittlungsverfahren; Anfechtung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 83
  • NJW 2009, 281
  • WM 2008, 1849
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    (2) Eine erweiternde Auslegung von § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO, nach der der Beschlagnahmeschutz unabhängig von einem Berufsgeheimnisträger-Beschuldigten-Verhältnis besteht, ist auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfGK 2, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, juris, Rn. 23).
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18

    Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht

    Auch stellt die mit der Beschlagnahme von Gegenständen verbundene fortdauernde Besitzentziehung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG dar, dem durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt werden (vgl. BVerfG, NJW 2009, 281, 282; siehe auch Nr. 73a Satz 1 RiStBV).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Auch die Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweisgegenständen muss insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

    Die Beschlagnahme muss zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein und in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

    Soweit man der vorgenommenen Prüfung der in § 97 Abs. 5 StPO geregelten Beschlagnahmeverbote entnehmen wollte, dass die Fachgerichte die Ablichtung - möglicherweise als beschlagnahmeersetzende Minusmaßnahme (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1983 - StB 17/83 -, BGH bei Schmidt, MDR 1984, S. 183 ; Beschluss vom 9. Januar 1989 - StB 49/88 -, BGHR StPO § 94 Verhältnismäßigkeit 1; Beschluss vom 24. Februar 1989 - StB 5/89 -, BGH bei Schmidt, MDR 1990, S. 102 ; Meyer-Goßner/Cierniak, Strafprozessordnung, 53. Aufl., München 2010, § 94 Rn. 18; Nack, in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl., München 2008, § 94 Rn. 13) - auf die Beschlagnahmevorschriften stützen wollten, bleibt die naheliegende Frage unerörtert, weshalb nicht auch der Richtervorbehalt für die Anordnung einer Beschlagnahme aus § 98 Abs. 1 StPO Anwendung finden musste.

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 5, 289 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281).
  • LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16

    Kein Beschlagnahmeschutz für Compliance-Ombudspersonen

    Dieses Verständnis der Vorschrift, wonach die Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger nicht der Schutznorm des § 97 Abs. 1 StPO unterliegt, ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B. v. 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, NStZ-RR 2004, 83; BVerfG, B. v. 11.07.2008, 2 BvR 2016/06, NJW 2009, 281).

    Zwar besteht - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 11.07.2008, 2 BvR 2016/06, BeckRS 2008, 40691) dann, wenn sich eine strafrechtliche Ermittlungsmaßnahme gegen einen Berufsgeheimnisträger in der räumlichen Sphäre seiner Berufsausübung richtet, regelmäßig die Gefahr, dass unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG stehende Daten von Nichtbeschuldigten - etwa den Mandanten eines Rechtsanwalts - zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen, die die Betroffenen in der Sphäre des Berufsgeheimnisträgers gerade sicher wähnen durften.

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20

    Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 5, 289 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).
  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfGK 14, 83 ).

    Die Durchsuchung bei einem Nichtbeschuldigten, der durch sein Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, stellt ebenfalls erhöhte Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 14, 83 ).

  • BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung;

    Die Beschlagnahme der Akte ist an Art. 14 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

    Bei einer Maßnahme nach § 94 StPO muss der Tatverdacht ebenfalls in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

    Schließlich ist auch hier die mittelbare Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).

  • LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Hinzu kommt, dass eine Vernehmung der Tochter des Beschuldigten vorliegend als milderes Mittel in Betracht gekommen wäre (vgl. BVerfG NJW 2009, 281).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

    Die Vertraulichkeit des Mandats-Verhältnisses stellt ein wichtiges Gut dar, das verfassungsrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 2422 Rdnr. 15 m.w.N.; NJW 2009, 281).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12

    Voraussetzungen der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10

    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4935

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Verbot der Vereinigung "Die wahre

  • VG München, 15.11.2016 - M 7 E 16.5123

    Richterliche Durchsuchungsanordnung nach Vereinsverbot gegen Dritten

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4941

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Zusammenhang mit vereinsrechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 11 OB 424/10

    Voraussetzungen für die richterliche Beschlagnahme von Unterlagen zur

  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 17.295

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren - Durchsuchungs- und

  • VK Arnsberg, 24.01.2014 - VK 23/13

    Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4934

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot

  • LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11

    Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anordnung einer Durchsuchung

  • VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4936

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Verbot der Vereinigung "Die wahre

  • VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 13.436

    Durchsuchungsanordnung - Vereinsrechtliches Verbotsverfahren

  • LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12

    Durchsuchung der Geschäftsräume bei Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens

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