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   BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14   

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https://dejure.org/2018,23140
BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14 (https://dejure.org/2018,23140)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14 (https://dejure.org/2018,23140)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 (https://dejure.org/2018,23140)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 34 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 102 StPO
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung; unrichtiger Vortrag zu einer Sachentscheidungsvoraussetzung; Versuch der Täuschung des Bundesverfassungsgerichts über die Wahrung der Beschwerdefrist durch Vorlage ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzungen führt zur Unzulässigkeit und Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzung (hier: Wahrung der Beschwerdefrist gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sowie zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Substantiierungsanforderungen der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzung (hier: Wahrung der Beschwerdefrist gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sowie zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Substantiierungsanforderungen der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzung (hier: Wahrung der Beschwerdefrist gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sowie zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und der unwahre Vortrag zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Hieran fehlt es, wenn ein Beschwerdeführer zur Begründung seiner Verfassungsbeschwerde bewusst oder leichtfertig unrichtige Behauptungen aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris, Rn. 1, 4).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar missbräuchliche Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
  • BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01

    Unzureichend und unrichtig begründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Hieran fehlt es, wenn ein Beschwerdeführer zur Begründung seiner Verfassungsbeschwerde bewusst oder leichtfertig unrichtige Behauptungen aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris, Rn. 1, 4).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Hierzu gehört unter anderem die schlüssige Darlegung, dass die Verfassungsbeschwerdefrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar missbräuchliche Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde kann nicht nur dann einen Missbrauch darstellen, wenn sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112 f.), sondern auch dann, wenn dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden.
  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14
    Hierzu gehört unter anderem die schlüssige Darlegung, dass die Verfassungsbeschwerdefrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Zu den in § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verankerten Begründungsanforderungen gehört grundsätzlich auch, dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde vorträgt, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

    Hierzu gehört im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 321/23

    Mangels Darlegung der Statthaftigkeit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Sie entspricht nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, die einem Beschwerdeführer auch auferlegen, zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde vorzutragen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvR 2200/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels schlüssiger Darlegungen zu allen

    Es fehlt eine schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 5 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6 ff.; vgl. auch VerfGH Leipzig, Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 122-IV-17 u.a. -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung

    Es ist deshalb nicht möglich zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerdefrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.09.2019 - 1 BvR 1700/19

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

    Hierzu gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Verfassungsbeschwerdefrist aus § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.09.2019 - 1 BvR 1789/19

    Nichtannahme einer mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

    Auch lässt sich der Verfassungsbeschwerde nicht entnehmen, ob die Einlegungsfrist aus § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt ist, weil die Beschwerdeführerin den Zeitpunkt des Zugangs des angegriffenen Beschlusses des Beschwerdegerichts nicht mitteilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20

    Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 496/18

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen

  • VerfGH Bayern, 26.08.2019 - 24-VI-18

    Verfassungsbeschwerde nach Wiederaufnahmeverfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 21/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

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