Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98   

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BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 (https://dejure.org/1999,805)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 (https://dejure.org/1999,805)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 (https://dejure.org/1999,805)
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Altruistische Nierenspende

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Organentnahme bei lebenden Organspendern nur unter bestimmten Voraussetzungen nach TPG verhältnismäßig und mit GG vereinbar - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Entnahme von Organen - Organspende - Lebende Organspender - Transplantation - Organentnahme von lebenden Personen

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 19 Abs. 2 letzte Alternative TPG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Organentnahme bei lebenden Spendern: Verfassungsmäßigkeit des Transplantationsgesetzes

Besprechungen u.ä. (3)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Organlebendspende: Verfassungsmäßigkeit der §§ 8 Abs. 1 S. 2, 19 Abs. 2 TPG

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 GG, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 19 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
    Grundrechte, Verfassungsrecht, Verfassungsgemäßheit des Transplantationsgesetzes (TPG)

  • tolmein.de (Pressekommentar, 10.09.1999)

    Das Bundesverfassungsgericht zum Transplantationsgesetz // Für anstehende Kontroversen in der Transplantationsmedizin fehlt ein gesellschaftliches Forum

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3399
  • DVBl 1999, 1647
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine solche rechtliche Betroffenheit ist insbesondere dann gegeben, wenn ein an Dritte gerichtetes Verbot mittelbar auch darauf zielt, die Freiheit von Grundrechtsträgern einzuschränken, die nicht Normadressaten sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 48).

    Das Gesetz wirkt damit wie ein unmittelbar an sie gerichteter Gesetzesbefehl (vgl. BVerfGE 90, 128 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 49).

    Soweit der Schutz reicht, wird seine Eignung dadurch aber nicht infrage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 73).

    Verfassungsrechtlich ist der Gesetzgeber aber grundsätzlich nicht gehindert, aus generalpräventiven Gründen Handlungen, die lediglich generell geeignet sind, Rechtsgüter zu gefährden, unter Umständen schon in einem frühen Stadium zu unterbinden (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 90, 145 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 92; kritisch BVerfGE 90, 145 , abw. Meinung Graßhof).

  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Diese Verbürgung wird berührt, wenn staatliche Vorschriften bzw. von solchen abgeleitete Regelungen wie die hier diskutierten Richtlinien der Bundesärztekammer dazu führen, dass einem kranken Menschen eine nach dem Stand der medizinischen Forschung prinzipiell zugängliche Therapie, mit der eine Verlängerung des Lebens, mindestens aber eine nicht unwesentliche Minderung des Leidens verbunden ist, versagt bleibt (so BVerfG v. 11.08.1999 ­ 1 BvR 2181/98, JuS 2000, 393).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Denn das Leben stellt einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar (vgl. BVerfGE 39, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999, NJW 1999, S. 3399 ).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (stRspr. des BVerfG: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 701/86 - <BVerfGE 78, 391 [395]>, vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 - <NJW 1993, 455 f.> und vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. - <NJW 1999, 3399>).

    In einem Beschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. - hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts diese Rechtsprechung erneut bekräftigt und ausdrücklich auch auf die in Art. 4 Abs. 1 GG vorbehaltlos gewährleistete Freiheit des Gewissens angewandt.

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn - um des Lebensschutzes willen - die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402 zu § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG).

    (2) Inhaltlich sollen die - vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten (vgl. BT-Drs. 13/4355 S. 20, 21; BT-PlPr. 13/183 S. 16403 - 2. Beratung [Abg. Thomae]) - Aufklärungsvorgaben des § 8 TPG den Spender davor bewahren, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BT-Drs. 13/4355 S. 20; BVerfG, NJW 1999, 3399, 3401 zu § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG).

    Die Regelung bezweckt den "Schutz des Spenders vor sich selbst" (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402).

    Dabei ist die echte Freiwilligkeit der Spenderentscheidung, die der Gesetzgeber als unerlässliche Voraussetzung einer Lebendspende erachtet hat, als Willensentscheidung immer nur begrenzt für Dritte feststellbar (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402).

    Dies erschütterte das notwendige Vertrauen potentieller Lebendorganspender in die Transplantationsmedizin, ist doch - wie bereits ausgeführt - die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes unabdingbare Voraussetzung, wenn - um des Lebensschutzes willen - die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402 zu § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG).

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass grundrechtliche Abwehrrechte den Bürger auch gegen staatliche Maßnahmen sichern, die lediglich mittelbar zu einer Verletzung des geschützten Freiheitsrechts führen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1983 -, 2 BvR 1160/83 - , BVerfGE 66, 39-65, juris, Rn. 46 und Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.: für Eingriffe in das Schutzgut von Art. 2 Abs. 2 GG.

    Die mittelbar hervorgerufene Verletzung muss allerdings das Maß einer als sozialadäquat eingestuften Beeinträchtigung übersteigen und bei einer normativen Betrachtung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Schutzguts als adäquate Folge der staatlichen Tätigkeit dieser normativ zurechenbar sein, darf also weder aus einer selbständig zu verantwortenden Tätigkeit Dritter resultieren noch auf einer schicksalhaften Fügung beruhen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.

    Bei der verhältnismäßigen Zuordnung der Rechtsgüter steht dem Gesetzgeber gerade im Spannungsfeld hochrangiger Rechtsgüter, die die Grundlagen menschlicher Existenz betreffen und ethische Fragen sowie grundsätzliche gesellschaftliche Vorstellungen tangieren, ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 69, 70: zum grundsätzlichen Ausschluss der Lebendspende bei Organtransplantationen; ebenso EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 (Koch ./. BRD), NJW 2013, 2953, 2956, Rn. 70 zu Art. 8 EMRK.

    Erst recht ist der Staat verpflichtet und berechtigt zu verhindern, dass Betäubungsmittel in tödlicher Dosierung in die falschen Hände geraten und zur Begehung von Tötungsdelikten benutzt, also missbraucht werden, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 72; Beschluss vom 16.03.1982 - 1 BvR 938/81 -, juris, Rn. 32, BVerfGE 60, 123, 132.

    Denn in einem demokratischen Staatswesen ist vor allem das Parlament dazu berufen, im öffentlichen Willensbildungsprozess unter Abwägung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen über die von der Verfassung offen gelassenen Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62 -, juris, Rn. 106; Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 70.

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Das Formerfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt demzufolge weder für vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte noch für mittelbare Grundrechtseingriffe oder für Regelungen, die der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Freiheit der Meinungsäußerung oder der Berufsfreiheit Grenzen setzen oder Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen (BVerfG vom 4.5.1983 BVerfGE 64, 72/80; vom 11.8.1999 NJW 1999, 3399/3400).
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Als Formvorschrift bedarf die Norm enger Auslegung, wenn sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarren und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindern soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 -, juris Rdnr. 55).
  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für

    Auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt, ist vom Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 59, 275 - Schutzhelmpflicht - 90, 145 - Cannabiskonsum - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85 u.a. -, NJW 1987, S. 180 - Gurtanlegepflicht - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 - Organentnahme -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es grundsätzlich ein legitimes Gemeinwohlanliegen, Menschen davor zu bewahren, sich selbst leichtfertig einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 60, 123 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 ).

    Außerdem verfolgt die angegriffene Regelung mit dem Schutz vor selbstschädigendem Verhalten ein Ziel, das nur in besonders gravierenden Fällen in der Abwägung mit einem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu bestehen vermag (vgl. BVerfGE 60, 123 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 ).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Die mittelbar hervorgerufene Verletzung muss allerdings das Maß einer als sozialadäquat einzustufenden Beeinträchtigung übersteigen und sie muss bei einer normativen Betrachtung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Schutzguts von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG der staatlichen Tätigkeit als adäquate Folge normativ zurechenbar sein, darf also weder aus einer selbstständig zu verantwortenden Tätigkeit Dritter resultieren noch auf einer schicksalhaften Fügung beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a.-, Rn. 66).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2020 - 2 Rv 35 Ss 981/19

    Strafbarkeit einer Sitzblockade zum Zwecke der Störung einer Versammlung

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 MR 43/20

    (Keine) Vorläufige Außervollzugsetzung der Pflicht zum Tragen eines

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 5/02 R

    Krankenversicherung - Transplantation - Nierentransplantation - Nierenspende -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs

  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 1519/16

    Bundesrechnungshof muss mehr Auskünfte geben

  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20

    Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird

  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 61/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Grundschulen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 20 B 1433/08
  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2562

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Europarechtliche Rechtswidrigkeit einer kommunalen Vergnügungsteuer -

  • VG Oldenburg, 11.02.2015 - 11 A 2497/14

    Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft

  • VG Schleswig, 27.09.2016 - 9 A 169/15

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Anfechtung der

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2561

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

  • BFH, 17.01.2013 - II E 19/12

    Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH;

  • LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13

    Bestehen von Ansprüchen gegen einen Arzt wegen einer behaupteten fehlerhaften

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
  • BFH, 08.11.2012 - VI E 2/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von

  • SG Berlin, 12.03.2019 - S 76 KR 1425/17

    (Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine Lebendspende

  • VG Köln, 18.06.2015 - 6 K 595/14
  • VG Hamburg, 25.11.2015 - 17 K 687/15

    Bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung - chemische Reinigung

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2017 - 17 K 414/14

    Vorbeugende Unterlassungsklage; qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00

    Gültigkeit und Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und

  • VG Bremen, 20.03.2020 - 5 V 533/20

    Antrag auf Unterlassung der Errichtung einer Corona-Anlaufpraxis - Anlaufpraxis;

  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur

  • OVG Sachsen, 22.10.2015 - 3 E 81/15

    Unterschrift; Gerichtskostenrechnung; Beurkundungsgesetz; Beschlussausfertigung;

  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 3308/15

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten für die

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
  • KG, 02.09.2019 - 2 Ws 140/19

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - L 3 AS 4449/13
  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 2096/15
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