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   BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08   

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https://dejure.org/2008,8334
BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08 (https://dejure.org/2008,8334)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2008 - 2 BvR 460/08 (https://dejure.org/2008,8334)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2008 - 2 BvR 460/08 (https://dejure.org/2008,8334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Überstellung des Beschwerdeführers an den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda - Anforderungen an Substantiierung bei Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines ruandischen Staatsangehörigen des Volksstammes der Hutu gegen seine geplante Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (RStGH) in Arusha (Tansania)

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 2 § 92
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Überstellung des Beschwerdeführers an den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda mangels den Anforderungen genügender Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Auch beabsichtigte der Gesetzgeber ausweislich der Entwurfsbegründung zu dem Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) die Möglichkeiten der fachgerichtlichen Überprüfung von Gehörsverstößen zu "vervollständigen" (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 1 und 14), um somit dem Regelungsauftrag aus der Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ) nachzukommen.

    Gleichwohl kommt aufgrund der in dem genannten Plenumsbeschluss ebenfalls herausgestellten Bedeutung des Gebots der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395 ) eine analoge Anwendung des § 33a StPO in Verfahren nach dem RStGHG nicht in Betracht.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Zu diesen Anforderungen zählt auch die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Hiermit setzt sich der Beschwerdeführer ebenso wenig auseinander wie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch im Auslieferungsverfahren lediglich zu prüfen ist, ob einer Auslieferung die drohende Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    a) Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte lediglich, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03

    Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Der Zulässigkeit steht allerdings nicht das Gebot der Rechtswegerschöpfung entgegen (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), obwohl der Beschwerdeführer, der maßgeblich die Verletzung seines Gehörsrechts rügt, einen an sich erforderlichen (vgl. BVerfGK 1, 103 ; 5, 337 ) Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs im fachgerichtlichen Verfahren nicht gestellt hat.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Hiermit setzt sich der Beschwerdeführer ebenso wenig auseinander wie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch im Auslieferungsverfahren lediglich zu prüfen ist, ob einer Auslieferung die drohende Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
    Dementsprechend genügt die alleinige Behauptung, das Gericht habe einem Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche und rechtliche Folgen beigemessen, nicht, einen Gehörsverstoß zu begründen (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 27, 248 ; 28, 378 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Während jedenfalls hergebrachte, im Wege der Analogie geschaffene Rechtsmittel auch nach der Entscheidung zum Gebot der Rechtsmittelklarheit ohne Weiteres als Teil des zu erschöpfenden Rechtswegs angesehen werden (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. November 2023 - 1 BvR 1498/23 -, juris Rn. 9 [zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO]), ist die noch nicht etablierte analoge Anwendung fachgerichtlicher Rechtschutzbestimmungen als mit dem Gebot der Rechtsmittelklarheit unvereinbar angesehen worden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. August 2008 - 2 BvR 460/08 -, juris Rn. 9 [zur analogen Anwendung des § 33a StPO im Verfahren nach dem RUAStrGHG]).
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