Rechtsprechung
BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 1115/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde betreffend das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz nicht angenommen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 7 SokaSiG
Nichtannahmebeschluss: Zur Befugnis des Gesetzgebers, auf eine von ihm abgelehnte Rspr mit einem "Korrekturgesetz" zu reagieren - hier: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 7 SokaSiG unzulässig - iÜ Parallelentscheidung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Zur Befugnis des Gesetzgebers, auf eine von ihm abgelehnte Rspr mit einem "Korrekturgesetz" zu reagieren; hier: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 7 SokaSiG unzulässig; iÜ Parallelentscheidung
- rechtsportal.de
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Befugnis des Gesetzgebers zur Reaktion mit einem "Korrekturgesetz" auf eine von ihm abgelehnte Rechtsprechung (hier: Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)) - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zur Befugnis des Gesetzgebers, auf eine von ihm abgelehnte Rspr mit einem "Korrekturgesetz" zu reagieren - hier: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 7 SokaSiG unzulässig - iÜ Parallelentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19 (1.4) § 7 i.V. mit Anlagen 30 und 31 des am 25. Mai 2017 (BGBl. I 2017 S. 1210) in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ist nicht zur Begründung einer Betrugsstrafbarkeit heranzuziehen; maßgeblich ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tatbegehung, mithin zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Beitragsguthaben (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8 und vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 29 zur kraft Gesetzes rückwirkend angeordneten Melde- und Abführungspflicht nach § 7 Abs. 1 SokaSiG, die keine Strafbarkeit gemäß § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB begründen kann; vgl. zur Zulässigkeit der echten Rückwirkung im Verhältnis der Sozialkassen zu den Arbeitgebern BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18.
- BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 9/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2012 …
Das SokaSiG ist als Geltungsgrund für die Verfahrenstarifverträge nach Auffassung des Senats verfassungsgemäß (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 58 ff. mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.; 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2 f.) .Vielmehr hat er lediglich eine unwirksame Erstreckung der Normwirkung der Verfahrenstarifverträge durch eine wirksame - gesetzliche - Erstreckungsanordnung ersetzt, um auf diese Weise den weitreichenden Folgen der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - und - 10 ABR 43/15 -) entgegenzuwirken (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 62 mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2) .
Unter Umständen kann es sogar rechtsstaatlich angezeigt sein, eine zuvor nur scheinbar vorhandene Rechtslage rückwirkend herzustellen (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 10 AZR 576/18 - Rn. 63 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2) .
- BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19
Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien
Das SokaSiG ist als Geltungsgrund für die Verfahrenstarifverträge nach Auffassung des Senats verfassungsgemäß (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 58 ff. mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.; 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2 f.) .
- BVerfG, 05.11.2020 - 1 BvR 1643/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird. - BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als …
d) Es bestehen keine Bedenken daran, dass das SokaSiG als Geltungsgrund für die Verfahrenstarifverträge verfassungsgemäß ist (BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.; 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2; BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 58 ff.; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 42 ff., BAGE 164, 201) . - BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 1319/20
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.