Rechtsprechung
BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 7 Abs 10 SokaSiG
Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Regelungen im Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) gerechtfertigt - Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolglos
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Belastung der Arbeitgeber mit Beitragspflichten ohne Tarifgebundenheit kraft Verbandsmitgliedschaft; Erstrecken der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber i.R.d. Verhältnismäßigkeit; Rechtfertigung der ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Regelungen im Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) gerechtfertigt - Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolglos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- beck-blog (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren ...
- juris.de (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe erfolglos - Gesetzgeber durfte Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend reparieren
Papierfundstellen
- NZBau 2020, 708
- NZA 2020, 1338
- NZA-RR 2020, 591
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19 (1.4) § 7 i.V. mit Anlagen 30 und 31 des am 25. Mai 2017 (BGBl. I 2017 S. 1210) in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ist nicht zur Begründung einer Betrugsstrafbarkeit heranzuziehen; maßgeblich ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tatbegehung, mithin zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Beitragsguthaben (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8 und vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 29 zur kraft Gesetzes rückwirkend angeordneten Melde- und Abführungspflicht nach § 7 Abs. 1 SokaSiG, die keine Strafbarkeit gemäß § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB begründen kann; vgl. zur Zulässigkeit der echten Rückwirkung im Verhältnis der Sozialkassen zu den Arbeitgebern BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18.
- BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 9/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2012 …
Das SokaSiG ist als Geltungsgrund für die Verfahrenstarifverträge nach Auffassung des Senats verfassungsgemäß (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 58 ff. mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.; 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2 f.) .Soweit die gesetzliche Geltungserstreckung der Verfahrenstarifverträge einen mittelbaren Druck erzeugen sollte, um der größeren Einflussmöglichkeit willen Mitglied einer der tarifvertragsschließenden Parteien zu werden, ist dieser Druck jedenfalls nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt würde (BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 47 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 33 f.) .
Eine auf Rückforderungsansprüche beschränkte Regelung wäre zwar milder gewesen, aber nicht gleich wirksam (BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 50 mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 28 ff.) .
Die mit § 7 SokaSiG verbundenen Belastungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber hält der Senat angesichts der mit der Norm verfolgten Ziele für zumutbar (BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 51 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 32) .
c) § 7 SokaSiG verletzt nicht das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen tariffreier Arbeitgeber, von rückwirkenden Gesetzen nicht in unzulässiger Weise belastet zu werden (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 59 ff. mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.) .
Die von den in Anspruch genommenen Arbeitgebern gehegten Zweifel waren keine geeignete Grundlage für die Bildung von Vertrauen dahin, dass auf der Annahme der fehlenden Normwirkung der Verfahrenstarifverträge beruhenden Dispositionen nicht nachträglich die Grundlage entzogen werden würde (BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 55 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 22 ff.) .
Der Gesetzgeber brauchte auf in der Zwischenzeit dennoch getätigte gegenläufige Vermögensdispositionen keine Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 10 AZR 387/18 - Rn. 56 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 17, 23 f.) .
Ein Vertrauen, nur aufgrund einer wirksamen Allgemeinverbindlicherklärung in Anspruch genommen zu werden, ist nicht schutzwürdig (BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 141/18 - Rn. 53; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 25) .
- BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19
Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien
Das SokaSiG ist als Geltungsgrund für die Verfahrenstarifverträge nach Auffassung des Senats verfassungsgemäß (BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 58 ff. mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.; 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2 f.) .Eine auf Rückforderungsansprüche beschränkte Regelung wäre zwar milder gewesen, aber nicht gleich wirksam (…BAG 16. September 2020 - 10 AZR 9/19 - aaO; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 28 ff.) .
Die mit § 7 SokaSiG verbundenen Belastungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber hält der Senat angesichts der mit der Norm verfolgten Ziele für zumutbar (…BAG 16. September 2020 - 10 AZR 9/19 - aaO; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 32) .
b) § 7 SokaSiG verletzt nicht das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen tariffreier Arbeitgeber, von rückwirkenden Gesetzen nicht in unzulässiger Weise belastet zu werden (BAG 16. September 2020 - 10 AZR 9/19 - Rn. 32 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.) .
Etwaige Zweifel der in Anspruch genommenen Arbeitgeber waren keine geeignete Grundlage für die Bildung von Vertrauen dahin, dass auf der Annahme der fehlenden Normwirkung der Verfahrenstarifverträge beruhenden Dispositionen nicht nachträglich die Grundlage entzogen werden würde (BAG 16. September 2020 - 10 AZR 9/19 - Rn. 33 mwN; vgl. inzwischen auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 22 ff.) .
Der Gesetzgeber brauchte auf in der Zwischenzeit dennoch getätigte gegenläufige Vermögensdispositionen keine Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG 16. September 2020 - 10 AZR 9/19 - Rn. 34 mwN; vgl. mittlerweile auch BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 17, 23 f.) .
- FG Hamburg, 10.12.2020 - 6 K 306/19
Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 7 Satz 3 …
Das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung greift daher nur ein, wenn eine gesetzliche Regelung dazu geeignet war, Vertrauen auf ihren Fortbestand in vergangenen Zeiträumen zu erwecken (BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020, 1 BvR 2654/17, NZA 2020, 1338; vom 17. Dezember 2013, 1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255, BVerfGE 135, 1; vom 21. Juli 2010, 1 BvL 11/06 u.a., BVerfGE 126, 369, BGBl I 2010, 1358).Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war (BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020, 1 BvR 2654/17, NZA 2020, 1338; vom 17. Dezember 2013, 1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255, BVerfGE 135, 1).
- BVerfG, 05.11.2020 - 1 BvR 2846/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in dem Beschluss vom 11. August 2020 zu dem Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 dargelegt hat und auf die verwiesen wird. - BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19
Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als …
d) Es bestehen keine Bedenken daran, dass das SokaSiG als Geltungsgrund für die Verfahrenstarifverträge verfassungsgemäß ist (BVerfG 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 - Rn. 14 ff.; 11. August 2020 - 1 BvR 1115/18 - Rn. 2; BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 464/18 - Rn. 58 ff.; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 42 ff., BAGE 164, 201) . - BVerfG, 05.11.2020 - 1 BvR 1643/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird. - BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 1319/20
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird. - BVerfG, 18.10.2020 - 1 BvR 110/20
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 1115/18
Verfassungsbeschwerde betreffend das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz nicht …
Insofern wird auf die Erwägungen der Kammer in dem Beschluss vom 11. August 2020 im Verfahren 1 BvR 2654/17 verwiesen. - FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17