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   BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15   

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https://dejure.org/2015,24387
BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 (https://dejure.org/2015,24387)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 (https://dejure.org/2015,24387)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2015 - 1 BvR 2211/15 (https://dejure.org/2015,24387)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Voraussetzungen eines Versammlungsverbots wegen polizeilichen Notstandes - Maßgeblichkeit der fachgerichtlichen Gefahrenprognose, wenn das Fachgericht die verfassungsrechtlichen Maßstäbe nicht verkannt hat und dem ...

  • Wolters Kluwer

    Schutz einer Versammlung bei zu erwartenden Störungen durch Gegendemonstranten

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Voraussetzungen eines Versammlungsverbots wegen polizeilichen Notstandes - Maßgeblichkeit der fachgerichtlichen Gefahrenprognose, wenn das Fachgericht die verfassungsrechtlichen Maßstäbe nicht verkannt hat und dem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 Abs. 1
    Schutz einer Versammlung bei zu erwartenden Störungen durch Gegendemonstranten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des "Tags der Patrioten" in Hamburg ohne Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versammlungsverbot - wegen gewalttätiger Gegendemonstranten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des "Tags der Patrioten" in Hamburg ohne Erfolg

  • spiegel.de (Pressemeldung, 11.09.2015)

    Versammlungsverbot in Hamburg: Neonazi-Aufmarsch endgültig verhindert

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des "Tags der Patrioten" in Hamburg ohne Erfolg

  • archive.is (Pressebericht, 12.09.2015)

    Demo bleibt verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versammlungsverbot des "Tags der Patrioten" in Hamburg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    a) Wenn sich - wie dies nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts der Fall ist, von denen auch das Bundesverfassungsgericht ausgeht - der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer überwiegend friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend auf Grund des Verhaltens Dritter - insbesondere von Gegendemonstrationen - zu befürchten sind, ist die Durchführung der Versammlung jedoch nach Art. 8 Abs. 1 GG grundsätzlich zu schützen und sind behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 8, 79 ).

    Dies setzt voraus, dass die Versammlungsbehörde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anderenfalls wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuzuziehen, zum Schutz der von dem Beschwerdeführer angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht (BVerfGK 8, 79 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, NVwZ 2013, S. 570 ).

    Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken und die polizeilichen Mittel und Kräfte bereitzustellen beziehungsweise erforderlichenfalls im Wege der Amtshilfe zu organisieren, um dieses Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGK 8, 79 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    a) Wenn sich - wie dies nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts der Fall ist, von denen auch das Bundesverfassungsgericht ausgeht - der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer überwiegend friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend auf Grund des Verhaltens Dritter - insbesondere von Gegendemonstrationen - zu befürchten sind, ist die Durchführung der Versammlung jedoch nach Art. 8 Abs. 1 GG grundsätzlich zu schützen und sind behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 8, 79 ).

    Gegen die friedliche Versammlung selbst kann dann nur unter den besonderen, eng auszulegenden Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 17, 303 ).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Gegen die friedliche Versammlung selbst kann dann nur unter den besonderen, eng auszulegenden Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 17, 303 ).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (BVerfGK 17, 303 ).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Dies setzt voraus, dass die Versammlungsbehörde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anderenfalls wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuzuziehen, zum Schutz der von dem Beschwerdeführer angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht (BVerfGK 8, 79 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, NVwZ 2013, S. 570 ).
  • BVerfG, 28.02.1981 - 1 BvR 233/81

    Keine einstweilige Anordnung gegen ein Demonstrationsverbot - AKW Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Fehlt es an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, und ist insbesondere in der zur Verfügung stehenden Zeit feststellbar, dass die Ausgangsentscheidungen die verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht verkannt haben, die für eine solche Abwägung gelten, sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer abweichenden Beurteilung außerstande (vgl. BVerfGE 56, 244 ; 72, 299 ; 83, 158 ).
  • BVerfG, 01.12.1990 - 1 BvQ 12/90

    Abwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Gestattung der Aufführung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Fehlt es an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, und ist insbesondere in der zur Verfügung stehenden Zeit feststellbar, dass die Ausgangsentscheidungen die verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht verkannt haben, die für eine solche Abwägung gelten, sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer abweichenden Beurteilung außerstande (vgl. BVerfGE 56, 244 ; 72, 299 ; 83, 158 ).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.06.1986 - 1 BvR 647/86

    Wackersdorf

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Fehlt es an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, und ist insbesondere in der zur Verfügung stehenden Zeit feststellbar, dass die Ausgangsentscheidungen die verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht verkannt haben, die für eine solche Abwägung gelten, sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer abweichenden Beurteilung außerstande (vgl. BVerfGE 56, 244 ; 72, 299 ; 83, 158 ).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2022 - 1 S 3575/21

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; hier:

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1.20 -, juris Rn. 11; BVerfG, v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -juris Rn. 17; v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3; Senat, Beschl. v. 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

    Die Beeinträchtigung seiner Versammlungsfreiheit ist zwar schwerwiegend, zumal die angeführten gesundheitlichen Risiken wesentlich auch - aber nicht ausschließlich - auf dem Verhalten Dritter beruhen, vor deren Störungen der Staat eine Versammlung grundsätzlich zu schützen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2015 - 1 BvR 2211/15 -, Rn. 3 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. Senat, Beschl. v. 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1.20 -, juris Rn. 11; BVerfG, v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3).

    Gegen die Versammlung selbst darf nur unter den besonderen Voraussetzungen des sogenannten polizeilichen Notstands eingeschritten werden (stRspr; vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.10.2008 - 6 B 53.08 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1.20 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, juris Rn. 91; Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -, juris Rn. 38; Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 18; v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17;Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - 15 A 3186/17

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung des Versammlungsorts

    vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom11. September 2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3, vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17, vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 1418/07 -, juris Rn. 15 f., vom 10. Mai 2006 - 1 BvQ 14/06 -, juris Rn. 9, vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, juris Rn. 35, und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 91 - Brokdorf.
  • VG Bremen, 22.10.2020 - 5 V 2328/20

    Kein Verbot für schwarz-weiß-rot am 24.10.2020 - Auflage; Aufzug ; Corona;

    Liegt ein polizeilicher Notstand nicht vor, sind behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten, um die Durchführung der Versammlung zu gewährleisten (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3, v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1.20 -, juris Rn. 9 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2020 - 3 M 60/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Durchführung einer Versammlung nach Maßgabe der

    Gegen die friedliche Versammlung selbst kann dann nur unter den besonderen, eng auszulegenden Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 1 BvR 2211/15 - juris).

    Eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht nicht (zum Ganzen: vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. September 2015, a.a.O. Rn. 3; vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794.10 - juris Rn. 17 und vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 1418.07 - juris Rn. 15 f.).

  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 CS 16.1468

    Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos

    Der erforderliche Kausalzusammenhang mit der Durchführung der Versammlung würde allerdings dann fehlen, wenn Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend aufgrund des Verhaltens Dritter, insbesondere Gegendemonstranten, zu befürchten wären, während sich Veranstalter und Versammlungsteilnehmer überwiegend friedlich verhielten (st. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, B.v. 11.9.2015 - 1 BvR 2211/15 -juris Rn. 3 m. w. N.).

    Der Antragsteller weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschränkende behördliche Maßnahmen primär gegen den/die Störer zu richten sind und gegen eine friedliche Versammlung selbst nur unter den besonderen eng auszulegenden Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden kann (vgl. z. B. BVerfG, B.v. 11.9.2015 - 1 BvR 2211/15 - juris Rn. 3 m.w. Rspr-Nachweisen).

  • VG Hamburg, 20.10.2023 - 2 E 4477/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot eines pro-palästinensischen Aufzugs mit

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. Senat, Beschl. v. 16.04.2021 - 1 S 1304/21 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1.20 -, juris Rn. 11; BVerfG, v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3).".

    Der Antragsteller weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschränkende behördliche Maßnahmen primär gegen den/die Störer zu richten sind und gegen eine friedliche Versammlung selbst nur unter den besonderen eng auszulegenden Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 11.9.2015, 1 BvR 2211/15, juris Rn. 3 m.w. Rspr.-Nachweisen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2016 - 15 B 1525/16

    NPD-Demo am Silvesterabend in Köln bleibt verboten

    vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 11. September 2015 - 1 BvR 2211/15 -, juris Rn. 3, vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17, vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 1418/07 -, juris Rn. 15 f., vom 10. Mai 2006 - 1 BvQ 14/06 -, juris Rn. 9, vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, juris Rn. 35, und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 91 - Brokdorf; OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2016 - 15 A 783/15 -.
  • VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 562/21

    Versammlungsverbot während Corona-Pandemie

    Eine pauschale Behauptung der Versammlungsbehörde reicht insoweit allerdings nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15, juris Rn. 3, st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 6 B 1/20, juris Rn. 9).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2020 - 1 M 417/20

    Versammlung und Gegenversammlung; polizeilicher Notstand und Verhalten der

  • VGH Bayern, 22.11.2019 - 10 ZB 19.1918

    Polizeiliche Beschränkungen einer Versammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2019 - 15 B 1251/19

    Einzelfall der versammlungsrechtlichen Inanspruchnahme als Nichtstörer

  • VG Kassel, 17.03.2021 - 6 L 573/21

    Versammlungsverbot während Corona-Pandemie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 15 A 3274/20

    Behördliche Auflösung einer Versammlung auf Grundlage des § 15 Abs. 3 VersG ;

  • VG Gelsenkirchen, 19.07.2022 - 14 K 1768/21

    Versammlung Versammlungsbestätigung Nichtstörer Störer polizeilicher Notstand

  • VG Hamburg, 30.06.2017 - 7 E 6480/17

    Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt

  • VG Gelsenkirchen, 19.07.2022 - 14 K 4207/19

    Versammlung Klagebefugnis Eilversammlung Auflösung Ermessensfehler sachfremde

  • VG Aachen, 23.01.2020 - 6 L 73/20

    Schloss Burgau: Betretensverbot wegen Neujahrsempfang der AfD voraussichtlich

  • VG Göttingen, 29.03.2017 - 1 B 74/17

    Beschränkung; Folgenabwägung; Polizeilicher Notstand; stationäre Kundgebung;

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