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   BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17   

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https://dejure.org/2018,34985
BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17 (https://dejure.org/2018,34985)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17 (https://dejure.org/2018,34985)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2018 - 1 BvR 2176/17 (https://dejure.org/2018,34985)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verfassungsbeschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verfassungsbeschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde - keine Kostenerstattung bei auf einfachrechtliche Erwägungen gestützte Abänderung der angegriffenen Gerichtsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90
    Anspruch eines Verfassungsbeschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde - keine Kostenerstattung bei auf einfachrechtliche Erwägungen gestützte Abänderung der angegriffenen Gerichtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17
    Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Zwar kann dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zugebilligt werden, wenn der verantwortliche Hoheitsträger die mit der Verfassungsbeschwerde gerügte Belastung beseitigt oder der Verfassungsbeschwerde auf andere Weise abgeholfen hat und diesem Verhalten entnommen werden kann, dass der Hoheitsträger selbst davon ausgeht, dass das Anliegen des Beschwerdeführers berechtigt war (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17
    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17
    Zwar kann dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zugebilligt werden, wenn der verantwortliche Hoheitsträger die mit der Verfassungsbeschwerde gerügte Belastung beseitigt oder der Verfassungsbeschwerde auf andere Weise abgeholfen hat und diesem Verhalten entnommen werden kann, dass der Hoheitsträger selbst davon ausgeht, dass das Anliegen des Beschwerdeführers berechtigt war (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17
    Zwar kann dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zugebilligt werden, wenn der verantwortliche Hoheitsträger die mit der Verfassungsbeschwerde gerügte Belastung beseitigt oder der Verfassungsbeschwerde auf andere Weise abgeholfen hat und diesem Verhalten entnommen werden kann, dass der Hoheitsträger selbst davon ausgeht, dass das Anliegen des Beschwerdeführers berechtigt war (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 2643/10

    Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei Erledigung der

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17
    Das kann eine Auslagenerstattung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2010 - 1 BvR 2643/10 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 2176/17
    Danach ist über die Erstattung nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden und eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).
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