Rechtsprechung
   BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4
BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76 (https://dejure.org/1978,4)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76 (https://dejure.org/1978,4)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1978 - 2 BvR 1055/76 (https://dejure.org/1978,4)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,4) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer Beschwerdemöglichkeit bei prozessualer Überholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafprozessuale Beschwerde - Richterliche Durchsuchungsanordnung - Rechtsschutzbedürfnisse - Prozessuale Überholung - Vereinbarkeit mit GG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 329
  • NJW 1979, 154
  • MDR 1979, 27
  • DÖV 1979, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß, wenn dem Betroffenen im ersten - und einzigen - Rechtszug das rechtliche Gehör versagt worden ist (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 28, 88 [96]; 42, 243 [248]; 42, 252 [254]).

    Die Norm gewährleistet also - ebenso wie Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip - keinen Instanzenzug (BVerfGE 34, 1 [6]; 42, 243 [248]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Das bedeutet zugleich, daß Art. 19 Abs. 4 GG keinen Instanzenzug gewährleistet (BVerfGE 4, 74 [95], ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 45, 363 [375]).

    Darüber hinaus läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip kein Anspruch auf eine zweite richterliche Instanz herleiten (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; zuletzt BVerfGE 45, 363 [375]).

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Das bedeutet zugleich, daß Art. 19 Abs. 4 GG keinen Instanzenzug gewährleistet (BVerfGE 4, 74 [95], ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 45, 363 [375]).

    Darüber hinaus läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip kein Anspruch auf eine zweite richterliche Instanz herleiten (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; zuletzt BVerfGE 45, 363 [375]).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Zwar beinhaltet Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, er garantiert vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401]; 40, 272 [275]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326]; 42, 128 [130]; 46, 166 [178]).

    Dem steht nicht entgegen, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur den - ersten - Zugang zum Gericht eröffnet, sondern darüber hinaus verbietet, den Zugang zur jeweils nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 44, 302 [305 f.]).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Zwar beinhaltet Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, er garantiert vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401]; 40, 272 [275]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326]; 42, 128 [130]; 46, 166 [178]).

    Dem steht nicht entgegen, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur den - ersten - Zugang zum Gericht eröffnet, sondern darüber hinaus verbietet, den Zugang zur jeweils nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 44, 302 [305 f.]).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Zwar beinhaltet Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, er garantiert vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401]; 40, 272 [275]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326]; 42, 128 [130]; 46, 166 [178]).

    Dem steht nicht entgegen, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur den - ersten - Zugang zum Gericht eröffnet, sondern darüber hinaus verbietet, den Zugang zur jeweils nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326 f.]; 44, 302 [305 f.]).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Dem Betroffenen, der sein Begehren nicht auf andere Weise durchzusetzen vermag, bleibt insoweit der Weg der Verfassungsbeschwerde, gegen deren Statthaftigkeit in solchen Fällen - auch wenn die angegriffene Maßnahme bereits vollzogen ist - keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 42, 212 [218]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    In solchen Fällen verlangt der Rechtsstaatsgedanke, daß der Betroffene Gelegenheit erhält, sich in derselben Instanz nachträglich gegen die angeordnete Maßnahme zu wehren, solange diese fortdauert oder aus anderen Gründen ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträgliche richterliche Überprüfung gegeben ist (vgl. BVerfGE 9, 89 [96 ff.]; 18, 399 [404]; BGH, NJW 1978, 5.1815).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Die Norm gewährleistet also - ebenso wie Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip - keinen Instanzenzug (BVerfGE 34, 1 [6]; 42, 243 [248]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß, wenn dem Betroffenen im ersten - und einzigen - Rechtszug das rechtliche Gehör versagt worden ist (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 28, 88 [96]; 42, 243 [248]; 42, 252 [254]).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Der Erste Senat hat deshalb gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 42, 243 ; 49, 329 ) festhalte.

    Dies wird regelmäßig in die Formel gefasst, das Grundgesetz gewährleiste Rechtsschutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 sowie aus der Literatur Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 19 IV Rn. 96 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 6. Aufl., 2002, Art. 19 Rn. 31; Krüger/Sachs, in: Sachs, Grundgesetz, 3. Aufl., 2003, Art. 19 Rn. 120).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    a) Zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gehören Rechtsprechungsakte der hier angegriffenen Art nicht (vgl. BVerfGE 49, 329 (340 ff.)).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Vor Anordnung einer Beschlagnahme oder anderer Maßnahmen - zu denen auch die Durchsuchung zählt (vgl. BVerfGE 49, 329 ) - ist der Betroffene zwar gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 StPO nicht zu hören, wenn die vorherige Anhörung den Zweck der Anordnung gefährden würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht