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   BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94   

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https://dejure.org/1995,8955
BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94 (https://dejure.org/1995,8955)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 1 BvL 18/94 (https://dejure.org/1995,8955)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 1 BvL 18/94 (https://dejure.org/1995,8955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Unter welchen Voraussetzungen eine solche Regelung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sei, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits durch Beschluß vom 1. März 1978 (BVerfGE 47, 285 ) entschieden worden.

    Es hat sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gebührenregelungen für Notare (BVerfGE 47, 285 [318 f.]) nicht auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Der Beschluß hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (BVerfGE 76, 100 [104]; 79, 240 [243 f.]).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Der Beschluß hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (BVerfGE 76, 100 [104]; 79, 240 [243 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Dem genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur, wenn das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm darlegt (vgl. BVerfGE 65, 265 [282]; 88, 70 [74]); das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Dem genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur, wenn das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm darlegt (vgl. BVerfGE 65, 265 [282]; 88, 70 [74]); das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Dem genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur, wenn das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm darlegt (vgl. BVerfGE 65, 265 [282]; 88, 70 [74]); das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Dem genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur, wenn das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm darlegt (vgl. BVerfGE 65, 265 [282]; 88, 70 [74]); das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]).
  • BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 144a KostO

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94
    Im übrigen hat die 2. Kammer des Ersten Senats vier Verfassungsbeschwerden, mit denen die Verfassungswidrigkeit von § 144 a KostO geltend gemacht wurde, nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. den begründeten Nichtannahme-Beschluß vom 28. Juni 1995 - 1 BvR 420/94 -).
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