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   BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01   

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BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01 (https://dejure.org/2001,2642)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01 (https://dejure.org/2001,2642)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 (https://dejure.org/2001,2642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags - Korrektur einer auf Grund eines dem Angeklagten nicht zurechenbaren Fehlers eines Justizangehörigen ergangenen Entscheidung durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 279
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Hierbei sind sie gehalten, die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; ferner BVerfGE 55, 72 ; 69, 126 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert in seinem Funktionsbereich auch das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 75, 183 zur entsprechenden Rechtslage bei Art. 103 Abs. 1 GG).

    Der Grundsatz fairer Verfahrensdurchführung verwehrt es den Gerichten insbesondere, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Zu diesen Möglichkeiten gehört auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 42, 252 ; 77, 275 ).

    Die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender, Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Zu diesen Möglichkeiten gehört auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 42, 252 ; 77, 275 ).

    Mangels eines Verschuldens des Beschwerdeführers dürfte die Gewährung von Wiedereinsetzung hier mithin pflichtgemäßem richterlichen Ermessen entsprechen (vgl. BVerfGE 42, 252 ).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Diese Zulässigkeitsanforderungen begegnen angesichts der mit ihnen verfolgten bedeutsamen Anliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es nicht zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 97 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Der Grundsatz fairer Verfahrensdurchführung verwehrt es den Gerichten insbesondere, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Diese Zulässigkeitsanforderungen begegnen angesichts der mit ihnen verfolgten bedeutsamen Anliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt; denn die Verfassungsbeschwerde hat derzeit keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Kommt er dieser Pflicht etwa aus Unkenntnis nicht nach, so kann die Revision zwar als unzulässig verworfen werden, dies jedoch nur dann, wenn eine Korrektur der Entscheidung, die auf Grund eines dem Angeklagten nicht zurechenbaren Fehlers eines Justizangehörigen ergangen ist, durch die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - von Amts wegen oder auf Antrag - ermöglicht wird (vgl. zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 21. November 1991 - 1 StR 552/90 -, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6 Nachbesserung).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01
    Die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender, Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Aus Fehlern des Gerichts dürfen daher keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, JURIS).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 4; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Das Formerfordernis soll demnach einerseits der Entlastung der Gerichte dienen; daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 6; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 12).

    Jedenfalls in Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3).

    Ob das Unterbleiben der Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dazu führt, dass bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3), oder ob die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst beginnt, wenn der Betroffene über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15), kann insoweit offenbleiben (vgl. BVerfGK 5, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

    Jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verfahrensführung eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 45 Rn. 18; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 44 Rn. 63; Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: FS Karlheinz Meyer, Berlin 1990, S. 105; Schünemann, MDR 1969, S. 101 ).

    Da die Beschwerdeführer jedoch über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert werden, beginnt jedenfalls die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, JURIS).

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 45 Rn. 18; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO, 25. Aufl. 1999, § 44 Rn. 63; Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: FS Karlheinz Meyer, Berlin 1990, S. 105; Schünemann, MDR 1969, S. 101 ).

    Da der Beschwerdeführer jedoch über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt jedenfalls die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundverfassungsgerichts vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. zu § 345 Abs. 2 StPO BVerfGE 64, 135 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

    In diesem Fall darf eine Revision aber erst dann als unzulässig verworfen werden, wenn zuvor eine Korrektur der Entscheidung durch Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - von Amts wegen oder auf Antrag - ermöglicht wurde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279 ).

    Über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung ist der Betroffene in Fällen möglichen gerichtlichen Verschuldens ausdrücklich zu belehren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

    Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - , NJW 2005, S. 3629 f., und vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279, vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, und vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris).

    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2010 - 2 BvR 1095/12 -, juris; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ;BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten

    Daneben soll es aber auch zugunsten des regelmäßig unkundigen Rechtsmittelführers dazu beitragen, dass sein Rechtsmittel nicht von vornherein an Formfehlern oder anderen Mängeln scheitert (vgl. BVerfGK 8, 303 ; zu § 345 Abs. 2 StPO siehe BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; BGHSt 25, 272 ).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16

    Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil

    4 Hier wie dort hat die Formvorschrift den Sinn, einerseits im Sinne einer Filterfunktion zu gewährleisten, dass der Antrag möglichst den gesetzlichen Vorgaben entspricht, andererseits die Justiz von von vorneherein unverständlichen und aussichtslosen Anträgen zu entlasten (BGH, NStZ 1987, 336; BGH, NStZ-RR 1997, 8 [9]; BGH, NStZ-RR 2013, 254; OLG Hamm, NStZ 1988, 571 [572]; Wiedner, in: BeckOK-StPO, § 345, Rn. 18 [Stand: 01.01.2017]; vgl. auch BVerfG; Beschluss vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01, BeckRS 2001, 30218662 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2020 - 23 K 8014/17

    Klage von Animal Rights Watch auf Erlass eines Verbots der Haltung lebender

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 28/13

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

  • OLG Dresden, 28.04.2005 - 2 Ss 303/04

    Wiedereinsetzung; Form; Rechtsmittel

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • VG Düsseldorf, 24.01.2020 - 23 K 1830/17

    Tierschutz

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
  • BayObLG, 23.03.2023 - 203 StObWs 48/23

    Möglichkeiten der Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung eines

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 21/05

    Verfahrensrüge; Begründung; Protokoll des Rechtspflegers; Wiedereinsetzung in den

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 93-IV-11
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