Rechtsprechung
BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen der fachgerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Asylsuchenden hinsichtlich der behaupteten politischen Verfolgung; Vorliegen der Voraussetzungen einer politischen Verfolgung; Verneinung der Geltendmachung der Gefahr ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16 a; GG Art. 103 Abs. 1
Türkei, Kurden, HADEP, Demonstrationen, Haft, Misshandlungen, Folter, Familienangehörige, Ehefrau, Sippenhaft, Sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Glaubwürdigkeit, Rechtliches Gehör - Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.11.2001 - A 7 K 11245/99
- VG Karlsruhe, 28.11.2001 - A 7 K 11246/99
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 12 S 411/02
- BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 86, 133 ).Auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags kann aber geschlossen werden, wenn das Gericht die wesentlichen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen nicht verarbeitet, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 86, 133 ). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
Auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags kann aber geschlossen werden, wenn das Gericht die wesentlichen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen nicht verarbeitet, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).