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   BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02   

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https://dejure.org/2004,10548
BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02 (https://dejure.org/2004,10548)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02 (https://dejure.org/2004,10548)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 BvR 1527/02 (https://dejure.org/2004,10548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen der fachgerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Asylsuchenden hinsichtlich der behaupteten politischen Verfolgung; Vorliegen der Voraussetzungen einer politischen Verfolgung; Verneinung der Geltendmachung der Gefahr ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; GG Art. 103 Abs. 1
    Türkei, Kurden, HADEP, Demonstrationen, Haft, Misshandlungen, Folter, Familienangehörige, Ehefrau, Sippenhaft, Sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische Erkrankung, Posttraumatische Belastungsstörung, Glaubwürdigkeit, Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 86, 133 ).

    Auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags kann aber geschlossen werden, wenn das Gericht die wesentlichen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen nicht verarbeitet, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 1527/02
    Auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags kann aber geschlossen werden, wenn das Gericht die wesentlichen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen nicht verarbeitet, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
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