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   BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13   

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https://dejure.org/2013,31344
BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13 (https://dejure.org/2013,31344)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.2013 - 2 BvR 547/13 (https://dejure.org/2013,31344)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 (https://dejure.org/2013,31344)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verrechnung von Abschlagszahlungen gem § 20 PartG mit Rückforderungsanspruch gem § 31b PartG - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigterklärung einer auf Stundung des Rückforderungsanspruchs gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 31b S 1 PartG
    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Verrechnung von Abschlagszahlungen gem § 20 PartG mit Rückforderungsanspruch gem § 31b PartG - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigterklärung einer auf Stundung des Rückforderungsanspruchs gerichteten ...

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit der Abschlagszahlung aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ohne Verrechnung der wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht auferlegten Zahlungsverpflichtung (hier: NPD)

  • rewis.io

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Verrechnung von Abschlagszahlungen gem § 20 PartG mit Rückforderungsanspruch gem § 31b PartG - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigterklärung einer auf Stundung des Rückforderungsanspruchs gerichteten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit der Abschlagszahlung aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ohne Verrechnung der wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht auferlegten Zahlungsverpflichtung (hier: NPD)

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Verrechnung von Abschlagszahlungen gem § 20 PartG mit Rückforderungsanspruch gem § 31b PartG - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigterklärung einer auf Stundung des Rückforderungsanspruchs gerichteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag der NPD auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen die Verrechnung von Abschlagszahlungen des Bundestages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    NPD-Parteienfinanzierung und die Verrechnung von Abschlagszahlungen des Bundestages

  • lto.de (Kurzinformation)

    Parteienfinanzierung - Bundestag kann Zahlung an NPD verrechnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Antrag der NPD auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen die Verrechnung von Abschlagszahlungen des Bundestages

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.11.2013)

    NPD muss vorerst auf staatliche Finanzierung verzichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    NPD-Antrag auf Wiederholung einer einstweiligen Anordnung gegen die Verrechnung von Abschlagszahlungen des Bundestages erfolglos - Fachgerichtliche Rechtschutzmöglichkeiten von Partei nicht ausgeschöpft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens kommt danach nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende und zumutbare Möglichkeiten, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG nur dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (BVerfGE 21, 50; 89, 113 ).
  • BVerfG, 14.05.2013 - 2 BvR 547/13

    Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
    Mit Beschluss vom 14. Mai 2013 (NVwZ-RR 2013, S. 625) verpflichtete die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Präsidenten des Deutschen Bundestages im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin die vom Bund zu leistenden Abschlagszahlungen zum 15. Mai 2013 und zum 15. August 2013 in Höhe von jeweils 303.414,05 Euro ohne Verrechnung mit dem von ihm festgesetzten Zahlungsanspruch zu zahlen.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG nur dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (BVerfGE 21, 50; 89, 113 ).
  • VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07

    NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2013 - 2 BvR 547/13
    Jedoch ist die Frage nicht geklärt, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2008 - 2 A 28.07 -, juris Rn. 80).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Parteiverbotsverfahren sowie Ablehnung der

    Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die Antragsgegnerin erreichen, dass ihr der Präsident des Deutschen Bundestages Abschläge aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszahlt, anstatt diese mit einem Erstattungsanspruch aufgrund eines unrichtigen Rechenschaftsberichts der Antragsgegnerin zu verrechnen (zum Hintergrund vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2013 - 2 BvR 547/13 -, NVwZ-RR 2013, S. 625, und vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris).

    Die Rechtmäßigkeit der Verrechnung des Erstattungsanspruchs des Präsidenten des Deutschen Bundestages mit den Abschlagszahlungen an die Antragsgegnerin gemäß § 31a Abs. 3 Satz 2 PartG steht in keinem Zusammenhang mit dem Parteiverbotsverfahren und ist zunächst auf dem Verwaltungsrechtsweg zu klären (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 14.05.2018 - 2 BvF 1/15

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bezüglich § 19 ZensG 2011

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 01.12.2017 - 2 BvF 1/15

    Erneute Wiederholung der einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die vorläufigen

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvF 1/15

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 22.12.2016 - 2 BvF 1/15

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvF 1/15

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, [...], Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, [...], Rn. 6).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 2 BvF 1/15

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 2735/14

    Verlängerung der einstweiligen Aussetzung der Auslieferung an die Behörden der

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2004 - 2 BvQ 70/03 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2013 - 2 BvR 547/13 -, juris, Rn. 6).
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