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   BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91, 1 BvR 1542/91, 1 BvR 1543/91   

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https://dejure.org/1991,2267
BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91, 1 BvR 1542/91, 1 BvR 1543/91 (https://dejure.org/1991,2267)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91, 1 BvR 1542/91, 1 BvR 1543/91 (https://dejure.org/1991,2267)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 1 BvR 1541/91, 1 BvR 1542/91, 1 BvR 1543/91 (https://dejure.org/1991,2267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Antennen Informationsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Errichtung eines Funkantennenmastes in einem Reihenhausgarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Informationsfreiheit - Antenne - Abwägung mit Landschaftsbild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2412 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 463
  • DVBl 1992, 556
  • afp 1992, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Auch bei einer, im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 7, 198 [208]; 27, 71 [81]) gebotenen, intensiveren verfassungsgerichtlichen Nachprüfung der Anwendung und Auslegung einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]) ist nicht zu erkennen, daß die angegriffenen Entscheidungen auf dem von den Beschwerdeführern gerügten Verfassungsverstoß beruhen.

    Das Grundrecht der Informationsfreiheit, das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, ist wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie (BVerfGE 7, 198 [208]; 27, 71 [81 f.]).

    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen sind daher von Natur aus allgemein zugängliche Informationsquellen (BVerfGE 27, 71 [83 f.]; 33, 52 [65]; 35, 307 [309]; vgl. auch EGMR , NJW 1991, S. 620 ff.).

    Allerdings gilt wie bei der Meinungsfreiheit auch hier, daß es wegen der grundlegenden Bedeutung der Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 27, 71 [81 f.]) nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz zu überlassen.Das grundrechtsbeschränkende Gesetz muß deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208] st. Rspr.; zuletzt 82, 43 [50]) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 [181]; 74, 297 [337]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Auch bei einer, im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 7, 198 [208]; 27, 71 [81]) gebotenen, intensiveren verfassungsgerichtlichen Nachprüfung der Anwendung und Auslegung einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]) ist nicht zu erkennen, daß die angegriffenen Entscheidungen auf dem von den Beschwerdeführern gerügten Verfassungsverstoß beruhen.

    Das Grundrecht der Informationsfreiheit, das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, ist wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie (BVerfGE 7, 198 [208]; 27, 71 [81 f.]).

    Allerdings gilt wie bei der Meinungsfreiheit auch hier, daß es wegen der grundlegenden Bedeutung der Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 27, 71 [81 f.]) nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz zu überlassen.Das grundrechtsbeschränkende Gesetz muß deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208] st. Rspr.; zuletzt 82, 43 [50]) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 [181]; 74, 297 [337]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Auch bei einer, im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 7, 198 [208]; 27, 71 [81]) gebotenen, intensiveren verfassungsgerichtlichen Nachprüfung der Anwendung und Auslegung einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]) ist nicht zu erkennen, daß die angegriffenen Entscheidungen auf dem von den Beschwerdeführern gerügten Verfassungsverstoß beruhen.

    Die Verfassungsbeschwerden sind aber dennoch nicht begründet, weil nicht zu erkennen ist, daß die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts auf der Unterlassung der konkreten Abwägung beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen sind daher von Natur aus allgemein zugängliche Informationsquellen (BVerfGE 27, 71 [83 f.]; 33, 52 [65]; 35, 307 [309]; vgl. auch EGMR , NJW 1991, S. 620 ff.).
  • EGMR, 22.05.1990 - 12726/87

    AUTRONIC AG v. SWITZERLAND

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen sind daher von Natur aus allgemein zugängliche Informationsquellen (BVerfGE 27, 71 [83 f.]; 33, 52 [65]; 35, 307 [309]; vgl. auch EGMR , NJW 1991, S. 620 ff.).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Allerdings gilt wie bei der Meinungsfreiheit auch hier, daß es wegen der grundlegenden Bedeutung der Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 27, 71 [81 f.]) nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz zu überlassen.Das grundrechtsbeschränkende Gesetz muß deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208] st. Rspr.; zuletzt 82, 43 [50]) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 [181]; 74, 297 [337]).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Allerdings gilt wie bei der Meinungsfreiheit auch hier, daß es wegen der grundlegenden Bedeutung der Informationsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat (BVerfGE 27, 71 [81 f.]) nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz zu überlassen.Das grundrechtsbeschränkende Gesetz muß deshalb seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208] st. Rspr.; zuletzt 82, 43 [50]) und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. BVerfGE 71, 162 [181]; 74, 297 [337]).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen sind daher von Natur aus allgemein zugängliche Informationsquellen (BVerfGE 27, 71 [83 f.]; 33, 52 [65]; 35, 307 [309]; vgl. auch EGMR , NJW 1991, S. 620 ff.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91
    Eine Entscheidung beruht nicht auf einem Verfassungsverstoß, wenn sich aus der Entscheidung selbst oder aus anderen offensichtlichen Umständen entnehmen läßt, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]) Das ist hier der Fall.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LC 236/05

    Abstandsrechtliche Beurteilung der Errichtung und des Betriebs einer Basisstation

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 11. Dezember 1991 (- 1 BvR 1541, 1542, 1543/91 -, DVBl. 1992, 556 = NVwZ 1992, 463) für einen ganz vergleichbaren Fall dargelegt, dass Anlagen dieser Massivität einen bedrohlichen Effekt hätten und daher aus diesem Grunde sogar das Grundrecht auf freie Information zurückzutreten habe.

    Ohne Erfolg verweist der Kläger in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 1991 (- 1 BvR 1541 bis 1543/91 -, DVBl. 1992, 556 = NVwZ 1992, 463).

  • AG Brandenburg, 15.05.2001 - 32 C 501/00

    Beendigung eines "Nutzungsvertrags für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften";

    Ist ein ungestörter Wohngebrauch der gemieteten Wohnung jedoch nicht gewährleistet und endet das Mietverhältnis deshalb durch eine Kündigung des Mieters vorzeitig, so ist eine derartige Kündigung grundsätzlich zulässig und begründet (§§ 542 und 543 BGB ; AG Bad Hersfeld, WuM 1998, Seite 482; AG Hannover, WuM 1999, Seite 331; Bundesverfassungsgericht, WuM 1992, Seiten 415 f.; Bundesverfassungsgericht, WuM 1994, Seiten 251 ff.; OLG Frankfurt/Main, MDR 1992, Seite 869 = WuM 1992, Seite 458; LG Potsdam, WuM 1997, Seiten 677 ff.; LG Hamburg, WuM 1998, Seiten 277 f.; AG Potsdam, WuM 1998, Seite 315; LG Stuttgart, WuM 1998, Seiten 661 f.; AG Köln, WuM 1998, Seite 662; AG Osnabrück, WuM 1999, Seiten 34 f.; LG Stuttgart, WuM 1999, Seiten 591 f.).
  • VGH Hessen, 26.06.2001 - 4 UZ 1428/01

    Amateurfunkantenne - Fremdkörper in Umgebungsbebauung

    Diese vom Bundesverfassungsgericht (B. v. 11.12.1991 - BvR 1541 bis 1543/91 - DVBl. 1992, 556 f.) geforderte Abwägung habe das Verwaltungsgericht Gießen nicht vorgenommen.
  • VGH Bayern, 17.12.2003 - 25 N 99.2264

    Normenkontrolle, Beschränkung von Nebenanlagen, Funkantenne, Bestimmtheit,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann aber das Grundrecht wegen seiner Bedeutung nicht jeder Relativierung durch einfaches Gesetz überlassen werden, sondern das grundrechtsbeschränkende Gesetz muss seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden (vgl. zu einem Funkantennenmast BVerfG vom 11.12.1991 NVwZ 1992, 463/464 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 25.07.2013 - W 4 S 13.598

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Funkturm;

    Aufgrund der genannten Umstände liegt im hier zu beurteilenden Einzelfall entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch keine Situation vor, in der eine Antennenanlage von den Nachbargrundstücken als "über den Köpfen schwebend" erscheint und daher einen "bedrohlichen Effekt" hervorruft (vgl. BVerfG, B.v. 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91 - DVBl. 1992, 556).
  • VG Gießen, 04.02.2011 - 1 K 374/09

    Erdrückende Wirkung einer Antennenanlage

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine solche Situation auch gegeben sein, wenn eine Antennenanlage von den Nachbargrundstücken aus als gleichsam über den Köpfen schwebend erscheint und einen bedrohlichen Effekt hervorruft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.1991 - 1 BvR 1541/91 -, DVBI. 1992, 556).
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