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   BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13   

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https://dejure.org/2013,40595
BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13 (https://dejure.org/2013,40595)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13 (https://dejure.org/2013,40595)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 1 BvR 194/13 (https://dejure.org/2013,40595)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" in Presseveröffentlichung - Gegenstandswertfestsetzung

  • Telemedicus

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • Telemedicus

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung einer Person als "durchgeknallt"; Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bzgl. einer Ehrverletzung

  • kanzlei.biz

    Ehrverletzende Bezeichnung als "durchgeknallte Frau"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 GG

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" in Presseveröffentlichung - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Bezeichnung als durchgeknallte Frau eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; BGB § 823
    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung einer Person als "durchgeknallt"; Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bzgl. einer Ehrverletzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; GG Art. 1 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung einer Person als "durchgeknallt"; Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren bzgl. einer Ehrverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gabriele Pauli - "die duchgeknallte Frau”?

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wenn durchgeknallte Äußerungen von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bayrische Landrätin darf nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnet werden / Ehrverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG gibt Verfassungsbeschwerde früherer Landrätin statt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" - Verfassungsbeschwerde von Gabriele Pauli stattgegeben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ist "durchgeknallt" doch eine Beleidigung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Politikerin u. a. wegen einer Bezeichnung als "durchgeknallt"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Eine durchgeknallte Frau" - Bundesverfassungsgericht erklärt Pressekommentar zu Ex-Landrätin Pauli für ehrverletzend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Landrätin Pauli vor Bundesverfassungsgericht gegen BILD erfolgreich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau"

  • bildblog.de (Kurzinformation)

    Post aus Karlsruhe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als durchgeknallte Frau nicht mehr von Meinungsfreiheit umfasst

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung einer Person als "durchgeknallt”

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Bild.de darf die ehemalige Landrätin Gabriele Pauli nicht als "durchgeknallte” Frau bezeichnen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Formulierung "durchgeknallte Frau" kann eine ehrverletzende Äußerung sein

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzende Äußerung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehrverletzung: Bezeichnung als durchgeknallte Frau kann unzulässig sein

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Die nicht durchgeknallte Latex-Landrätin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein - Bewusst verletzende Äußerung nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt

Besprechungen u.ä. (7)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Troll-Kolumnen und die Meinungsfreiheit

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau” kann ehrverletzend sein

  • lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Der überholte Ehrenschutz

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    Keine Meinungsfreiheit für Troll-Journalismus

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Durchgeknallte Frau

  • urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Persönlichkeitsrecht Ehrverletzung - Politikerin darf nicht als "durchgeknallte Frau” bezeichnet werden

  • uni-jena.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Durchgeknallt ist nicht gleich durchgeknallt (Christian Gomille)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 764
  • DÖV 2014, 446
  • ZUM 2014, 223
  • afp 2014, 133
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 m.w.N.).

    Das Wort "durchgeknallt" hat hier somit eine grundlegend andere Bedeutung als in dem von dem Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall "durchgeknallter Staatsanwalt" (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen bewusst geschriebenen und als Verletzung gewollten Text handelt, der nicht Ausdruck einer spontanen Äußerung im Zusammenhang einer emotionalen Auseinandersetzung ist, wie es in dem von dem Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall "durchgeknallter Staatsanwalt" der Fall war (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016), in dem es außerdem um eine strafrechtliche Verurteilung und nicht - wie hier - um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch ging.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
    Hierzu gehört der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.).

    Doch müssen diese die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
    Die sich gegenüberstehenden Positionen sind in Ansehung der konkreten Umstände des Einzelfalls in ein Verhältnis zu bringen, das ihnen jeweils angemessen Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 120, 180 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
    Das Oberlandesgericht übersieht die persönliche Ehre als in Art. 5 Abs. 2 GG ausdrücklich genannte Schranke, die auf zivilrechtlichem Gebiet durch die §§ 823 ff. BGB gesetzlich normiert ist (vgl. BVerfGE 33, 1 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
    Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).
  • OLG München, 23.10.2012 - 18 U 2334/12

    Gabriele Pauli

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
    Das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2012 - 18 U 2334/12 Pre - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit das Oberlandesgericht die Klage der Beschwerdeführerin auf Unterlassung der Äußerung, die Beschwerdeführerin sei eine "durchgeknallte Frau", abwies.
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Hierzu gehört der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10, Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, Rn. 14).
  • LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten - Diskriminierung durch Tarifvertrag?

    Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. nur BVerfG 11. Dezember 2013- 1 BvR 194/13 - NJW 2014, 764) .
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    [1.] Wie in der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2015 dazu schon kurz angemerkt, gehört es zu den ältesten Erkenntnissen (nicht nur 133S. zur Rolle desselben Phänomens im Kontext möglicher Verfälschungen von Meinungsäußerungen von Menschen und damit ihres durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an sich intendierten Schutzes statt vieler etwa BVerfG11.12.2013 - 1 BvR 194/13 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19]: "Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums.

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (...)"; ebenso schon BVerfG12.5.2009 - 1 BvR 2272/04 - NJW 2009, 3016 = WRP 2009, 943 [Orientierungssatz 3 b.].S. zur Rolle desselben Phänomens im Kontext möglicher Verfälschungen von Meinungsäußerungen von Menschen und damit ihres durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an sich intendierten Schutzes statt vieler etwa BVerfG11.12.2013 - 1 BvR 194/13 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19]: "Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums.

    133) S. zur Rolle desselben Phänomens im Kontext möglicher Verfälschungen von Meinungsäußerungen von Menschen und damit ihres durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an sich intendierten Schutzes statt vieler etwa BVerfG11.12.2013 - 1 BvR 194/13 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.2 a. - "Juris"-Rn. 19]: "Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums.

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, Rn. 25 mwN.; Beschluss vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines gegen eine bestimmte Äußerung gerichteten Eingriffs ist daher zunächst die zutreffende Erfassung ihres Sinns, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2012, 1 BvR 901/11, NJW 2013, 217; Beschluss vom 11. Dezember 2013, 1 BvR 194/13, AfP 2014, 133, Beschluss vom 19. Dezember 2007, Az.: 1 BvR 967/05, NJW 2008, 1654 - 1657; BGH, Urteil vom 14.05.2013, VI ZR 268/12, AfP 2013, 260; Urteil vom 27.05.2014, VI ZR 153/13, AfP 2014, 133).

    In dieser Bezeichnung hat das Bundesverfassungsgericht eine Verächtlichmachung der Landrätin gesehen, die jeder tatsächlichen Grundlage entbehre und bewusst drauf abziele, ihr provokativ und absichtlich verletzend jeden Achtungsanspruch gerade schon als private Person abzusprechen (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013, 1 BvR 194/13, AfP 2014, 133).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24

    Pädagogische Maßnahmen im Schwimmunterricht - hier: Ordnungsregelung zur

    Es findet seine Schranken gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in der verfassungsmäßigen Ordnung einschließlich der Rechte anderer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 BvR 194/13 - juris Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15

    Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen

    So hat das Bundesverfassungsgericht selbst die Bezeichnung einer bayerischen Landrätin als "durchgeknallte Frau" trotz der darin liegenden, jeder tatsächlichen Grundlage entbehrenden und bewusst auf Verächtlichmachung der Landrätin abzielenden Aussage nicht als "Schmähkritik" qualifiziert, sondern dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Landrätin erst im Rahmen der Abwägung den Vorrang vor dem Recht der beklagten Partei auf Meinungsfreiheit eingeräumt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, Juris, Rn. 25 f.; von Pentz, AfP 2015, 11, 14).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 15 U 148/14

    Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zunächst auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts zur Bestimmung der Reichweite des Persönlichkeitsrechts, der Einordnung der streitgegenständlichen Äußerungen als Meinungsäußerungen, der Erforderlichkeit der Betrachtung der Äußerungen in ihrem Kontext sowie der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen bis zur Grenze der Formalbeleidigung und Schmähkritik (vgl. insoweit auch die Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum "durchgeknallten Staatsanwalt" und der "durchgeknallten Frau", Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, 3016; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13 -, NJW 2014, 754).

    Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, also die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, 3016; siehe auch Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13 -, NJW 2014, 754).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15

    Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen

    Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest; er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und von den erkennbaren Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.12.2013, 1 BvR 194/13 = NJW 2014, 764).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2020 - 3 W 1837/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ehrenrührige Behauptung über

    Hierzu gehört der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10, juris-Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, juris-Rn. 14).

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, juris-Rn. 19; BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, juris-Rn. 17).

  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19

    Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter

  • OLG München, 28.09.2015 - 18 U 169/15

    Unterlassung einer Äußerung

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

  • OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14

    Rechtsweg gegen Pressemitteilung; Staatsanwaltschaft darf mit Bezeichnungen

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

  • LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15

    Identifizierende Berichterstattung von bild.de untersagt

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen in einer Talkshow wegen Verletzung des

  • VG Trier, 26.03.2014 - 5 K 1328/13

    Freie Meinungsäußerung

  • EGMR, 12.10.2021 - 45994/15

    BILD GMBH & CO. KG c. ALLEMAGNE

  • LG München I, 10.02.2023 - 26 O 197/23

    Keine Haftung einer Rezensionsplattform für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte

  • LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15

    Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit

  • LG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 3 O 244/22
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