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   BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12   

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https://dejure.org/2013,42989
BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12 (https://dejure.org/2013,42989)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12 (https://dejure.org/2013,42989)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 (https://dejure.org/2013,42989)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 23 EGGVG; § 24 Abs. 2 EGGVG; § 4 StVollstrO; § 21 StVollstrO; § 26 Abs. 2 Satz 3 StVollstrO; § 34a Abs. 3 BVerfGG
    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Justizbehörde als Vollstreckungsbehörde; Erforderlichkeit eines Vorschaltverfahrens; fernliegende Rechtsauffassung; effektiver Rechtsschutz); Verfassungsbeschwerde ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verbietet übermäßige Erschwerung des Rechtsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 4 BMJ-RB2-20110713-02-SF, § 21 Abs 1 BMJ-RB2-20110713-02-SF
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verbietet übermäßige Erschwerung des Rechtsschutzes - hier: Vorschaltverfahren (§ 24 Abs 2 EGGVG ) für Rechtsmittel eines Strafgefangenen gegen Ablehnung eines Verlegungsantrags kann nicht auf § 21 StrVollstrO ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Eintritt von Erledigung hinsichtlich des Rechtschutzziels; Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung zur Verlegung eines Strafgefangenen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verbietet übermäßige Erschwerung des Rechtsschutzes - hier: Vorschaltverfahren (§ 24 Abs 2 EGGVG ) für Rechtsmittel eines Strafgefangenen gegen Ablehnung eines Verlegungsantrags kann nicht auf § 21 StrVollstrO ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Eintritt von Erledigung hinsichtlich des Rechtschutzziels; Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung zur Verlegung eines Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12
    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12 -, juris, Rn. 2; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).

    Der Beschwerdeführer hat zwar die Verfassungsbeschwerde nicht für erledigt erklärt; diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihm die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ) oder unter dem Gesichtspunkt einer fortdauernden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ) bestehen nicht.

    Im Hinblick darauf kommt allerdings auch den Umständen der Erledigung Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 116, 69 ).

  • BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses - Erstattung der notwendigen Auslagen des

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12
    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.

    Der Beschwerdeführer hat zwar die Verfassungsbeschwerde nicht für erledigt erklärt; diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihm die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Erledigung des Rechtsschutzziels und

    Eine rein theoretische Möglichkeit einer Wiederholung reicht dafür nicht, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2015 - 2 BvR 2019/09 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Der Verweis auf die rein theoretische Möglichkeit einer vergleichbaren Zustellungskonstellation in der Zukunft, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, ist nicht geeignet, eine Wiederholungsgefahr zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 -, juris, Rn. 18; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2 und vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, juris, Rn. 4).
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der rechtsuchende Bürger erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. Dezember 2013 2 BvR 1373/12 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, in welchem die Verfassungsbeschwerde voraussichtlich Erfolg gehabt hätte und lediglich auf Grund einer Erledigung keine Entscheidung der Kammer mehr ergangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 28.03.2022 - 1 BvR 2210/21

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

    Der Beschwerdeführer hat zwar die Verfassungsbeschwerde nicht für erledigt erklärt; diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihm die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, Rn. 6).
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