Rechtsprechung
   BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43662
BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12 (https://dejure.org/2014,43662)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2014 - 1 BvL 16/12 (https://dejure.org/2014,43662)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 1 BvL 16/12 (https://dejure.org/2014,43662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 101 Abs 3 SGB 6 vom 03.04.2009
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des "Rentnerprivilegs" im Versorgungsausgleich (hier: § 101 Abs 3 SGB VI ) - unzureichende Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit Literatur und Rspr der Fachgerichte sowie des BVerfG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs in § 101 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Anforderungen an die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des "Rentnerprivilegs" im Versorgungsausgleich (hier: § 101 Abs 3 SGB VI ) - unzureichende Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit Literatur und Rspr der Fachgerichte sowie des BVerfG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs in § 101 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ( SGB VI ); Anforderungen an die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs in § 101 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ( SGB VI ); Anforderungen an die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formalien einer Richtervorlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12

    Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Im Übrigen wird zu der vom Amtsgericht aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12 und 1 BvR 1145/13 -, juris, Rn. 59; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -) hingewiesen.
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Im Übrigen wird zu der vom Amtsgericht aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12 und 1 BvR 1145/13 -, juris, Rn. 59; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -) hingewiesen.
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Es sei dabei Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse er dafür als maßgebend ansehe, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (BVerfGE 50, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Mit Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257) hat das Bundesverfassungsgericht den Versorgungsausgleich für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt, insbesondere dessen Grundsatz des sofortigen und endgültigen Vollzugs (BVerfGE 53, 257 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht - für Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) - bereits entschieden, dass der Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten der Erwerb einer selbständigen Rentenanwartschaft des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegenüberstehe, so dass die Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen auch dann verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn der Ausgleichsberechtigte seinerseits noch keine Rente beziehe (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris, Rn. 20-23).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
    Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld -

  • BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9

  • OLG Celle, 29.05.2012 - 10 UF 279/11

    Bestimmung des Verfahrenswertes in Anpassungsverfahren; Aussetzung einer

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2017 - L 1 R 422/14
    Der Gleichheitssatz sei nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden lasse (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvL 16/12, juris 16 mwN).

    Zudem hat das BVerfG - für Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamten-versorgungsgesetz - BeamtVG) - bereits entschieden, dass der Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten der Erwerb einer selbständigen Rentenanwartschaft des aus-gleichsberechtigten Ehegatten gegenüberstehe, so dass die Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen auch dann verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn der Ausgleichs-berechtigte seinerseits noch keine Rente beziehe (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvL 16/12, juris 17 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 1 R 409/13
    Der Gleichheitssatz sei nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden lasse (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvL 16/12, juris 16 mwN).

    Zudem hat das BVerfG - für Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) - bereits entschieden, dass der Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten der Erwerb einer selbständigen Rentenanwartschaft des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegenüberstehe, so dass die Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen auch dann verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn der Ausgleichsberechtigte seinerseits noch keine Rente beziehe (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvL 16/12, juris 17 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2019 - L 2 R 387/18
    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht - für Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) - bereits entschieden, dass der Versorgungskürzung des ausgleichspflichtigen Ehegatten der Erwerb einer selbständigen Rentenanwartschaft des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegenüberstehe, so dass die Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen auch dann verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn der Ausgleichsberechtigte seinerseits noch keine Rente beziehe (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris, Rn. 20-23; BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 BvL 16/12 -, Rn. 17, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht