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   BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82, 2 BvR 1811/82   

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BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82, 2 BvR 1811/82 (https://dejure.org/1983,1147)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82, 2 BvR 1811/82 (https://dejure.org/1983,1147)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1983 - 2 BvQ 3/82, 2 BvR 1811/82 (https://dejure.org/1983,1147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundestag - Vorgelegte Wahlprüfung - Antrag eines Wahlberechtigten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundestag ; Vorgelegte Wahlprüfung ; Antrag eines Wahlberechtigten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundestag ; Vorgelegte Wahlprüfung ; Antrag eines Wahlberechtigten

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 73
  • NJW 1983, 383
  • DVBl 1983, 223
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
    Da nach alledem der Verfassungsbeschwerde der Erfolg versagt bleibt und die vom Beschwerdeführer angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde vor Abschluß der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag unzulässig wäre, kommt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 7, 367 (371); 46, 1 (11)).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Verbot von Verteidigerbesuchen bei

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
    Da nach alledem der Verfassungsbeschwerde der Erfolg versagt bleibt und die vom Beschwerdeführer angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde vor Abschluß der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag unzulässig wäre, kommt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 7, 367 (371); 46, 1 (11)).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
    Nur wenn der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach diesen Vorschriften gegeben und eine Verfahrensart danach statthaft ist, darf das Bundesverfassungsgericht tätig werden (vgl. BVerfGE 13, 54 (96 f.); 22, 293 (298)).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
    Nur wenn der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach diesen Vorschriften gegeben und eine Verfahrensart danach statthaft ist, darf das Bundesverfassungsgericht tätig werden (vgl. BVerfGE 13, 54 (96 f.); 22, 293 (298)).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für die

    Deshalb ist auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 134, 135 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19

    Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

    Für eine sich von diesem gesetzlich gezogenen Rahmen lösende Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts ist kein Raum (vgl. schon BVerfGE 1, 396 ; 2, 341 ; 22, 293 ; 63, 73 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG, § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ).

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende

    Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG, § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18.

    Weder das Grundgesetz noch ein anderes Gesetz sehen eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Wahlberechtigten vor (vgl. BVerfGE 63, 73 [76]).
  • StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur

    1988, Seite 2121; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 20.10.1960, BVerfGE 11, 329; Beschluß vom 27.06.1962, BVerfGE 14, 154, 155; Beschluß vom 12.01.1983, BVerfGE 63, 73, 76; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, § 49 Bundeswahlgesetz, Anm. 4).

    Für eine vorverlegte Wahlprüfung durch die Verfassungsgerichte ist kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.01.1983, BVerfGE 63, 73, 76).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 GR 11/16

    Verfassungsbeschwerde gegen Landtagswahlrecht sowie vorläufige und vorbeugende

    Sie findet darin keine Stütze (so auch für die Wahlprüfungsbeschwerde auf Bundesebene: BVerfGE 63, 73 - Juris Rn. 8 f.; BVerfGE 134, 135 - Juris Rn. 4).

    Ist - wie hier - vor der Durchführung der Landtagswahl und des Einspruchsverfahrens beim Landtag eine Wahlprüfungsbeschwerde unzulässig, schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus (vgl. BVerfGE 63, 73 - Juris Rn. 8 f.; BVerfGE 134, 135 - Juris Rn. 5), auch wenn mit dieser die Verfassungswidrigkeit der der Wahl zugrundeliegenden Rechtsvorschriften geltend gemacht wird.

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische

  • BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17

    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

  • VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09

    Einstweilige Anordnung währen des Wahlverfahrens

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