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   BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13   

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https://dejure.org/2014,2361
BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13 (https://dejure.org/2014,2361)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13 (https://dejure.org/2014,2361)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 (https://dejure.org/2014,2361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Neubesetzung einer Professorenstelle - Zur Passivlegitimation im hochschulrechtlichen Konkurrentenstreit - Drohende irreversible Vereitelung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) überwiegt im Folgenabwägung ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unter Subsidiaritätsgesichtspunkten; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei lediglich vorangegangenem Eilrechtsschutz

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Neubesetzung einer Professorenstelle - Zur Passivlegitimation im hochschulrechtlichen Konkurrentenstreit - Drohende irreversible Vereitelung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) überwiegt im Folgenabwägung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unter Subsidiaritätsgesichtspunkten; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei lediglich vorangegangenem Eilrechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 329
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 131, 47 m.w.N.; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 131, 47 m.w.N.; stRspr).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13
    Ein Hauptsacheverfahren findet wegen der Rechtsbeständigkeit der Ernennung dann nicht mehr statt, das Eilverfahren übernimmt die Funktion des Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerwGE 138, 102 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13
    Eine in der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes möglicherweise liegende Verfassungsverletzung könnte durch die Entscheidung der Gerichte in der Hauptsache auch nicht mehr ausgeräumt werden (vgl. BVerfGE 59, 63 ).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 2 E 11.617

    Besetzung einer Professorenstelle; hochschulrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13
    Da die Verwaltungsgerichte bereits die Mitteilung über die Erteilung eines Rufes als für den Konkurrenten anfechtbaren Verwaltungsakt betrachten ("Konkurrentenmitteilung"; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 -, juris, Rn. 6; VG Augsburg, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 E 11.617 -, juris, Rn. 24), ist in der Mitteilung über die Annahme des Rufes und die bevorstehende Ernennung erst recht ein Rechtsakt zu sehen, gegen den im Eilverfahren vorgegangen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2008 - 6 B 159/08

    Beschwerde eines Bewerbers um eine in der Fakultät einer Universität zu

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13
    Da die Verwaltungsgerichte bereits die Mitteilung über die Erteilung eines Rufes als für den Konkurrenten anfechtbaren Verwaltungsakt betrachten ("Konkurrentenmitteilung"; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 -, juris, Rn. 6; VG Augsburg, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 E 11.617 -, juris, Rn. 24), ist in der Mitteilung über die Annahme des Rufes und die bevorstehende Ernennung erst recht ein Rechtsakt zu sehen, gegen den im Eilverfahren vorgegangen werden kann.
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 131, 47 m.w.N.; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Zwar würde im Falle einer Ernennung des Beigeladenen zu 1 das Grundrecht von Mitbewerbern aus Art. 19 Abs. 4 GG endgültig vereitelt, ohne dass ihr Bewerbungsverfahrensanspruch inhaltlich von den Gerichten überprüft worden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris).
  • VG Oldenburg, 27.01.2015 - 12 B 245/15

    Abschiebungsanordnung; Bulgarien; Sicherer Drittstaat

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Oldenburg, 15.12.2014 - 12 B 2771/14

    Amtsermittlungsgrundsatz; Italien; PTBS; Suizidgefahr; Überstellung

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Oldenburg, 18.06.2014 - 12 B 1238/14

    Systemische Mängel; Überstellung; Ungarn

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Oldenburg, 24.06.2015 - 12 B 2278/15

    Bulgarien; systemische Mängel

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Darmstadt, 06.08.2014 - 3 L 1003/14

    "Homeschooling" oder die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in den

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschl. v. 12.01.2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, 329).
  • VG Oldenburg, 16.02.2015 - 12 B 595/15

    Bulgarien; Dublin; systemische Schwachstellen

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Oldenburg, 01.07.2014 - 12 B 1387/14

    Bulgarien; systemische Mängel; Überstellung

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Oldenburg, 23.07.2014 - 12 B 1217/14

    Haft; Malta; systemische Mängel; Überstellung

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13 -, NVwZ 2014, S. 329 und juris).
  • VG Kassel, 04.08.2014 - 5 L 1304/14

    Überstellung eines Asylsuchenden nach Ungarn; sysytematische Mängel des dortigen

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen, die einträten, wenn die aufschiebende Wirkung nicht angeordnet würde, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Klage aber der Erfolg versagt bliebe (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2014 - 1 BvR 3606/13; juris).
  • VG Oldenburg, 13.10.2021 - 12 B 2776/21

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Rumänien

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