Rechtsprechung
BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im "PSPP-Verfahren"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 3 S 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 35 BVerfGG
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im "PSPP-Verfahren" - besondere Anforderungen des Amtes bereits ab Wahl, nicht erst ab Ernennung der betreffenden ...
- rewis.io
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im "PSPP-Verfahren" - besondere Anforderungen des Amtes bereits ab Wahl, nicht erst ab Ernennung der betreffenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 19
Begründeterklärung eines Befangenheitsantrags gegen die Mitwirkung einer Richterin im Verfahren auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG ; Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach einem Zeitungsinterview; Voraussetzungen für Zweifel an der ... - datenbank.nwb.de
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im "PSPP-Verfahren" - besondere Anforderungen des Amtes bereits ab Wahl, nicht erst ab Ernennung der betreffenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Befangen? Zur Ablehnung der Bundesverfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein im PSPP-Verfahren
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Wallrabenstein-Beschluss und die politische Dimension des Verfassungsprozessrechts
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Astrid Wallrabenstein
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
- EuGH, 18.10.2017 - C-493/17
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15
Papierfundstellen
- BVerfGE 156, 340
- NVwZ 2021, 480
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (33)
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Das Tatbestandsmerkmal "eine Sache" bezieht sich nicht auf das gesamte Verfahren, sondern - korrespondierend mit § 23 Abs. 1 Satz 1 GOBVerfG - auf die Beratung einer konkreten Entscheidung in einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 142, 5 ;… Mellinghoff, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 15 Rn. 47 ;… Diehm, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 15 Rn. 19;… Lechner/Zuck, in: dies., BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 15 Rn. 11).Insoweit sind Entscheidungen über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verhältnis zur Hauptsache ebenso eine (eigene) Sache (vgl. BVerfGE 142, 5 ; 144, 18 ; 147, 251 ; 148, 11 ) wie eine isolierte Kostenentscheidung (vgl. BVerfGE 142, 5 ;… Mellinghoff, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 15 Rn. 55 ;… Grünewald, in: Walter/ders., BeckOK BVerfGG, § 15 Rn. 32.1 ) oder die Fortsetzung des Verfahrens nach einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. BVerfGE 142, 123 ).
Behauptungen "ins Blaue hinein", die durch keine tatsächlichen Umstände unterlegt sind, sondern auf reinen Vermutungen beruhen, begründen die Besorgnis der Befangenheit dagegen nicht (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
Dies ist zu bejahen, wenn sein Verhalten den Schluss darauf zulässt, dass der Richter einer seiner eigenen widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ).
Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
Das gilt aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten umso mehr, je enger der zeitliche Zusammenhang zwischen der Meinungskundgabe und dem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ;… Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 19 Rn. 18).
Das Zeitmoment ist allerdings für die Beurteilung im Rahmen von § 19 BVerfGG nicht allein maßgeblich (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).
Die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit erfordert stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie des sachlichen und zeitlichen Bezugs zum in Rede stehenden Verfahren (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ;… Lenz/Hansel, in: dies., BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 19 Rn. 11).
b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre neue Rolle erst mit Antritt des Richteramts unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen wahrnehmen müssen beziehungsweise können (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 152, 332 ).
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).
Es geht vielmehr darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 46, 34 ; 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ;… Lenz/Hansel, in: dies., BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 19 Rn. 7).
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre neue Rolle erst mit Antritt des Richteramts unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen wahrnehmen müssen beziehungsweise können (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 152, 332 ).
Erst ab diesem Zeitpunkt müssen sie den besonderen Anforderungen des Richteramts in ihrem Verhalten Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 142, 302 ; 148, 1 ).
Die Besorgnis des Antragstellers, sie werde bei der Entscheidung über den Erlass der Vollstreckungsanordnung möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen urteilen können (vgl. BVerfGE 72, 296 ; 95, 189 ; 135, 248 ; 148, 1 ), erscheint jedenfalls nachvollziehbar.
- BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
Grundsätzlich ist also von der inneren Unabhängigkeit des Richters auszugehen, zu welcher ihn sein Amt verpflichtet (BVerfGE 73, 330 ).
Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
Das gilt aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten umso mehr, je enger der zeitliche Zusammenhang zwischen der Meinungskundgabe und dem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ;… Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 19 Rn. 18).
Bei aktuellen Tagesfragen, die Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sind oder mit großer Wahrscheinlichkeit werden können und in dem der betreffende Richter zur Entscheidung berufen ist, bedarf es jedoch besonderer Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ).
- BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).Dies ist zu bejahen, wenn sein Verhalten den Schluss darauf zulässt, dass der Richter einer seiner eigenen widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ).
Im Einzelfall kann sich - bei Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 35, 246 ; 73, 330 ;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 38) - jedoch aufdrängen, dass ein (innerer) Zusammenhang zwischen einer öffentlichen Äußerung und der Rechtsauffassung eines Verfassungsrichters besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ).
Das gilt auch für die Äußerung rechtlicher Auffassungen (vgl. BVerfGE 35, 246 ).
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
Erst ab diesem Zeitpunkt müssen sie den besonderen Anforderungen des Richteramts in ihrem Verhalten Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 142, 302 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
Die Besorgnis der Befangenheit erfordert ein zusätzliches besorgniserregendes Moment in der Person oder im Verhalten des Richters, das sich nur aus den Umständen des Einzelfalls ergeben kann und bei lebensnaher Betrachtung die Sorge verständlich erscheinen lässt, dass er die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen wird (vgl. BVerfGE 98, 134 ;… Sauer, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 19 Rn. 9 ).
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Es geht vielmehr darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 46, 34 ; 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ;… Lenz/Hansel, in: dies., BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 19 Rn. 7).
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre neue Rolle erst mit Antritt des Richteramts unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen wahrnehmen müssen beziehungsweise können (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 152, 332 ).Bei aktuellen Tagesfragen, die Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sind oder mit großer Wahrscheinlichkeit werden können und in dem der betreffende Richter zur Entscheidung berufen ist, bedarf es jedoch besonderer Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ).
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
"Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).Die Besorgnis des Antragstellers, sie werde bei der Entscheidung über den Erlass der Vollstreckungsanordnung möglicherweise nicht mehr in jeder Hinsicht offen und unbefangen urteilen können (vgl. BVerfGE 72, 296 ; 95, 189 ; 135, 248 ; 148, 1 ), erscheint jedenfalls nachvollziehbar.
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
- BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit
- BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
- BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerfG, 04.06.1986 - 1 BvR 1046/85
Selbstablehnung des Vizepräsidenten Professor Dr. Herzog
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
- BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 22.12.2016 - 2 BvF 1/15
Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem …
- BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
- BVerfG, 01.12.2017 - 2 BvF 1/15
Erneute Wiederholung der einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die vorläufigen …
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
- BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Zum Ausschluss bzw der Befangenheit eines Richters des BVerfG
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
- BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in …
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
Die Begründungsanforderungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangen, dass das Gesuch die Zweifel an der Unvoreingenommenheit für jeden abgelehnten Richter und jede abgelehnte Richterin mit Bezug auf das konkrete Verfahren hinreichend substantiiert darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 15;… Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 19 Rn. 17;… Sauer, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 19 Rn. 11 ).Mit dem Ablehnungsgesuch müssen Tatsachen vorgetragen werden, aufgrund derer Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin zumindest möglich erscheinen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 15;… Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 19 Rn. 17).
Behauptungen "ins Blaue hinein", die durch keine tatsächlichen Umstände unterlegt sind, sondern auf reinen Vermutungen beruhen, begründen die Besorgnis der Befangenheit dagegen nicht (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 15;… Sauer, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 19 Rn. 12 ).
(1) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen
a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 322 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Entscheidend ist, dass das jeweilige Verhalten den Schluss zulässt, dass der Richter oder die Richterin einer der eigenen Ansicht widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 22).
Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie dem sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 24 f.; jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten …
Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 148, 1 ; 152, 332 ; 156, 340 jeweils m.w.N.).Äußerungen zu politischen Vorgängen allein führen deshalb aber noch nicht dazu, dass Verfahrensbeteiligte darin vernünftigerweise die Festlegung auf eine bestimmte Rechtsauffassung sehen können (vgl. BVerfGE 156, 340 ).
Nicht anders als bei in wissenschaftlichen Beiträgen oder sonst geäußerten Rechtsauffassungen könnten allgemein gehaltene Rechtsausführungen allenfalls dann zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn weitere Umstände in der Person der abgelehnten Richterin hinzuträten, aus denen auf eine fehlende Unvoreingenommenheit und insbesondere eine Vorfestlegung zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen geschlossen werden könnte (vgl. auch BVerfGE 156, 340 m.w.N.).
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen
a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner oder ihrer Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 322 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Entscheidend ist, dass das jeweilige Verhalten den Schluss zulässt, dass der Richter oder die Richterin einer der eigenen Ansicht widersprechenden Rechtsauffassung nicht mehr frei und unvoreingenommen gegenübersteht, sondern festgelegt ist (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 22).
Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Form und Rahmen (Ort, Adressatenkreis) der jeweiligen Äußerung sowie dem sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem anhängigen Verfahren (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 24 f.; jeweils m.w.N.).
- ArbG Emden, 09.11.2020 - 2 Ca 399/18
Zahlung von Überstundenvergütung als Anspruch eines Arbeitnehmers für die …
Die vom BVerfG aufgestellten Voraussetzungen für eine "ultra-vires-Kontrolle" liegen nicht vor (…vgl. zu diesen BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.07.2020 - 2 BvR 2211/18, Juris Rn. 5; BVerfG, Urteil vom 05.05.2020 - 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16, Juris Rn. 110 ff.;… Urteil vom 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14, Juris Rn. 151 ff.). - BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19
Richter Wolff nicht von der Ausübung des Richteramts in Sachen …
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 152, 332 ; 156, 340 ; 159, 135 m.w.N.).Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 152, 332 ; 156, 340 ; 159, 135 m.w.N.).
Dass aber allgemein gehaltene rechtliche Überlegungen auch in einem konkreten Verfahren zur Anwendung gelangen können, ist ihnen immanent und könnte allenfalls dann zur Besorgnis der Befangenheit führen, wenn weitere Umstände in der Person des Richters oder der Richterin hinzuträten, aus denen auf eine fehlende Unvoreingenommenheit und eine Vorfestlegung zu entscheidungsrelevanten Rechtsfragen geschlossen werden könnte (vgl. BVerfGE 156, 340 ; 159, 135 ).
- VG Karlsruhe, 12.05.2021 - 2 K 5046/19
Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; beschränkende Verfügung …
Demgegenüber kann ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorliegen, wenn das Handeln und die Entscheidung der Behörde erkennbar und kausal (…vgl. gerade hierzu BVerwG, Urt. v. 05.12.1985 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 74, 214) von einem Sonder- oder Eigen-Interesse oder einer gewissen sonstigen Nähe an einem bestimmten Ergebnis einer Sachentscheidung geprägt wird, was mitunter auch unter dem Gesichtspunkt der sogenannten "institutionellen Befangenheit" angesprochen wird (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15 -, juris;… Schuler-Harms, in: Schoch/Schneider, VwVfG, § 20 Rn. 39;… Steinkühler, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 20 Rn. 113;… Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 20 Rn. 8), wobei die Rechtsordnung ein derartiges Institut mit der Folge eines Mitwirkungsverbots der gesamten Behörde im Sinne eines institutionellen Handlungsverbots nicht kennt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.07.2017 - 20 B 15.313 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 06.06.2006 - 11 ME 52/06 -, NdsVBl 2007, 83;… Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 20 Rn. 8;… Steinkühler, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 20 Rn. 113 ff., 118). - BVerfG, 16.11.2021 - 1 BvR 781/21
Unzulässiges Ablehnungsgesuch in dem Verfahren betreffend Ausgangs- und …
Es obliegt den Beschwerdeführenden, Tatsachen mit Bezug auf das konkrete Verfahren hinreichend substantiiert darzulegen, aufgrund derer Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin zumindest möglich erscheinen (vgl. BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 15 m.w.N., …und vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 25.02.2021 - I ZB 78/20
Revision auf Geltendmachung des Rechtsfehlers der ungerechtfertigten …
Es spricht deshalb viel dafür, dass das Rügerecht erst mit der nächsten gerichtlichen Entscheidung untergeht, wenn für die rügeberechtigte Partei keine Schriftsatzfrist gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO läuft oder sie sich nicht äußert (…zu § 295 Abs. 1 ZPO vgl. Huber in Musielak/Voit aaO § 295 Rn. 6;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl., § 295 Rn. 6;… Thole in Stein/Jonas aaO § 295 Rn. 42;… Deppenkemper in Prütting/Gehrlein, ZPO, 12. Aufl., § 295 Rn. 10;… BeckOK.ZPO/Bacher aaO § 295 Rn. 8.2;… MünchKomm.ZPO/Prütting aaO § 295 Rn. 41; zum Verlust des Ablehnungsrechts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG vgl. BVerfG, NVwZ 2021, 480 Rn. 18). - FG Düsseldorf, 25.06.2021 - 2 K 622/18
Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem …
Bei der Beurteilung seien auch die Grundsätze des PSPP-Urteils des BVerfG vom 05.05.2020 2 BvR 859/15 - 2 BvR 1651/15 - 2 BvR 2006/15 - 2 BvR 980/16 - zu berücksichtigen.Die Geltung eines Individualrechtsschutzes bezogen auf das GATS-Abkommen lässt sich auch nicht aus den Gründen des von der Klägerin zitierten Urteils des BVerfG vom 05.05.2020 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16 (BVerfGE 154, 17) ableiten.
- BSG, 05.10.2021 - B 12 R 1/21 BH
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Mitarbeiterin einer …
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2194/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
- BVerfG, 27.06.2022 - 2 BvR 1000/22
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 822/21
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 07.09.2021 - 2 BvR 729/21
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Nichtannahme einer …