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   BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18   

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BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18 (https://dejure.org/2022,1890)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2022 - 2 BvC 17/18 (https://dejure.org/2022,1890)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 (https://dejure.org/2022,1890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer Stimme bei der Bundestagswahl 2017

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 41 Abs 1 S 1 GG, Art 41 Abs 3 GG, § 26 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Beschränkung der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses gem § 5 Abs 3 S 2 WahlPrüfG (juris: WahlPrG) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung der Vorgaben aus Art 38 Abs 1 S 1, 41 Abs 1 S 1, Abs 3 GG - allerdings Berücksichtigung der Umstände des ...

  • rewis.io

    Beschränkung der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses gem § 5 Abs 3 S 2 WahlPrüfG (juris: WahlPrG) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung der Vorgaben aus Art 38 Abs 1 S 1, 41 Abs 1 S 1, Abs 3 GG - allerdings Berücksichtigung der Umstände des ...

  • doev.de PDF

    Wahlprüfungsbeschwerde wegen möglicher Nichtzählung einer Stimme bei der Bundestagswahl 2017

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Einspruch gegen die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Anspruch auf Nachzählung abgegebener Stimmen in einem Wahlbezirk; Umfang der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses; Behauptung eines einzelnen, ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses gem § 5 Abs 3 S 2 WahlPrüfG (juris: WahlPrG) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung der Vorgaben aus Art 38 Abs 1 S 1, 41 Abs 1 S 1, Abs 3 GG - allerdings Berücksichtigung der Umstände des ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer Stimme bei der Bundestagswahl 2017

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundestagswahl - und die möglicherweise nicht gezählte Stimme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Womöglich ungezählter Bundestagswahlstimme: Einmal ist keinmal

Papierfundstellen

  • BVerfGE 160, 129
  • NVwZ 2022, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Er ist nicht auf die Kontrolle einer vorgelagerten parlamentarischen Entscheidung und deren Gegenstand beschränkt (vgl. zum Bundesrecht dagegen: BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 31 und 109).

    Besteht die Möglichkeit, dass der behauptete Wahlfehler sich auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt hat, liegt mit Blick auf die Legitimationsfunktion der Wahl grundsätzlich ein Interesse an einer vollumfänglichen Sachaufklärung innerhalb des von den Einsprechenden bestimmten Verfahrensgegenstandes vor (zu § 48 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 64).

    Denn als Wahlfehler sind alle Verstöße gegen Wahlvorschriften - einschließlich der Wahlrechtsgrundsätze - während des gesamten Wahlverfahrens durch Wahlorgane oder Dritte anzusehen (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 96).

    Das Wahlprüfungsverfahren dient damit der Wahrung des Demokratiegebots in mehrfacher Hinsicht: Es soll das Mehrheitsprinzip wahren, dem Bestandsschutz einer einmal gewählten Volksvertretung Rechnung tragen und eine effektive Überprüfung der Wahl sicherstellen (vgl. zu diesen Aspekten: BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 1970 - 2 BvR 225/70 -, juris Rn. 33 und vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 51 sowie Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07 -, juris Rn. 161).

    Dies gilt auch für den Beschluss vom 12. Januar 2022 (- 2 BvC 17/18 -, juris).

    Das Wahlrecht vermittelt die Teilhabe an der staatlichen Gewalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 50).

    Die Legitimationsgrundlage des politischen Prozesses ist beeinträchtigt (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 51).

    Zudem ist das Wahlprüfungsverfahren ein objektives Verfahren (vgl. zum objektiven Charakter: BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 40 und vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    Der Verfassungsgerichtshof hat seine Ermittlungen im Rahmen seiner wahlprüfungsrechtlichen Amtsermittlungspflicht (BVerfG vom 12.01.2022, 2 BvC 17/18, Rn. 44 ff.) auf die zulässig angegriffenen 22 Wahlkreise beschränkt.

    Um zugleich im Interesse der rechtmäßigen Zusammensetzung des Parlaments die Effektivität des Wahlprüfungsverfahrens (hierzu BVerfG vom 12.01.2022, 2 BvC 17/18, Rn. 50 ff.) zu sichern und unüberwindliche Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, genügt nach dem Grundsatz der potentiellen Kausalität die "nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit" (BVerfG vom 23. März 2022, 2 BvC 22/19; vgl. ferner BVerfGE 89, 243, 254; 89, 291, 304; 146, 327, 342; zur historischen Diskussion Koenig, in: ZParl 25/2 (1994), S. 241, 243 ff.) der Beeinflussung der Sitzverteilung.

    welche über das normale Fehlerrisiko bei Wahlen als komplexen Massenverfahren (vgl. BVerfG vom 12.01.2022, 2 BvC 17/18, Rn. 80f; BVerfG vom 12.12.1991, 2 BvR 562/91, Rn. 35; Glauben, in: Bonner Kommentar, Art. 41 GG, 183. Akt. 2017, Rn. 80, 136; Groh, in: v. Münch/Kunig, Art. 41 GG, 7. Aufl. 2021, Rn. 22; Morlok, in: NVwZ 2012, S. 913, ebd.) hinausgehen würden.

  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19

    Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land

    Gleiches gilt für sonstige wahlrechtliche Fragestellungen, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind und deren Klärung für die beanstandungsfreie Durchführung von Wahlen geboten ist (vgl. BVerfGE 122, 304 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, Rn. 40).

    Besteht ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens, kann dahinstehen, ob stets vom Fortbestand des Rechtsschutzinteresses auch nach Ablauf der Wahlperiode auszugehen ist, wenn die Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung begehrt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, Rn. 41).

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Der Umfang der Ermittlungspflicht hängt dabei wesentlich von der Art des beanstandeten Wahlergebnisses sowie dem konkret gerügten Wahlmangel ab (vgl zuletzt BVerfG Beschluss vom 12.1.2022 - 2 BvC 17/18 - BVerfGE 160, 129, juris RdNr 46) .
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